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Rufnummernmitnahme zu laufendem Vertrag?

6 years ago

Guten Abend,

 

Ich habe einen Mobilfunkvertrag bei O2, welcher im September ausläuft. Dieses ist mein Hauptvertrag / meine Hauptnummer. Nebenbei habe ich noch einen Magentamobil XS laufen, sozusagen meine Nebennummer. Da ich nach Auslaufen des O2 Vertrags wieder zur Telekom wechseln möchte und dort bereits ein Vertrag läuft, meine Frage: Ist es möglich, meine O2 Nummer in meinen laufenden Telekom Vertrag zu übernehmen? Mir ist klar, dass die bestehende Telekom Rufnummer wegfallen würde, das ist kein Problem. Oder muss ich hierzu einen Neuvertrag mit Rufnummernmitnahme anschließen? 

 

Vielen Dank und beste Grüße!

 

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      6 years ago

      @WerWeißWas 

      Vermutlich über die Hotline, aber wie schon erwähnt, sollte @CarstenWil erst mal klären, ob o2 die Rufnummer vorzeitig frei gibt und ob es ihm die anfallenden Kosten Wert ist.

      Immerhin werden ja unnötige Kosten für eine  "Übergangsnummer" bei o2 fällig werden.

      Vllt. gibt o2 die Rufnummer auch gar nicht vorzeitig frei, dann ist das Thema sowieso erst mal erledigt.

      Korrektur:

      Die BNetzA schreibt dazu:

      Portierung im Mobilfunknetz

       

      Pikto_TK_Wechsel_mitnahme_mobil

      Auch Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, den Wechsel zu einem anderen Anbieter unter der Beibehaltung der Rufnummer zu ermöglichen. Das gilt auch für Prepaid-Verträge.

       

      Sie können jederzeit die Übertragung Ihrer Mobilfunkrufnummer verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist, anders als bei Festnetzrufnummern, für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer nicht zwingend erforderlich. Eine Portierung der Mobilfunkrufnummer vor der Beendigung Ihres Vertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrages mit Ihrem bisherigen Anbieter nicht. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie in diesem Falle über alle anfallenden Kosten informieren. Auf Verlangen muss er Ihnen auch eine neue Rufnummer zuteilen.

      Um das Nutzungsrecht an der Mobilfunkrufnummer im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages nicht zu verlieren, muss der über den neuen Anbieter einzureichende Portierungsantrag bzw. Portierungsauftrag grundsätzlich spätestens am Tag der Beendigung des Vertrags beim bisherigen Anbieter eingegangen sein. Die Anbieter ermöglichen in der Regel eine Portierung auch noch bis zu 90 Tagen nach Vertragsende (Kulanzpraxis während der sog. Karenzzeit).

      Sie sollten stets berücksichtigen, dass auch bei einer Mobilfunkrufnummer der Abwicklungsprozess eines Portierungsauftrags etwas Zeit in Anspruch nimmt (in der Regel ca. sieben Arbeitstage). Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihre Kundendaten beim bisherigen und beim neuen Anbieter genau übereinstimmen.

       

      Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html

      @CarstenWil 

      Ich habe deine Frage eskaliert, es wird sich bald ein Teamie melden.

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