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vor 2 Jahren
Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und ab da 14 Tage, egal wann der Vertrag anfängt. @spidering
Sonst könnten ja Verträge auf Verdacht geschlossen werden, so wie du es jetzt gerne machen würdest: besseres Angebot, mal schnell raus aus dem Vertrag.
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
@spidering Hallo!
Ich habe zwar noch kein Vertrag widerrufen ,du solltes aber innerhalb des Widierrufs Bescheid bekommen. Ich würde in der Hotline mal anrufen 08003302202 und dort mal nach Fragen wie weit sie mit der Bearbeitung sind
Antwort
von
vor 2 Jahren
@spidering Hallo! Ich habe zwar noch kein Vertrag widerrufen ,du solltes aber innerhalb des Widierrufs Bescheid bekommen. Ich würde in der Hotline mal anrufen 08003302202 und dort mal nach Fragen wie weit sie mit der Bearbeitung sind
@spidering Hallo!
Ich habe zwar noch kein Vertrag widerrufen ,du solltes aber innerhalb des Widierrufs Bescheid bekommen. Ich würde in der Hotline mal anrufen 08003302202 und dort mal nach Fragen wie weit sie mit der Bearbeitung sind
Was soll bearbeitet werden, Monate nach Ende der Widerrufsfrist? @Gelöschter Nutzer
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
@spidering
Das Widerrufsrecht ist längst abgelaufen. Bei Dienstleistungsverträgen startet es mit zugang der Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung.
Nur bei Warenlieferungen startet es mit Zugang der Ware.
was mache ich wenn es abgelehnt wird?
Deine Verpflichtungen erfüllen
0
vor 2 Jahren
@spidering Hi!
Das habe ich jetzt erst gelesen .Habe gedacht das du nocjh in dem Wideruf bist ,so wirst du den Vertag 2Jahre behalten
müssen. Ich glaube nicht das du so aus dem Vertrag raus kommst
Vg Nobsibaer
0
vor 2 Jahren
den Widerruf have ich vor 4 Tagen geschrieben aber keine Antwort.
Und somit Monate zu spät.
14
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Anna K.
OK, offensichtlich fehlt uns die Information welche Ware hier konkret verkauft wurde.
Das könnte es dann erklären
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @Stefan,
daher auch der zweite Absatz: "neben dem Verkauf einer Ware die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat."
Es kann sich dabei auch nur um eine Dienstleistung handeln. In dem Fall die Portierung, bzw. die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen.
Viele Grüße
Anna K.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Es kann sich dabei auch nur um eine Dienstleistung handeln. In dem Fall die Portierung, bzw. die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen.
Nehmen wir mal so hin, dann möchte ich aber wissen warum bei allen anderen Fällen des Abschlusses eines Kommunikationsvertrages die Telekom die Widerrufsfrist wie im BGB vorgesehen, mit Zustellung der Widerrufsbelehrung beginnen lässt?
Sorry, aber hier passt was nicht, allein hier in der Community ist zig mal nachzulesen wann die Widerrufsfrist beginnt auch mit Portierung, mir ist die Sichtweise hier noch nie untergekommen und nicht nur hier nicht.
Da solltet ihr nochmal dringend bei der Rechtsabteilung nachhaken, ich bin der Meinung ihr schafft hier gerade eine "Präzedenzfall" der nicht im Interesse der Telekom liegen kann.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Guten Abend @spidering,
lieben Dank für deinen Beitrag hier bei uns.
Bild nicht vorhanden
Eine Sache möchte ich vorweg korrigieren. Bei einer Rufnummernmitnahme beginnt die Widerrufsfrist erst mit dem Tag der Bereitstellung. Wir sind hier also noch locker innerhalb der Frist.
@spidering die Bearbeitung deines Widerrufs kann ein paar Tage in Anspruch nehmen, bei vier musst du dir keine Sorgen machen.
Bild nicht vorhanden
Darf ich fragen, ob du der Magenta-Familie dennoch treu bleibst?
@Espresso doppio ich musste die markierte Lösung einmal entfernen, nicht wundern.
LG und einen schönen Abend
Katharina S.
0
Uneingeloggter Nutzer
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von