Gelöst

Widerrufsfrist bei Vertrag mit späterem Beginn

vor 8 Jahren

Ich habe einen laufenden Mobilfunkvertrag, welcher Ende September endet. Anschließend soll die Rufnummer zur Telekom portiert werden und der neue Vertrag beginnen.

 

Was ich nicht verstehe, wie die Widerrufsfrist bereits jetzt beginnen kann, da ich den Vertrag ja gar nicht "testen" kann, auf Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes z. Bsp.?!

 

Ist es richtig, dass die Widerrufsfrist mit Abschluss des Vertrages / Erhalt der Widerrufsbelehrung und in meinem Fall NICHT erst mit Erhalt und Freischaltung der neuen SIM-Karte beginnt??

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    • vor 8 Jahren

      Ich kann mich auch irren, weil ich mit Portierungen keine Erfahrungswerte habe, aber ich meine, dass die Widerrufsfrist im Mobilfunkbereich mit Erhalt der Karte (Vertragsaktivierung) beginnt.
      Sicher bin ich mir da allerdings nicht, daher bitte ich hier um Bestätigung oder Korrektur meiner Aussage Fröhlich

      5

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Vielen Dank für die Antworten.

       

      Im Warenhandel ist es durchaus so, dass die Frist erst mit Erhalt der Ware und gerade zum Austesten (wie es im stationären Handel möglich wäre) gedacht ist.

       

      Daher dachte ich an eine Übertragung dieser Tatsache eben auf Mobilfunkverträge, wobei ich lediglich die Aussage mit Beginn bei Erhalt der Belehrung gefunden habe.

       

      Aufgrund der meiner Meinung nach doch nicht ganz eindeutigen Sachlage wäre eine Antwort vom Telekom-Mitarbeiter sehr hilfreich Zwinkernd

       

      VG

       

      ================================================

       

      Ich habe jetzt  nochmal recherchiert und folgenden Eintrag gefunden:

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Beginn-Widerrufsfrist-bei-Anbieterwechsel/m-p/1279239#M272118

       

      Dort wird es doch leider so eindeutig beantwortet, wie ich es nicht wahr haben wollte Zwinkernd

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/43194.pdf?

       

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Has

      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

      Has

      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


      Und jetzt geht es weiter mit dem Rätseln, wann denn der Vertrag abgeschlossen ist.

       

      Früher war das bei der Telekom wesentlich klarer dargestellt.

       

      In meinem zuletzt mit der Telekom geschlossenen Vertrag hieß es in der Auftragsbestätigung:

      Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung . . . . .

       

      Und dann folgte noch eine ganze Reihe von Voraussetzungen dafür, dass die Frist überhaupt zu laufen beginnt, untermauert durch diverse Paragraphen aus verschiedenen Gesetzbüchern.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      Hallo @NoJoke

       

      meines Wissens nach beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt der Information über das Widerrufsrecht. In der Regel passiert das bei der Bestellung durch das Lesen der AGB.

       

      Wie das bei einer POrtierung aussieht kann ich leider nicht sagen, wüsste aber keinen Grund warum das dort anders aussehen sollte. Eine Widerrufsfrist ist m.E. ja keine Testphase um etwas auszuprobieren und dann bei nicht gefallen was dann doch nicht zu machen:-)

       

      Lasse mich aber gerne eines besseren belehren...

       

      Gruß

       

      Ich bin´s

       

      P.S. So hab ich es auf den Seiten der Telekom gefunden

       

      https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/auftrags-und-lieferstatus/auftrag-oder-bestellung-widerrufen

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Vielen Dank für die Antworten.

       

      Im Warenhandel ist es durchaus so, dass die Frist erst mit Erhalt der Ware und gerade zum Austesten (wie es im stationären Handel möglich wäre) gedacht ist.

       

      Daher dachte ich an eine Übertragung dieser Tatsache eben auf Mobilfunkverträge, wobei ich lediglich die Aussage mit Beginn bei Erhalt der Belehrung gefunden habe.

       

      Aufgrund der meiner Meinung nach doch nicht ganz eindeutigen Sachlage wäre eine Antwort vom Telekom-Mitarbeiter sehr hilfreich Zwinkernd

       

      VG

       

      ================================================

       

      Ich habe jetzt  nochmal recherchiert und folgenden Eintrag gefunden:

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Beginn-Widerrufsfrist-bei-Anbieterwechsel/m-p/1279239#M272118

       

      Dort wird es doch leider so eindeutig beantwortet, wie ich es nicht wahr haben wollte Zwinkernd

      0

    • vor 8 Jahren

      Hallo zusammen,

      da hier unterschiedliche Meinungen kurisieren, möchte ich einmal Licht ins Dunkel bringen.
      Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Auftragsbestätigung.
      Ich hoffe, ich konnte die Unklarheiten aus dem Weg räumen.

      Beste Grüße
      Melanie W.

      5

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Dann kann es theoretisch nur so sein (und auch fair), dass die Widerrufsfrist von Neuem beginnt.

      Da man ja immer so viel Wert darauf legt, dass die AB für den Kunden bindend ist, muss die Frist ja von Neuem beginnen. Ansonsten könnte die Telekom, oder andere Anbieter, ja den Termin endlos in die Zukunft schieben und man kommt nicht mehr aus dem Vertrag.

      Ansonsten verlange ich vom Anbieter bitteschön, dass er sich auch an die erste AB hält, und nicht einfach noch fünf weitere schickt Zwinkernd Und selbst ich habe noch den halben Ordner von 2013 voll mit AB, "Wir freuen uns auf Sie" und dem ganzen Zeug, damit hätte ich die Wohnung tapezieren können. 

       

      @Melanie W.Wenn wir schon dabei sind - wann beginnt bei einem Mobilfunkvertrag mit Handy die Widerrufsfrist? Denn für Waren - also Handys - beginnt die Frist erst mit Lieferung: Handy und Vertrag sind doch gekoppelt. Was passiert dann mit dem Vertrag bei Widerruf?

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Im Warenhandel heißt es ja immer: Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Belehrung, nicht jedoch vor Erhalt der ersten Warenlieferung. Hier ist es ganz klar und eindeutig geregelt: 14 Tage ab Belehrung oder Warenlieferung (bei mehrteiliger Lieferung nach der ersten Warenlieferung), jenachdem was später eintrifft.

      Warum kann es im Dienstleistungssektor nicht genauso sein? 14 Tage ab Erhalt der Belehrung oder Beginn der Dienstleistung?
      Fände ich nur fair Gleichgültig

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Im BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen steht unter (2)

      Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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