Gelöst

Verwirrung Vertragsverlängerung

vor 2 Monaten

Hallo an alle, 

Also ich muss mal hier meine Verwirrung loswerden.

Mittlerweile weiß ich ja das eine vorzeitige Vertragsverlängerung mit Gerät nicht mehr 6 Monate vorher geht. 

Mir wurde dann heute bei Frag Magenta gesagt, das es ab jetzt nur noch 1 Monat vorher geht.

Wenn ich aber kündige, dann 4 Monate vorher?! 

Was soll das ganze? Ich fand es immer super vorher mein Vertrag mit neuem Gerät vorher verlängern zu können.

Gerade jetzt wäre es super, da meiner Frau ihr Handy kaputt ging und ich ihr meins überlassen würde. Dafür dann mein Vertrag jetzt mit neuem Gerät verlängern würde und alles wäre super. 

Gerade weil sich an der Laufzeit des Vertrags ja nichts ändern würde. Es geht ja sowieso bis Ende der Vertragslaufzeit. 

Also um es kurz zu machen. 

Wie genau ist denn jetzt die Regelung bei der Telekom?

Und warum macht teilt man sowas nicht mal transparent mit. 

Im Internet findet man nur die 6 Monate. 

Ich bitte Euch, wenn es einer hier genau weiß mir mal eine Aufstellung zu schicken, wann man wie vorzeitig verlängern kann. 

Und was ist der Sinn dahinter das ich erst kündigen muss um 4 Monate vorher doch noch vorzeitig verlängern zu können aber nicht wenn man einfach Bestandskunde bleiben möchte? 

Danke vorab für alle Antworten :)

Mfg

Christopher 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Monaten

      Eine vorzeitige Vertragsverlängerung ist eine reine Kulanzleistung. Früher konnten man die Restlaufzeit an das neue Vertragsende anhängen und so auch 6 oder jetzt aktuell 3 Monate anbieten.

       

      Durch ein Urteil des EuGH ist das ab dem 1.7.2025 nicht mehr möglich und eine vorzeitige Verlängerung wird  nur noch einen Monat vor Ablauf des Vertrags angeboten, wenn ein Handy im Vertrag enthalten ist. Bei Verträgen ohne Handy sind es dann 3 Monate Kulanz. 

      8

      von

      vor 2 Tagen

      Danke Maria für die rasche Antwort. 

      Ich verstehe das mit der Kulanz. Wenn aber auf der Homepage bei meinem Vertrag der Eintrag ist „verlängerbar ab 24.05.25“, dann wir doch aus der Kulanz ein eindeutiges Angebot. Telekom kann doch nicht einmal die Kulanz mir anbieten (ohne zu benennen, dass es Kulanz ist) und dann es einfach so zurücknehmen. Da wäre doch eine Kompromisslösung gerecht. Außerdem hat das EUGH ja nicht diese Kulanz verboten. Die Telekom will nur nicht auf die damit verbundene Verlängerung verzichten, so dass man auf über 24 Monate kommt. Das versteh ich auch auch, aber dann hätte doch Telekom vorsichtiger die Verfügbarkeit der Verlängerung ausdrücken müssen. ICH muss doch dieser vertrauen, oder sehe ich as so falsch?

      0

      von

      vor 2 Tagen

      Und noch was. Die Aussage von Snyper ist nicht richtig. Die Telekom hat auf Grund des Urteils die Frist von sechs auf drei Monate gekürzt. DAS war die Reaktion der Telekom auf das Urteil. Zum Zeitpunkt der erneuten Verkürzung gab es keinen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Urteil. Auch hier musste ich doch vertrauen dürfen, dass Telekom sich mit dem Urteil befasst hat und diese Regelung deshalb reduziert hat. 

      0

      von

      vor 2 Tagen

      @Riemat

       

      Wenn kein Angebotsende angegeben ist, kann es jederzeit geändert werden und dies ist hier der Fall gewesen. 

       

      Gruß

       

      Maria

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Monaten

      Alles klar, 

      Besten Dank. 

      0

    • vor 2 Monaten

      @trainerro

      Das würde mir bei frag magenta so mitgeteilt. Die sagten, kündige und ich kann anstatt am 12.11. 25 den Vertrag am 13.08.25 verlängern.

      Natürlich nur wenn die Kundenrückgeeinnung anruft.

      Ich werde jetzt kündigen und schauen was passiert. 

      Wenn nicht gehe ich woanders hin. Ich bin mit keinem der Anbieter verheiratet 😅

      Wenn Sie mich nicht mehr wollen, freut sich ein andere auf mein Geld. 

      0

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    • vor 2 Monaten

      @kiddy2 , danke für die Rückinfo.

      Das werde ich auch so machen. Ich habe 3 Mobilfunkverträge in meiner Familie.

      Ich werde dann schauen was passiert.

      4

      von

      vor 2 Monaten

      Hallo@Kathrin W. ,

      kann  man den wenigstens nach den 24 Monaten, wo ich jetzt auch schon 2 Monate drüber bin die zusätzliche Gebühr für das Top und Premium Smartphone rausnehmen lassen?

      Wenn man Tag genau zum Vertragsende mit Handy verlängert zahlt man den anteiligen Smartphonepreis ja auch nur bis zum erneuten Laufzeitende für 24 Monate. 

      In dem Fall wo 6 Monate wegen frühzeitiger Verlängerung mit Endgerät hinten dran gehangen wurden wären es ja jetzt 30 Monate.

      0

      von

      vor 2 Monaten

      trainerro

      kann  man den wenigstens nach den 24 Monaten, wo ich jetzt auch schon 2 Monate drüber bin die zusätzliche Gebühr für das Top und Premium Smartphone rausnehmen lassen?

      Hallo@Kathrin W. ,

      kann  man den wenigstens nach den 24 Monaten, wo ich jetzt auch schon 2 Monate drüber bin die zusätzliche Gebühr für das Top und Premium Smartphone rausnehmen lassen?

      Wenn man Tag genau zum Vertragsende mit Handy verlängert zahlt man den anteiligen Smartphonepreis ja auch nur bis zum erneuten Laufzeitende für 24 Monate. 

      In dem Fall wo 6 Monate wegen frühzeitiger Verlängerung mit Endgerät hinten dran gehangen wurden wären es ja jetzt 30 Monate.

      trainerro

      kann  man den wenigstens nach den 24 Monaten, wo ich jetzt auch schon 2 Monate drüber bin die zusätzliche Gebühr für das Top und Premium Smartphone rausnehmen lassen?

      Das geht über ein Tarifwechsel auf ein Tarif ohne Smartphone 

      0

      von

      vor 2 Monaten

      Hi @trainerro,

       

      es ist so wie von @@ho.mueller geschrieben, dass der Zusatz vom Endgerät, zum Ende der Mindestvertragslaufzeit durch einen Tarifwechsel herausgenommen werden kann.

       

      Beste Grüße

      Mario Sa.

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