Gelöst

Telefonmast

vor 3 Jahren

Ist es eigentlich zulässig an einen Telefonmast,dieser steht noch auf ein anders Grundstück,Überwachungskameras anzubringen um ein Grundstück zu überwachen??

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Atvler

      Ist es eigentlich zulässig an einen Telefonmast,dieser steht noch auf ein anders Grundstück,Überwachungskameras anzubringen um ein Grundstück zu überwachen??

      Ist es eigentlich zulässig an einen Telefonmast,dieser steht noch auf ein anders Grundstück,Überwachungskameras anzubringen um ein Grundstück zu überwachen??
      Atvler
      Ist es eigentlich zulässig an einen Telefonmast,dieser steht noch auf ein anders Grundstück,Überwachungskameras anzubringen um ein Grundstück zu überwachen??

      Natürlich ist das nicht erlaubt!

      Der Mast ist ja im Normalfall kein Eigentum.

      7

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Geralt von Riva

      . . . . . . Natürlich ist das nicht erlaubt! Der Mast ist ja im Normalfall kein Eigentum.

         
       . . . . . .
      Natürlich ist das nicht erlaubt!

      Der Mast ist ja im Normalfall kein Eigentum.

      Geralt von Riva
         
       . . . . . .
      Natürlich ist das nicht erlaubt!

      Der Mast ist ja im Normalfall kein Eigentum.


      Hoffentlich bekommen wir jetzt keine Probleme, weil wir zwischen den beiden Telefonmasten auf unserem Grundstück seit Jahren Girlanden aufhängen.  🤣

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Käseblümchen 

      Natürlich nicht...

      Girlanden sind ja keine "feste Anbauten".... IdeeZwinkernd

       

      Bei einem Mast mussten jedoch im Störungsfall unsere Techniker mal ein ganzes "Sammelsorium" (das war schon mal wirklich extrem) abbauen:

      Der Mast war an der EInfart zu einer Lokalität...

      Da waren mehrere Werbeschilder, Überwachungs-Kammeras... also vom Mast war eher nur noch die Spitze zu erkennen...

      Achja... Auch die Kette zur Zufahrt-Absperrung war da auch noch befestigt...

      Aber schon ein Vogelhäuschen oder eben eine Kamera:
      Im Falle des Falles:
      Wenn ein Techniker auf den Mast mit den Steigeisen raufklettern muss - dann rigeroser Abbau...
      Wenn Mast gewechselt werden muss - sowieso...

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Was ich mich auch Frage  ob so etwas nicht auch strafrechtliche Folgen haben könnte?

      Von der Überwachung mal ganz abgesehen da sich zwischen den montierten Kameras und dem Grundstück noch ein 

      öffentlicher Weg befindet!

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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