Sterbefall
vor 4 Tagen
Hallo,
meine Mama ist letzten Monat, nach schwerer Krankheit, verstorben. Sie hatte zwei Verträge, die jedoch auf meinen Papa liefen. Er selber möchte die restlichen Verträge behalten. Jedoch wurde mir an der Hotline gesagt, dass eine Kündigung wegen Sterbefall nicht möglich ist, da die Karten nicht auf meine Mama liefen. Ich hatte wirklich auf Kulanz seitens Telekom gehofft. Diese Karten sind wirklich alt und ich finde es nicht in Ordnung, solche Partnermodelle anzubieten und im Notfall sitzt man dann auf den Kosten. Lässt sich hier etwas regeln?
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vor 5 Jahren
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vor 4 Tagen
Jedoch wurde mir an der Hotline gesagt, dass eine Kündigung wegen Sterbefall nicht möglich ist, da die Karten nicht auf meine Mama liefen.
Hallo,
meine Mama ist letzten Monat, nach schwerer Krankheit, verstorben. Sie hatte zwei Verträge, die jedoch auf meinen Papa liefen. Er selber möchte die restlichen Verträge behalten. Jedoch wurde mir an der Hotline gesagt, dass eine Kündigung wegen Sterbefall nicht möglich ist, da die Karten nicht auf meine Mama liefen. Ich hatte wirklich auf Kulanz seitens Telekom gehofft. Diese Karten sind wirklich alt und ich finde es nicht in Ordnung, solche Partnermodelle anzubieten und im Notfall sitzt man dann auf den Kosten. Lässt sich hier etwas regeln?
Zuerst mein herzliches Beileid!
Die Aussage ist leider richtig, und glaube nicht, dass man da was machen kann.
Ich würde aber mal das Kundenprofil ausfüllen, mit einer Rückrufnummer, damit sich das mal ein Teamie anschauen kann.
Dafür muss aber Ihr Vater mit dem Team sprechen, da er der Vertragsinhaber ist.
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vor 4 Tagen
Diese Karten sind wirklich alt
Hallo,
meine Mama ist letzten Monat, nach schwerer Krankheit, verstorben. Sie hatte zwei Verträge, die jedoch auf meinen Papa liefen. Er selber möchte die restlichen Verträge behalten. Jedoch wurde mir an der Hotline gesagt, dass eine Kündigung wegen Sterbefall nicht möglich ist, da die Karten nicht auf meine Mama liefen. Ich hatte wirklich auf Kulanz seitens Telekom gehofft. Diese Karten sind wirklich alt und ich finde es nicht in Ordnung, solche Partnermodelle anzubieten und im Notfall sitzt man dann auf den Kosten. Lässt sich hier etwas regeln?
Dann könnten diese womöglich schon aus der Mindestlaufzeit heraus sein? Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann man Mobilfunkvetrag jederzeit kündigen, auch ohne Sterbefall.
Das muss aber dann von demjenigen veranlasst werden, der berechtigt ist, etwas vertraglich rechtswirksam bezüglich des Vertrages zu beauftragen. Lautet der Vertrag auf einen Verstorbenen, dann deren Rechts Nachfolger, lautet der Vertrag auf einen noch Lebenden, dann der Noch-Lebende.
Sollte der Mobilfunkvetrag auf deinen Vater laufen, dann muss er kündigen. Wobei du ihn unterstützen könntest, wenn er deine Hilfe dazu annehmen wollte. Voraussetzung dazu: der Vertrag ist nicht mehr in der Mindestlaufzeit.
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vor 4 Tagen
Mein Beileid.
Was heißt "alte Karten"? Wenn die Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren abgelaufen ist, sollten diese sich sowieso mit monatlicher Frist kündigen lassen.
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vor 4 Tagen
Hallo @Nin89,
herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.
Es tut mir sehr leid für deinen Verlust. Mein tiefstes Mitgefühl in dieser schweren Zeit. Ich wünsche dir und deiner Familie viel Kraft und Trost. Bitte hinterlege einmal die Daten in deinem Profil und melde dich hier wieder.
Ich bin mir sicher, dass wir eine Lösung finden.
Viele Grüße
Christoph
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Antwort
von
vor 4 Tagen
Ich habe einmal die Daten hinterlegt.
Danke für die Anteilnahme
Antwort
von
vor 3 Tagen
Hallo @Nin89,
ich hab dich gerade telefonisch nicht erreicht. Wann würde es denn mit einem Rückruf passen? Vielleicht hilft aber ja auch schon das, was hier im Thread an Hinweisen gegeben wurde. Wenn die betreffenden Verträge aus der Mindestlaufzeit heraus sind, können sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Grüße
Peter
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Tagen
@Christoph T.
Ich habe einmal die Daten hinterlegt. Danke für die Anteilnahme
Ich habe einmal die Daten hinterlegt.
Danke für die Anteilnahme
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Uneingeloggter Nutzer
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von