Gelöst

Roaming

vor 8 Jahren

Hallo, 

 

vielleicht kann mir jemand helfen. 

Ich bin die nächste Zeit im EU Ausland und wollte fragen, ob mich SMS nach DE was kosten? Kann ich auch ins Internet gehen, oder kostet mich das was? Habe dort, wo ich hinreise kein WLAN.

Vielen Dank schon mal

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vor 8 Jahren

von

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 8 Jahren

    @SailorMoon1

    Das kommt auf Deinen Tarif an und darauf an, wie lange "die nächste Zeit" dauert.

     

    Wenn Du in Deinem Tarif im Inland eine volle SMS Flatrate hast, dann gilt die gem. EU Regulierung auch im EU-Ausland ("roam like at home").

    Wenn Dein Tarif im Inland dagegen Kosten pro SMS vorsieht, dann entstehen Dir diese Kosten auch im EU Ausland.

    (Teil-Flatrates "nur ins eigene Netz" nehmen übrigens eine Sonderrolle in der EU Regulierung ein - und es gibt auch Anbieter, die eine Teil-Flatrate im EU-Ausland "ausschalten").

     

    Wenn "die nächste Zeit" zu lange dauert, dann darf die Telekom Dir Zuschläge berechnen. Da die EU Regulierung erst seit zwei Monaten gilt gibt es hier noch keine Erfahrungswerte wie die Anbieter damit umgehen.

     

    Es gibt auch Leute, denen nicht bewusst ist, dass die "EU" deutlich kleiner ist als "Europa" - und denen nicht bewusst ist, dass Länder/Staaten wie z.B. die Schweiz oder Monaco nicht zur EU gehören. Und dadurch mobilfunktechnisch teuer sind. Auch sollte man im Bereich von EU Hafenstädten auf der Hut sein, dass sich das Mobiltelefon nicht ins Bordnetz von Kreuzfahrtschiffen einbucht - denn das ist noch einmal eine Steigerung von "teuer".

    2

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Wenn "die nächste Zeit" zu lange dauert, dann darf die Telekom Dir Zuschläge berechnen. Da die EU Regulierung erst seit zwei Monaten gilt gibt es hier noch keine Erfahrungswerte wie die Anbieter damit umgehen.

     

    Wenn "die nächste Zeit" zu lange dauert, dann darf die Telekom Dir Zuschläge berechnen. Da die EU Regulierung erst seit zwei Monaten gilt gibt es hier noch keine Erfahrungswerte wie die Anbieter damit umgehen.

     

     

    Wenn "die nächste Zeit" zu lange dauert, dann darf die Telekom Dir Zuschläge berechnen. Da die EU Regulierung erst seit zwei Monaten gilt gibt es hier noch keine Erfahrungswerte wie die Anbieter damit umgehen.

     


    Diese Zeit ist ebenfalls geregelt.

    Die Fair-Use Policy sieht eine Zeit von 4 Monaten am Stück vor.

    Dies gilt für alle Anbieter in der EU, der Text von der Telekom ist aber einer der verständlichsten - dafür aber auch der längste =D

     

     https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/roaming/informationen-zu-roaming

