Verzicht auf Widerrufsrecht bei Online-Aufträgen
vor einer Stunde
Morjens alle miteinander.
Ich habe am 3. Oktober meinen Mobilfunkvertrag via internet-Formular verlängert.
Bei vollem Bewußtsein über das was ich tue, habe ich den Haken gesetzt bei >sofortiger Ausführung unter Verzicht auf das Widerrufsrecht<.
Die Frage: Warum taucht dieses Tun nicht in der VVI, der Auftragseingangsbestätigung und der Auftragsbestätigung auf?
Besser noch, es liegt eine Widerrufsbelehrung bei.
Ließe sich das nicht ändern?
Ein Andruck von Häkchen für Datenschutz, Info-Service und Umgang mit Widerruf.
Es führt immer wieder zu Mißverständnis bei Kunden.
Schöne Grüße
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vor einer Stunde
Wie bitte, jetzt muss man das schon bei Vertragsverlängerungen anhaken?
Was kommt als nächstes, muss man es auch bei der Bestellung eines Festnetzvertrages ankreuzen?
Da habe ich ernsthafte Zweifel, dass das rechtswirksam ist, denn das würde das Widerrufsrecht in Gänze ausschließen.
Der Ausschluss bzw. Verzicht auf Widerruf ist eigentlich ausschließlich für Dinge bestimmt, bei denen es Sinn macht - z.B. ein sofortiger PDF Download nach kauf. (Und meine pauschale Meinung: Auch ein MagentaTV oder Netflix-Abo ist kein Grund für einen Ausschluss des Widerrufsrechts. Schließlich kann man die genutzte Zeit einfach berechnen.)
Möglicherweise passiert da aber auch endlich was - siehe Urteil vom EuGH) -> https://www.wbs.legal/allgemein/eugh-streaming-abos-koennen-innerhalb-von-14-tagen-widerrufen-werden-87439/
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von
vor 56 Minuten
Wie bitte, jetzt muss man das schon bei Vertragsverlängerungen anhaken?
Wie bitte, jetzt muss man das schon bei Vertragsverlängerungen anhaken?
Was kommt als nächstes, muss man es auch bei der Bestellung eines Festnetzvertrages ankreuzen?
Da habe ich ernsthafte Zweifel, dass das rechtswirksam ist, denn das würde das Widerrufsrecht in Gänze ausschließen.
Der Ausschluss bzw. Verzicht auf Widerruf ist eigentlich ausschließlich für Dinge bestimmt, bei denen es Sinn macht - z.B. ein sofortiger PDF Download nach kauf. (Und meine pauschale Meinung: Auch ein MagentaTV oder Netflix-Abo ist kein Grund für einen Ausschluss des Widerrufsrechts. Schließlich kann man die genutzte Zeit einfach berechnen.)
Möglicherweise passiert da aber auch endlich was - siehe Urteil vom EuGH) -> https://www.wbs.legal/allgemein/eugh-streaming-abos-koennen-innerhalb-von-14-tagen-widerrufen-werden-87439/
Nein, muss man nicht!
Wird dir nur angeboten!
🦂
von
vor 47 Minuten
Möglicherweise passiert da aber auch endlich was - siehe Urteil vom EuGH
Wie bitte, jetzt muss man das schon bei Vertragsverlängerungen anhaken?
Was kommt als nächstes, muss man es auch bei der Bestellung eines Festnetzvertrages ankreuzen?
Da habe ich ernsthafte Zweifel, dass das rechtswirksam ist, denn das würde das Widerrufsrecht in Gänze ausschließen.
Der Ausschluss bzw. Verzicht auf Widerruf ist eigentlich ausschließlich für Dinge bestimmt, bei denen es Sinn macht - z.B. ein sofortiger PDF Download nach kauf. (Und meine pauschale Meinung: Auch ein MagentaTV oder Netflix-Abo ist kein Grund für einen Ausschluss des Widerrufsrechts. Schließlich kann man die genutzte Zeit einfach berechnen.)
Möglicherweise passiert da aber auch endlich was - siehe Urteil vom EuGH) -> https://www.wbs.legal/allgemein/eugh-streaming-abos-koennen-innerhalb-von-14-tagen-widerrufen-werden-87439/
Die Telekom tut sich leider etwas schwer mit der Umsetzung höchstrichterlicher Entscheidungen. Das BGH-Urteil zum Beginn eines Vertragsverhältnisses und der damit verbundenen Mindestvertragslaufzeit ist dafür ein beredtes Beispiel.
Eine kostenlose Testversion von Magenta TV wird zwar angeboten, bietet aber nur rudimentären Umfang. Um sich für eine kostenpflichtige Version zu entscheiden, bedarf es m. E. aber des vollen Angebots. Es bliebe der Telekom doch unbenommen, den testweise genutzten Umfang anteilig abzurechnen.
von
vor 44 Minuten
@Laudano2
@patrickn
Euch beiden fällt aber schon auf, dass ihr euch in einer Strohmanndiskussion befindet.
sG
Uneingeloggter Nutzer
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von