FYI: Interessantes Urteil zum Diskussionsthema Peering ..., Meta muss zahlen.
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vor 15 Tagen
Inhaltszusammenfassung + Hintergrund:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat erst heute (10.02.2026) entschieden, dass Meta der Telekom über 30 Millionen Euro nachzahlen muss.
Der Grund: Meta hatte 20 exklusive Zugangspunkte bestellt und vertraglich zugesichert, dafür zu zahlen.
Als Meta den Vertrag kündigte, haben sie die Leitungen einfach weiter genutzt, anstatt den Datenverkehr über normale (vielleicht langsamere) Wege umzuleiten.
Das Gericht nannte das 'treuwidrig'.
Meta wollte die Spezialbehandlung und die hohe Qualität der Direktverbindung behalten, aber die Rechnung dafür einfach nicht mehr bezahlen.
Wer eine Sonderleistung bestellt, sie nutzt und dann die Zahlung verweigert, bricht den Vertrag.
Das OLG hat meiner Meinung nach klargestellt: Es gibt kein Grundrecht für Big-Tech-Konzerne auf kostenlose Nutzung fremder Infrastruktur.
_
edit: ergänzt, dass es sich um meine Meinung handelt.
21
von
vor 14 Tagen
@staengfoenster
kennst du das schon?
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/community-hilfe/r%C3%A4nge-badges-und-rechte/668793d54ae73561da17a23d
Der oberste Rang der Kunden(helfer)ränge "Community Guide" wird übrigens nicht automatisch vergeben. Persönliche Auswahl des Community Mamagements und somit persönliche Ernennung durch Menschen.
von
vor 14 Tagen
kennst du das schon?
@staengfoenster
kennst du das schon?
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/community-hilfe/r%C3%A4nge-badges-und-rechte/668793d54ae73561da17a23d
Der oberste Rang der Kunden(helfer)ränge "Community Guide" wird übrigens nicht automatisch vergeben. Persönliche Auswahl des Community Mamagements und somit persönliche Ernennung durch Menschen.
Ja, darauf bezog sich mein Post.
Dieses Konzept ist aus von mir o.g. Gründen meiner Meinung nach keine gute Idee und trägt meinen persönlichen Beobachtungen nach einen Teil dazu bei, dass der Ton kippt.
von
vor 14 Tagen
spezifisch aus der Pressemitteilung bzw. dem Urteil (liegt ja nur vom LG vor, aber wurde ja bestätigt) ergibt. Also ich bin ehrlich gespannt. Weil vielleicht übersehe ich auch etwas?
Grundsätzlich natürlich Zustimmung dazu und sorry für die Unterstellung mit der KI.
Aber das
Das OLG hat meiner Meinung nach klargestellt: Es gibt kein Grundrecht für Big-Tech-Konzerne auf kostenlose Nutzung fremder Infrastruktur.
Inhaltszusammenfassung + Hintergrund:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat erst heute (10.02.2026) entschieden, dass Meta der Telekom über 30 Millionen Euro nachzahlen muss.
Der Grund: Meta hatte 20 exklusive Zugangspunkte bestellt und vertraglich zugesichert, dafür zu zahlen.
Als Meta den Vertrag kündigte, haben sie die Leitungen einfach weiter genutzt, anstatt den Datenverkehr über normale (vielleicht langsamere) Wege umzuleiten.
Das Gericht nannte das 'treuwidrig'.
Meta wollte die Spezialbehandlung und die hohe Qualität der Direktverbindung behalten, aber die Rechnung dafür einfach nicht mehr bezahlen.
Wer eine Sonderleistung bestellt, sie nutzt und dann die Zahlung verweigert, bricht den Vertrag.
Das OLG hat meiner Meinung nach klargestellt: Es gibt kein Grundrecht für Big-Tech-Konzerne auf kostenlose Nutzung fremder Infrastruktur.
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edit: ergänzt, dass es sich um meine Meinung handelt.
ist jetzt, auch nach deinem Edit, nicht uuunbedingt eine Meinung. Du hast ja gesagt, dass das OLG etwas klargestellt hat. Ich will mich da jetzt nicht ganz festlegen, aber das ist rückt das ganze – auch wenn da bei Urteilen sicherlich einiges an Interpretationsspielraum möglich ist (hier eigentlich nicht wirklich, aber was solls …) – schon sehr in die Nähe einer Tatsache. Und (falsche) Tatsachen bleiben (falsche) Tatsachen, egal, ob man ihnen das Etikett "Meinung" aufklebt.
