Vertragskündigung - Portierung
13 years ago
Hallo,
mein Vertrag hatte eine Vertragslaufzeit bis zum 20.11.2012. Bereits Anfang 2012 wurde der Vertrag fristgerecht gekündigt und eine Portierung beauftragt.
Am 21.02.2012 ging eine Kündigungsbestätigung ein.
Insofern ist ein Beweis für die rechtzeitige Kündigung vorhanden und kann vorgelegt werden.
Im weiteren Verlauf erhielt ich vom neuen Anbieter, dass die Telekom die Portierung zum 5.7.2013 durchführen werde. Ich telefonierte daraufhin mit der Kundenbetreuung der Telekom und man war sich einig, dass ein Fehler vorliegen müsse. Mir wurde in mehreren Telefonaten zugesichert, dass die Portierung zum 20.11.2012 "sicher klappen werde".
Nun haben wir Dezember, der gekündigte Vertrag läuft einfach weiter und nach etlichen Telefonaten und Warteschleifen bei der Hotline wird mir gesagt:
"Der Portierungsauftrag steht über einer Kündigung. Somit läuft Ihr Vertrag bis zum 5.7.2013 weiter."
Jegliche Versuche, den Mitarbeiter in der BEschwerdeabteilung davon zu überzeugen, dass die Kündigung durch einen Portierungsauftrag nicht aufgehoben wird, der übrigens auch schon ein halbes Jahr vor Vertragsende eingegangen ist, schlugen fehl. Doch er war so "gnädig", sich darum zu kümmern, dass die Portierung so schnell wie möglich durchgeführt wird.
Nun geht es um die Kosten, die nach dem 20.11.2012, also nach dem Vertragsende entstehen. Ich bin quasi gezwungen, den Anschluss weiter zu nutzen. Die Grundgebühr dafür wird natürlich munter weiter abgebucht. Ich bin nicht dazu bereit, die Kosten zu begleichen und werde die Einzugsermächtigung entziehen.
Es ist ein klarer Fall für den Verbraucherschutz und für die Bundesnetzagentur, was die Telekom hier abzieht. Eine Kündigung soll durch Portierung aufgehoben werden. Das ist an Dreistigkeit nicht zu toppen.
Ich bitte um Stellungnahme!
mein Vertrag hatte eine Vertragslaufzeit bis zum 20.11.2012. Bereits Anfang 2012 wurde der Vertrag fristgerecht gekündigt und eine Portierung beauftragt.
Am 21.02.2012 ging eine Kündigungsbestätigung ein.
Insofern ist ein Beweis für die rechtzeitige Kündigung vorhanden und kann vorgelegt werden.
Im weiteren Verlauf erhielt ich vom neuen Anbieter, dass die Telekom die Portierung zum 5.7.2013 durchführen werde. Ich telefonierte daraufhin mit der Kundenbetreuung der Telekom und man war sich einig, dass ein Fehler vorliegen müsse. Mir wurde in mehreren Telefonaten zugesichert, dass die Portierung zum 20.11.2012 "sicher klappen werde".
Nun haben wir Dezember, der gekündigte Vertrag läuft einfach weiter und nach etlichen Telefonaten und Warteschleifen bei der Hotline wird mir gesagt:
"Der Portierungsauftrag steht über einer Kündigung. Somit läuft Ihr Vertrag bis zum 5.7.2013 weiter."
Jegliche Versuche, den Mitarbeiter in der BEschwerdeabteilung davon zu überzeugen, dass die Kündigung durch einen Portierungsauftrag nicht aufgehoben wird, der übrigens auch schon ein halbes Jahr vor Vertragsende eingegangen ist, schlugen fehl. Doch er war so "gnädig", sich darum zu kümmern, dass die Portierung so schnell wie möglich durchgeführt wird.
Nun geht es um die Kosten, die nach dem 20.11.2012, also nach dem Vertragsende entstehen. Ich bin quasi gezwungen, den Anschluss weiter zu nutzen. Die Grundgebühr dafür wird natürlich munter weiter abgebucht. Ich bin nicht dazu bereit, die Kosten zu begleichen und werde die Einzugsermächtigung entziehen.
Es ist ein klarer Fall für den Verbraucherschutz und für die Bundesnetzagentur, was die Telekom hier abzieht. Eine Kündigung soll durch Portierung aufgehoben werden. Das ist an Dreistigkeit nicht zu toppen.
Ich bitte um Stellungnahme!
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