Hinweis:

Dieser Inhalt wurde für MagentaTV 2.0 erstellt und ist möglicherweise nicht für MagentaTV gültig.

Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

FYI: Urteil gegen Sky/WOW wegen Widerrufsrecht

vor 11 Stunden

Bin mal gespannt, wie sich das Urteil in Zukunft auf die anderen Anbieter auswirkt, bzw. übertragen wird.

https://www.t-online.de/digital/aktuelles/id_101335572/sky-und-wow-muessen-agb-aendern-eugh-staerkt-widerrufsrecht-streaming-abos.html 

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vor 7 Stunden

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Gelöschter Nutzer

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6

    • vor 11 Stunden

      Naja zur Not kommts halt wie bei anderen Anbietern die sowas so regeln. 

      Entweder ausdrücklich verzichten oder die 14 Tage warten, bis dann die Dienstleistung erbracht wird. 

      1

      von

      vor 11 Stunden

      CyberSW

      Entweder ausdrücklich verzichten oder die 14 Tage warten, bis dann die Dienstleistung erbracht wird. 

      Naja zur Not kommts halt wie bei anderen Anbietern die sowas so regeln. 

      Entweder ausdrücklich verzichten oder die 14 Tage warten, bis dann die Dienstleistung erbracht wird. 

      CyberSW

      Entweder ausdrücklich verzichten oder die 14 Tage warten, bis dann die Dienstleistung erbracht wird. 

      genau, und wenn es ums Testen geht, gibt es ja oft die teuere Monatsvariante

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 11 Stunden

      Hmm!

      Im Text bei t-online steht:

      Bei einem Streaming-Abo handelt es sich aus Sicht der Richter in Luxemburg jedoch um eine "digitale Dienstleistung", wenn das Angebot sich am Nutzerverhalten orientiert und daran angepasst wird.

      und im BGB §356 steht:

      (5) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen:

      1.

      bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat,

      2.

      bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung

      a)

      ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,

      b)

      bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und

      c)

      seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt

      Mit -vollständig erbracht- ist die funktionsfähige Freischaltung gemeint.

      Irgendwie widerspricht sich das!?

      Oder verstehe ich es nicht richtig?

      🦂

        3

        von

        vor 10 Stunden

        dann muss am Ende das BGB angepasst werden, es gibt ja letztlich nur den Rahmen vor der dann ausgelegt wird, mal so, mal so.

        Wobei ich die Relevanz für MagentaTV nicht sehe, schon wegen dem Passus:

        Der Gerichtshof urteilte: Wenn ein Streamingdienst über die Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgehe, insbesondere dadurch, dass der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung, und das Widerrufsrecht könne nicht ausgeschlossen werden.

        von

        vor 8 Stunden

        der_Lutz

        personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung

        dann muss am Ende das BGB angepasst werden, es gibt ja letztlich nur den Rahmen vor der dann ausgelegt wird, mal so, mal so.

        Wobei ich die Relevanz für MagentaTV nicht sehe, schon wegen dem Passus:

        Der Gerichtshof urteilte: Wenn ein Streamingdienst über die Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgehe, insbesondere dadurch, dass der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung, und das Widerrufsrecht könne nicht ausgeschlossen werden.

        der_Lutz

        Wobei ich die Relevanz für MagentaTV nicht sehe…..…personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung

        der_Lutz

        Wobei ich die Relevanz für MagentaTV nicht sehe, schon wegen dem Passus:

        dann muss am Ende das BGB angepasst werden, es gibt ja letztlich nur den Rahmen vor der dann ausgelegt wird, mal so, mal so.

        Wobei ich die Relevanz für MagentaTV nicht sehe, schon wegen dem Passus:

        Der Gerichtshof urteilte: Wenn ein Streamingdienst über die Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgehe, insbesondere dadurch, dass der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung, und das Widerrufsrecht könne nicht ausgeschlossen werden.

        der_Lutz

        Wobei ich die Relevanz für MagentaTV nicht sehe, schon wegen dem Passus:

        Sicher das? 😁

        Und was ist mit der zwanghaft vorgeschalteten Startseite?

        Oder die Datenschutz/Marketing durchwinke Buttons mit anschließenden (Film-) Vorschlägen und der unweigerlich darauf folgenden Werbeflut? 😂

        Sage niemals nie… 🤷🏼🍻

        0

        von

        vor 7 Stunden

        VoPo914

        Sicher das?

        der_Lutz

        personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung

        dann muss am Ende das BGB angepasst werden, es gibt ja letztlich nur den Rahmen vor der dann ausgelegt wird, mal so, mal so.

        Wobei ich die Relevanz für MagentaTV nicht sehe, schon wegen dem Passus:

        Der Gerichtshof urteilte: Wenn ein Streamingdienst über die Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgehe, insbesondere dadurch, dass der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung, und das Widerrufsrecht könne nicht ausgeschlossen werden.

        der_Lutz

        Wobei ich die Relevanz für MagentaTV nicht sehe…..…personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung

        der_Lutz

        Wobei ich die Relevanz für MagentaTV nicht sehe, schon wegen dem Passus:

        dann muss am Ende das BGB angepasst werden, es gibt ja letztlich nur den Rahmen vor der dann ausgelegt wird, mal so, mal so.

        Wobei ich die Relevanz für MagentaTV nicht sehe, schon wegen dem Passus:

        Der Gerichtshof urteilte: Wenn ein Streamingdienst über die Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgehe, insbesondere dadurch, dass der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung, und das Widerrufsrecht könne nicht ausgeschlossen werden.

        der_Lutz

        Wobei ich die Relevanz für MagentaTV nicht sehe, schon wegen dem Passus:

        Sicher das? 😁

        Und was ist mit der zwanghaft vorgeschalteten Startseite?

        Oder die Datenschutz/Marketing durchwinke Buttons mit anschließenden (Film-) Vorschlägen und der unweigerlich darauf folgenden Werbeflut? 😂

        Sage niemals nie… 🤷🏼🍻

        VoPo914

        Sicher das?

        ich sehe es nicht 🤷‍♂️

        Gerade da bei MagentaTV ein großer Fokus auf dem LiveTV liegt, aber Juristen können das beliebig anders sehen

        Uneingeloggter Nutzer

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      Uneingeloggter Nutzer

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