Ich hoffe aber trotzdem, dass angekommen ist, dass deine "Meinung" jedenfalls aus rechtlicher Sicht völlig unzutreffend ist.
Bin natürlich gespannt auf sachliche Argumente, in denen du mir erklärst, wie sich das
Es gibt kein Grundrecht für Big-Tech-Konzerne auf kostenlose Nutzung fremder Infrastruktur.
Inhaltszusammenfassung + Hintergrund:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat erst heute (10.02.2026) entschieden, dass Meta der Telekom über 30 Millionen Euro nachzahlen muss.
Der Grund: Meta hatte 20 exklusive Zugangspunkte bestellt und vertraglich zugesichert, dafür zu zahlen.
Als Meta den Vertrag kündigte, haben sie die Leitungen einfach weiter genutzt, anstatt den Datenverkehr über normale (vielleicht langsamere) Wege umzuleiten.
Das Gericht nannte das 'treuwidrig'.
Meta wollte die Spezialbehandlung und die hohe Qualität der Direktverbindung behalten, aber die Rechnung dafür einfach nicht mehr bezahlen.
Wer eine Sonderleistung bestellt, sie nutzt und dann die Zahlung verweigert, bricht den Vertrag.
Das OLG hat meiner Meinung nach klargestellt: Es gibt kein Grundrecht für Big-Tech-Konzerne auf kostenlose Nutzung fremder Infrastruktur.
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edit: ergänzt, dass es sich um meine Meinung handelt.
spezifisch aus der Pressemitteilung bzw. dem Urteil (liegt ja nur vom LG vor, aber wurde ja bestätigt) ergibt. Also ich bin ehrlich gespannt. Weil vielleicht übersehe ich auch etwas?
Es mag ja so sein, dass es ein solches Grundrecht für Big-Tech-Konzerne nicht gibt. Und das ist dann wieder, um an das oben Gesagte anzuknüpfen, in der Tat eine Meinung, die eben auch nicht falsch sein kann. Aber du hast es explizit auf das Urteil des OLG bezogen bzw. gesagt, dass das dort klargestellt wurde, und das ist dann schon etwas anderes.
na ja spezifisch nicht, aber ich habe meine Einschätzung auf Basis des vom OLG bestätigten Urteil des LG gebildet...
und dort heißt es (Zitat):
Argument von Meta:
Die Pflicht zur Zahlung einer Vergütung sei bei einer Zusammenschaltung von Netzwerken zweier Anbieter nicht üblich. Daher könne ihr tatsächliches Verhalten auch nicht entgegen der Verkehrssitte und ihrer eigenen entgegenstehenden Erklärungen als konkludente Annahme eines Angebots angesehen werden.
___
Meine Erklärung/Verständnis:
Meta behauptet, es wäre nicht üblich, für die Interconnection zu zahlen, deswegen hat sie sie einfach so genutzt und die Zahlung verweigert.
____
Das LG verneint diese Ansicht (und damit auch das OLG, die dem LG zustimmen) / Zitat aus der Urteils-Begründung LG:
Die Argumentation der Beklagten (damit ist Meta gemeint) würde dazu führen, dass die Klägerin (Telekom) verpflichtet wäre, der Beklagten aufgrund der durch sie ausgegebenen hohen Datenmengen private Interconnects für ein Private Peering vorzuhalten. Eine Grundlage gibt es hierfür nicht. Vielmehr ist das derzeitige Modell eine Konsequenz der beidseitig gelebten und stets im Wandel befindlichen Praxis, die gerade Ausdruck der sich gegenüberstehenden jeweiligen Marktmacht ist: die Klägerin erweitert ihre Infrastruktur und stellt diese privat für die Beklagte zur Verfügung, die Beklagte beliefert die Klägerin zugunsten der Endkunden mit Daten und profitiert davon gleichsam durch die dargestellte Wertschöpfung im Verhältnis von CAPs und ISPs. Die Asymmetrie des Datenflusses kann nach Verhandlungen zweier marktmächtiger Unternehmen durch einen Preis abgegolten werden.
_______
Meine Interpretation:
Wenn 2 Unternehmen Geld damit verdienen (Wertschöpfung) und die Datenflüsse asymmetrisch sind (was typisch ist für Contentprovider vs. Eyeball ISP ) dann ist es seitens ISP legitim für die zu Verfügung gestellte Infrastruktur / das Peering Geld zu nehmen. Also nicht settlement-free, was bei symmetrischen Verkehren gelten kann.
Uneingeloggter Nutzer
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