Gelöst
Verwirrung Vertragsverlängerung
vor 2 Monaten
Hallo an alle,
Also ich muss mal hier meine Verwirrung loswerden.
Mittlerweile weiß ich ja das eine vorzeitige Vertragsverlängerung mit Gerät nicht mehr 6 Monate vorher geht.
Mir wurde dann heute bei Frag Magenta gesagt, das es ab jetzt nur noch 1 Monat vorher geht.
Wenn ich aber kündige, dann 4 Monate vorher?!
Was soll das ganze? Ich fand es immer super vorher mein Vertrag mit neuem Gerät vorher verlängern zu können.
Gerade jetzt wäre es super, da meiner Frau ihr Handy kaputt ging und ich ihr meins überlassen würde. Dafür dann mein Vertrag jetzt mit neuem Gerät verlängern würde und alles wäre super.
Gerade weil sich an der Laufzeit des Vertrags ja nichts ändern würde. Es geht ja sowieso bis Ende der Vertragslaufzeit.
Also um es kurz zu machen.
Wie genau ist denn jetzt die Regelung bei der Telekom?
Und warum macht teilt man sowas nicht mal transparent mit.
Im Internet findet man nur die 6 Monate.
Ich bitte Euch, wenn es einer hier genau weiß mir mal eine Aufstellung zu schicken, wann man wie vorzeitig verlängern kann.
Und was ist der Sinn dahinter das ich erst kündigen muss um 4 Monate vorher doch noch vorzeitig verlängern zu können aber nicht wenn man einfach Bestandskunde bleiben möchte?
Danke vorab für alle Antworten :)
Mfg
Christopher
483
0
16
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 4 Jahren
342
0
2
104
0
1
vor 3 Jahren
2115
0
1
vor 5 Jahren
246
0
3
vor 4 Jahren
883
0
5
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Monaten
Eine vorzeitige Vertragsverlängerung ist eine reine Kulanzleistung. Früher konnten man die Restlaufzeit an das neue Vertragsende anhängen und so auch 6 oder jetzt aktuell 3 Monate anbieten.
Durch ein Urteil des EuGH ist das ab dem 1.7.2025 nicht mehr möglich und eine vorzeitige Verlängerung wird nur noch einen Monat vor Ablauf des Vertrags angeboten, wenn ein Handy im Vertrag enthalten ist. Bei Verträgen ohne Handy sind es dann 3 Monate Kulanz.
8
von
vor 2 Tagen
Danke Maria für die rasche Antwort.
Ich verstehe das mit der Kulanz. Wenn aber auf der Homepage bei meinem Vertrag der Eintrag ist „verlängerbar ab 24.05.25“, dann wir doch aus der Kulanz ein eindeutiges Angebot. Telekom kann doch nicht einmal die Kulanz mir anbieten (ohne zu benennen, dass es Kulanz ist) und dann es einfach so zurücknehmen. Da wäre doch eine Kompromisslösung gerecht. Außerdem hat das EUGH ja nicht diese Kulanz verboten. Die Telekom will nur nicht auf die damit verbundene Verlängerung verzichten, so dass man auf über 24 Monate kommt. Das versteh ich auch auch, aber dann hätte doch Telekom vorsichtiger die Verfügbarkeit der Verlängerung ausdrücken müssen. ICH muss doch dieser vertrauen, oder sehe ich as so falsch?
0
von
vor 2 Tagen
Und noch was. Die Aussage von Snyper ist nicht richtig. Die Telekom hat auf Grund des Urteils die Frist von sechs auf drei Monate gekürzt. DAS war die Reaktion der Telekom auf das Urteil. Zum Zeitpunkt der erneuten Verkürzung gab es keinen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Urteil. Auch hier musste ich doch vertrauen dürfen, dass Telekom sich mit dem Urteil befasst hat und diese Regelung deshalb reduziert hat.
0
von
vor 2 Tagen
@Riemat
Wenn kein Angebotsende angegeben ist, kann es jederzeit geändert werden und dies ist hier der Fall gewesen.
Gruß
Maria
0
Uneingeloggter Nutzer
von