    Sonderregelungen für längerfristige Auslandsaufenthalte gemäß der EU Roaming Verordnung Die „Stable Link-Regelung“ Diese Regelung gilt für Tarife, die Roaming enthalten. Laut der EU Roaming-Verordnung haben alle Netzbetreiber das Recht, vor Abschluss eines solchen Tarifs von ihren Kunden einen Nachweis für eine stabile Bindung („Stable Link“) zum Land des jeweiligen Netzbetreibers einzufordern. Im Falle der Telekom Deutschland GmbH ist das Deutschland. Als Kunde bestätigen Sie damit, daß Sie sich dauerhaft und überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Nachweis für einen Stable Link gilt z.B.: ein Arbeitsvertrag ein Studienausweis Zu den Details der Regelung schauen Sie bitte in der Preisliste nach. Die 4-Monats-Regelung Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden. Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden: Datennutzung: 9,16 €/GB, bei 1 KB genauer Abrechnung (brutto) Abgehende Telefonate: 0,038 €/Min (brutto) Ankommende Telefonate: 0,128 €/Min (brutto) SMS-Versand: 0,01 €/SMS (brutto) Details siehe Preisliste Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy) Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d.h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden. Beispiel: monatliche Grundgebühr des Tarifs (Tarif „ohne Handy“) 199,95 € brutto (168,03 € netto). Großhandelspreis für Roaming-Leistungen (d.h. der Preis, den Netzbetreiber untereinander für die Datennutzung im Ausland bezahlen) beträgt 7,70 €/GB. Das bedeutet: 168,03 €/7,70 € = 21,82 GB. Multipliziert mit 2 ergibt: 43,64 GB. Gerundet: 44 GB. In diesem Tarif könnten also 44 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 7,70 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung). Hinweis: Zurzeit gibt es keinen Mobilfunktarif bei der Telekom Deutschland GmbH, auf den diese Regelung zutrifft. Sonderregelung für „Smart Traveller“ Wenn Sie nicht die Option „Weltweit“ nutzen, sondern die Option „Smart Traveller“ gebucht haben, gelten für Sie in der EU, Liechtenstein, Norwegen, Island und in der Schweiz folgende Preise: Abgehende Telefonate: 0,75 €/Gespräch (zusätzlich erfolgt ab der ersten Minute eine Anrechnung der nationalen Inklusivminuten. Bei Tarifen ohne Inklusivminuten (z.B. Flatrate) wird zusätzlich zu den 0,75 €/Gespräch der Preis nach dem jeweiligen Tarif (max. 0,29 €/Min.) berechnet) Ankommende Telefonate: 0,75 €/Gespräch (ab der 61. Minute zusätzlich 0,19 €/Minute) SMS-Versand: 0,07 €/SMS (Empfang ist kostenfrei) Datennutzung: 0,23 €/MB (Abrechnung erfolgt auf 1 KB genau) Hinweis: Mit der Option „Smart Traveller“ gelten auch in der Schweiz die gleichen Preise wie in der EU. Sie können übrigens jederzeit in die Option „Weltweit“ wechseln.

    Sonderregelungen für längerfristige Auslandsaufenthalte gemäß der EU Roaming Verordnung

    Die „Stable Link-Regelung“
    Diese Regelung gilt für Tarife, die Roaming enthalten. Laut der EU Roaming-Verordnung haben alle Netzbetreiber das Recht, vor Abschluss eines solchen Tarifs von ihren Kunden einen Nachweis für eine stabile Bindung („Stable Link“) zum Land des jeweiligen Netzbetreibers einzufordern. Im Falle der Telekom Deutschland GmbH ist das Deutschland. Als Kunde bestätigen Sie damit, daß Sie sich dauerhaft und überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Nachweis für einen Stable Link gilt z.B.:

    • ein Arbeitsvertrag
    • ein Studienausweis

    Zu den Details der Regelung schauen Sie bitte in der Preisliste nach.

     

    Die 4-Monats-Regelung
    Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden. 
    Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden:

    • Datennutzung: 9,16 €/GB, bei 1 KB genauer Abrechnung (brutto)
    • Abgehende Telefonate: 0,038 €/Min (brutto)
    • Ankommende Telefonate: 0,128 €/Min (brutto)
    • SMS-Versand: 0,01 €/SMS (brutto)

    Details siehe Preisliste

     

    Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy)

    Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d.h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.

    Bild nicht vorhanden

    Beispiel:

    • monatliche Grundgebühr des Tarifs (Tarif „ohne Handy“) 199,95 € brutto (168,03 € netto).
    • Großhandelspreis für Roaming-Leistungen (d.h. der Preis, den Netzbetreiber untereinander für die Datennutzung im Ausland bezahlen) beträgt 7,70 €/GB.
    • Das bedeutet: 168,03 €/7,70 € = 21,82 GB. Multipliziert mit 2 ergibt: 43,64 GB. Gerundet: 44 GB.
    • In diesem Tarif könnten also 44 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 7,70 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).

    Hinweis:
    Zurzeit gibt es keinen Mobilfunktarif bei der Telekom Deutschland GmbH, auf den diese Regelung zutrifft.

