Verbrauchtes Datenvolumen

vor 14 Jahren

Hallo,

wieso wird seit der Tarif-Umstellung im November 2010 in der Rechnung nicht mehr angezeigt, wie viel Datenvolumen ich im Monat verbraucht habe? Hier könnte man ja noch abwägen, ob ein Tarif reicht, wo ab 300 MB gedrosselt wird.
Generell wäre es sowieso mal angebracht eine Live-Anzeige (oder zumindest auf einen oder zwei Tage genau) im Kundencenter zu integrieren, wo man das verbrauchte Datenvolumen sieht. Schließlich gibt es diese Ansicht für Telefonate und SMS ja auch und andere Anbieter haben diese Statistikanzeige auch.

jpkow.

20860

18

    • vor 14 Jahren

      0

    • vor 14 Jahren


      Hallo, es gibt diese funktion hier:
      https://kundencenter.telekom.de/kundencenter/rechnung/nutzungsdaten-isp.html


      Hallo und guten Abend,

      ich glaube, bei genannter Frage gehts um Mobilfunk nicht um Festnetz. Das Volumen darf glaube ich nicht mehr angezeigt werden, da das Volumen ja nicht abrechnunsrelevant ist.

      0

    • vor 14 Jahren

      Lad' dir die Gratis-App 'Kundencenter' herunter. Dort werden die verbrauchten MBytes und SMS für T-Mobile-Kunden angezeigt.

      R.

      0

    • vor 14 Jahren

      Lad' dir die Gratis-App 'Kundencenter' herunter.


      Lad' dir die Gratis-App 'Kundencenter' herunter.

      Lad' dir die Gratis-App 'Kundencenter' herunter.


      Gilt natürl. nur für's iPhone.

      Ob für andere Platformen ein ähnl. Tool zur Verfügung steht, weiß ich nicht. *betroffen_sein

      R.

      0

    • vor 14 Jahren

      Hallo und herzlich willkommen in unserem Forum, jpkow und auch PhilippJulien.

      Wir können die Aussagen von PhilippJulien bestätigen. Auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes sind pauschal abgegoltene Datenverbindungen nicht im Einzelverbindungsnachweis ( EVN ) auszuweisen. Bei einem Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen ist ein EVN nicht erforderlich, um den Rechnungsbetrag nachvollziehen zu können.

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    • vor 14 Jahren

      Hallo und herzlich willkommen in unserem Forum, jpkow und auch PhilippJulien. Wir können die Aussagen von PhilippJulien bestätigen. Auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes sind pauschal abgegoltene Datenverbindungen nicht im Einzelverbindungsnachweis ( EVN ) auszuweisen. Bei einem Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen ist ein EVN nicht erforderlich, um den Rechnungsbetrag nachvollziehen zu können.


      Hallo und herzlich willkommen in unserem Forum, jpkow und auch PhilippJulien.

      Wir können die Aussagen von PhilippJulien bestätigen. Auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes sind pauschal abgegoltene Datenverbindungen nicht im Einzelverbindungsnachweis ( EVN ) auszuweisen. Bei einem Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen ist ein EVN nicht erforderlich, um den Rechnungsbetrag nachvollziehen zu können.


      Hallo und herzlich willkommen in unserem Forum, jpkow und auch PhilippJulien.

      Wir können die Aussagen von PhilippJulien bestätigen. Auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes sind pauschal abgegoltene Datenverbindungen nicht im Einzelverbindungsnachweis ( EVN ) auszuweisen. Bei einem Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen ist ein EVN nicht erforderlich, um den Rechnungsbetrag nachvollziehen zu können.



      Sorry, das ist leider falsch:
      TKG , Abschnitt 2, Datenschutz, §99 enthält, Zitat:
      "auf Wunsch dürfen ihm auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden."

      Es kann also, muß nicht. Es ist eine Entscheidung der Telekom, es nicht zu tun, keine gesetzliche Vorgabe.

      0

    • vor 14 Jahren

      Hallo olli11,

      Sie haben völlig Recht. Es handelt sich laut Gesetz um eine "Kann"-Bestimmung, die für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht verpflichtend ist. Dass es uns per Gesetz verboten ist, haben wir im obenstehenden Beitrag auch nicht aussagen wollen. Sorry, falls dies missverständlich rüberkam ;)

      0

    • vor 14 Jahren

      Sehr geehrtes Telekom Team,

      als Vorschlag:
      Mir würde es genügen wenn ich wenigstens eine SMS bekommen würde das ich ab jetzt gedrosselt surfen muss. Wenn ich diese jeden Monat bekomme dann weiß ich das ich es wohl übertreibe Zwinkernd und ich kann dann überlegen ob es nicht besser wäre in einen anderen Tarif (z.B. Drosselung ab 5 GB) zu wechseln.

      Mit freundlichem Gruß
      Holger

      0

    • vor 14 Jahren

      Hallo Holger,

      als Vorschlag: Mir würde es genügen wenn ich wenigstens eine SMS bekommen würde das ich ab jetzt gedrosselt surfen muss. Wenn ich diese jeden Monat bekomme dann weiß ich das ich es wohl übertreibe und ich kann dann überlegen ob es nicht besser wäre in einen anderen Tarif (z.B. Drosselung ab 5 GB) zu wechseln.

      als Vorschlag:
      Mir würde es genügen wenn ich wenigstens eine SMS bekommen würde das ich ab jetzt gedrosselt surfen muss. Wenn ich diese jeden Monat bekomme dann weiß ich das ich es wohl übertreibe Zwinkernd und ich kann dann überlegen ob es nicht besser wäre in einen anderen Tarif (z.B. Drosselung ab 5 GB) zu wechseln.
      als Vorschlag:
      Mir würde es genügen wenn ich wenigstens eine SMS bekommen würde das ich ab jetzt gedrosselt surfen muss. Wenn ich diese jeden Monat bekomme dann weiß ich das ich es wohl übertreibe Zwinkernd und ich kann dann überlegen ob es nicht besser wäre in einen anderen Tarif (z.B. Drosselung ab 5 GB) zu wechseln.


      Diese SMS-Benachrichtigung gibt es bereits. Haben Sie diese trotz erreichter Bandbreitengrenze nicht bekommen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (Kurzwahl 2202 vom Handy).

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    • vor 14 Jahren

      Hallo Telekom Team,


      Diese SMS-Benachrichtigung gibt es bereits. Haben Sie diese trotz erreichter Bandbreitengrenze nicht bekommen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (Kurzwahl 2202 vom Handy).

      Dann war ich wahrscheinlich noch nicht an der Grenze - vermute ich mal. Ich habe erst seit 2 Monaten Internetflat. Ich habe zwar einiges gemacht aber es scheint dann ja wohl die Grenze 1 GB noch nicht erreicht worden zu sein.

      Danke für ihre schnelle Antwort.

      Mit freundlichem Gruß
      Holger

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