Gelöst
Widerrufsfrist bei Vertrag mit späterem Beginn
vor 8 Jahren
Ich habe einen laufenden Mobilfunkvertrag, welcher Ende September endet. Anschließend soll die Rufnummer zur Telekom portiert werden und der neue Vertrag beginnen.
Was ich nicht verstehe, wie die Widerrufsfrist bereits jetzt beginnen kann, da ich den Vertrag ja gar nicht "testen" kann, auf Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes z. Bsp.?!
Ist es richtig, dass die Widerrufsfrist mit Abschluss des Vertrages / Erhalt der Widerrufsbelehrung und in meinem Fall NICHT erst mit Erhalt und Freischaltung der neuen SIM-Karte beginnt??
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vor 8 Jahren
Sicher bin ich mir da allerdings nicht, daher bitte ich hier um Bestätigung oder Korrektur meiner Aussage
5
Antwort
von
vor 8 Jahren
Vielen Dank für die Antworten.
Im Warenhandel ist es durchaus so, dass die Frist erst mit Erhalt der Ware und gerade zum Austesten (wie es im stationären Handel möglich wäre) gedacht ist.
Daher dachte ich an eine Übertragung dieser Tatsache eben auf Mobilfunkverträge, wobei ich lediglich die Aussage mit Beginn bei Erhalt der Belehrung gefunden habe.
Aufgrund der meiner Meinung nach doch nicht ganz eindeutigen Sachlage wäre eine Antwort vom Telekom-Mitarbeiter sehr hilfreich
VG
================================================
Ich habe jetzt nochmal recherchiert und folgenden Eintrag gefunden:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Beginn-Widerrufsfrist-bei-Anbieterwechsel/m-p/1279239#M272118
Dort wird es doch leider so eindeutig beantwortet, wie ich es nicht wahr haben wollte
Antwort
von
vor 8 Jahren
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/43194.pdf?
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Und jetzt geht es weiter mit dem Rätseln, wann denn der Vertrag abgeschlossen ist.
Früher war das bei der Telekom wesentlich klarer dargestellt.
In meinem zuletzt mit der Telekom geschlossenen Vertrag hieß es in der Auftragsbestätigung:
Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung . . . . .
Und dann folgte noch eine ganze Reihe von Voraussetzungen dafür, dass die Frist überhaupt zu laufen beginnt, untermauert durch diverse Paragraphen aus verschiedenen Gesetzbüchern.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo @NoJoke
meines Wissens nach beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt der Information über das Widerrufsrecht. In der Regel passiert das bei der Bestellung durch das Lesen der AGB.
Wie das bei einer POrtierung aussieht kann ich leider nicht sagen, wüsste aber keinen Grund warum das dort anders aussehen sollte. Eine Widerrufsfrist ist m.E. ja keine Testphase um etwas auszuprobieren und dann bei nicht gefallen was dann doch nicht zu machen:-)
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren...
Gruß
Ich bin´s
P.S. So hab ich es auf den Seiten der Telekom gefunden
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/auftrags-und-lieferstatus/auftrag-oder-bestellung-widerrufen
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Vielen Dank für die Antworten.
Im Warenhandel ist es durchaus so, dass die Frist erst mit Erhalt der Ware und gerade zum Austesten (wie es im stationären Handel möglich wäre) gedacht ist.
Daher dachte ich an eine Übertragung dieser Tatsache eben auf Mobilfunkverträge, wobei ich lediglich die Aussage mit Beginn bei Erhalt der Belehrung gefunden habe.
Aufgrund der meiner Meinung nach doch nicht ganz eindeutigen Sachlage wäre eine Antwort vom Telekom-Mitarbeiter sehr hilfreich
VG
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Ich habe jetzt nochmal recherchiert und folgenden Eintrag gefunden:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Beginn-Widerrufsfrist-bei-Anbieterwechsel/m-p/1279239#M272118
Dort wird es doch leider so eindeutig beantwortet, wie ich es nicht wahr haben wollte
0
vor 8 Jahren
da hier unterschiedliche Meinungen kurisieren, möchte ich einmal Licht ins Dunkel bringen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Auftragsbestätigung.
Ich hoffe, ich konnte die Unklarheiten aus dem Weg räumen.
Beste Grüße
Melanie W.
5
Antwort
von
vor 8 Jahren
Dann kann es theoretisch nur so sein (und auch fair), dass die Widerrufsfrist von Neuem beginnt.
Und selbst ich habe noch den halben Ordner von 2013 voll mit AB, "Wir freuen uns auf Sie" und dem ganzen Zeug, damit hätte ich die Wohnung tapezieren können.
Da man ja immer so viel Wert darauf legt, dass die AB für den Kunden bindend ist, muss die Frist ja von Neuem beginnen. Ansonsten könnte die Telekom, oder andere Anbieter, ja den Termin endlos in die Zukunft schieben und man kommt nicht mehr aus dem Vertrag.
Ansonsten verlange ich vom Anbieter bitteschön, dass er sich auch an die erste AB hält, und nicht einfach noch fünf weitere schickt
@Melanie W.Wenn wir schon dabei sind - wann beginnt bei einem Mobilfunkvertrag mit Handy die Widerrufsfrist? Denn für Waren - also Handys - beginnt die Frist erst mit Lieferung: Handy und Vertrag sind doch gekoppelt. Was passiert dann mit dem Vertrag bei Widerruf?
Antwort
von
vor 8 Jahren
Warum kann es im Dienstleistungssektor nicht genauso sein? 14 Tage ab Erhalt der Belehrung oder Beginn der Dienstleistung?
Fände ich nur fair
Antwort
von
vor 8 Jahren
Im BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen steht unter (2)
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
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