     

    Sonderregelung für „Smart Traveller“

    Wenn Sie nicht die Option „Weltweit“ nutzen, sondern die Option „Smart Traveller“ gebucht haben, gelten für Sie in der EU, Liechtenstein, Norwegen, Island und in der Schweiz folgende Preise:

    Abgehende Telefonate:
    0,75 €/Gespräch (zusätzlich erfolgt ab der ersten Minute eine Anrechnung der nationalen Inklusivminuten. Bei Tarifen ohne Inklusivminuten (z.B. Flatrate) wird zusätzlich zu den 0,75 €/Gespräch der Preis nach dem jeweiligen Tarif (max. 0,29 €/Min.) berechnet)
    Ankommende Telefonate:
    0,75 €/Gespräch (ab der 61. Minute zusätzlich 0,19 €/Minute)
    SMS-Versand:
    0,07 €/SMS (Empfang ist kostenfrei)
    Datennutzung:
    0,23 €/MB (Abrechnung erfolgt auf 1 KB genau)

    Hinweis:
    Mit der Option „Smart Traveller“ gelten auch in der Schweiz die gleichen Preise wie in der EU. Sie können übrigens jederzeit in die Option „Weltweit“ wechseln.

     

    Sonderregelungen für längerfristige Auslandsaufenthalte gemäß der EU Roaming Verordnung

    Die „Stable Link-Regelung“
    Diese Regelung gilt für Tarife, die Roaming enthalten. Laut der EU Roaming-Verordnung haben alle Netzbetreiber das Recht, vor Abschluss eines solchen Tarifs von ihren Kunden einen Nachweis für eine stabile Bindung („Stable Link“) zum Land des jeweiligen Netzbetreibers einzufordern. Im Falle der Telekom Deutschland GmbH ist das Deutschland. Als Kunde bestätigen Sie damit, daß Sie sich dauerhaft und überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Nachweis für einen Stable Link gilt z.B.:

    • ein Arbeitsvertrag
    • ein Studienausweis

    Zu den Details der Regelung schauen Sie bitte in der Preisliste nach.

     

    Die 4-Monats-Regelung
    Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden. 
    Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden:

    • Datennutzung: 9,16 €/GB, bei 1 KB genauer Abrechnung (brutto)
    • Abgehende Telefonate: 0,038 €/Min (brutto)
    • Ankommende Telefonate: 0,128 €/Min (brutto)
    • SMS-Versand: 0,01 €/SMS (brutto)

    Details siehe Preisliste

     

    Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy)

    Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d.h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.

    Bild nicht vorhanden

    Beispiel:

    • monatliche Grundgebühr des Tarifs (Tarif „ohne Handy“) 199,95 € brutto (168,03 € netto).
    • Großhandelspreis für Roaming-Leistungen (d.h. der Preis, den Netzbetreiber untereinander für die Datennutzung im Ausland bezahlen) beträgt 7,70 €/GB.
    • Das bedeutet: 168,03 €/7,70 € = 21,82 GB. Multipliziert mit 2 ergibt: 43,64 GB. Gerundet: 44 GB.
    • In diesem Tarif könnten also 44 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 7,70 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).

    Hinweis:
    Zurzeit gibt es keinen Mobilfunktarif bei der Telekom Deutschland GmbH, auf den diese Regelung zutrifft.

     

    Sonderregelung für „Smart Traveller“

    Wenn Sie nicht die Option „Weltweit“ nutzen, sondern die Option „Smart Traveller“ gebucht haben, gelten für Sie in der EU, Liechtenstein, Norwegen, Island und in der Schweiz folgende Preise:

    Abgehende Telefonate:
    0,75 €/Gespräch (zusätzlich erfolgt ab der ersten Minute eine Anrechnung der nationalen Inklusivminuten. Bei Tarifen ohne Inklusivminuten (z.B. Flatrate) wird zusätzlich zu den 0,75 €/Gespräch der Preis nach dem jeweiligen Tarif (max. 0,29 €/Min.) berechnet)
    Ankommende Telefonate:
    0,75 €/Gespräch (ab der 61. Minute zusätzlich 0,19 €/Minute)
    SMS-Versand:
    0,07 €/SMS (Empfang ist kostenfrei)
    Datennutzung:
    0,23 €/MB (Abrechnung erfolgt auf 1 KB genau)

    Hinweis:
    Mit der Option „Smart Traveller“ gelten auch in der Schweiz die gleichen Preise wie in der EU. Sie können übrigens jederzeit in die Option „Weltweit“ wechseln.

     


    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    @Kugic

    Ja, das sind die Regeln (Dank fürs Posten).

    Da steht etwas wie "Anbieter darf zusätzlich erheben" - darum ging es mir. Es ist noch nicht klar, ob die Anbieter das, was sie dürfen auch umsetzen und wie sie das umsetzen.

     

    Zwar kann da automatisiert eine Auswertung gefahren werden aber wenn es sich nicht gerade um einen Heavy-User handelt, dann nimmt man bei einem Gelegenheitsnutzer ein paar Cent zusätzlich ein und hat bei jedem zweiten Nutzer eine Beschwerde und Diskussionen am Telefon.

    Deshalb würde ICH als Anbieter das so machen, dass überhaupt erst ab einem gewissen Euro-Schwellwert, ab dem ich von der Regulierung her darf, diese Regelungen angewandt werden. - Ob die Telekom und die anderen Anbieter meiner Einschätzung folgen/diese teilen werden wir in ein paar Wochen sehen.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 8 Jahren

    Wenn "die nächste Zeit" zu lange dauert, dann darf die Telekom Dir Zuschläge berechnen. Da die EU Regulierung erst seit zwei Monaten gilt gibt es hier noch keine Erfahrungswerte wie die Anbieter damit umgehen.

     

    Wenn "die nächste Zeit" zu lange dauert, dann darf die Telekom Dir Zuschläge berechnen. Da die EU Regulierung erst seit zwei Monaten gilt gibt es hier noch keine Erfahrungswerte wie die Anbieter damit umgehen.

     

     

    Wenn "die nächste Zeit" zu lange dauert, dann darf die Telekom Dir Zuschläge berechnen. Da die EU Regulierung erst seit zwei Monaten gilt gibt es hier noch keine Erfahrungswerte wie die Anbieter damit umgehen.

     


    Diese Zeit ist ebenfalls geregelt.

    Die Fair-Use Policy sieht eine Zeit von 4 Monaten am Stück vor.

    Dies gilt für alle Anbieter in der EU, der Text von der Telekom ist aber einer der verständlichsten - dafür aber auch der längste =D

     

     https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/roaming/informationen-zu-roaming

    Sonderregelungen für längerfristige Auslandsaufenthalte gemäß der EU Roaming Verordnung Die „Stable Link-Regelung“ Diese Regelung gilt für Tarife, die Roaming enthalten. Laut der EU Roaming-Verordnung haben alle Netzbetreiber das Recht, vor Abschluss eines solchen Tarifs von ihren Kunden einen Nachweis für eine stabile Bindung („Stable Link“) zum Land des jeweiligen Netzbetreibers einzufordern. Im Falle der Telekom Deutschland GmbH ist das Deutschland. Als Kunde bestätigen Sie damit, daß Sie sich dauerhaft und überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Nachweis für einen Stable Link gilt z.B.: ein Arbeitsvertrag ein Studienausweis Zu den Details der Regelung schauen Sie bitte in der Preisliste nach. Die 4-Monats-Regelung Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden. Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden: Datennutzung: 9,16 €/GB, bei 1 KB genauer Abrechnung (brutto) Abgehende Telefonate: 0,038 €/Min (brutto) Ankommende Telefonate: 0,128 €/Min (brutto) SMS-Versand: 0,01 €/SMS (brutto) Details siehe Preisliste Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy) Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d.h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden. Beispiel: monatliche Grundgebühr des Tarifs (Tarif „ohne Handy“) 199,95 € brutto (168,03 € netto). Großhandelspreis für Roaming-Leistungen (d.h. der Preis, den Netzbetreiber untereinander für die Datennutzung im Ausland bezahlen) beträgt 7,70 €/GB. Das bedeutet: 168,03 €/7,70 € = 21,82 GB. Multipliziert mit 2 ergibt: 43,64 GB. Gerundet: 44 GB. In diesem Tarif könnten also 44 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 7,70 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung). Hinweis: Zurzeit gibt es keinen Mobilfunktarif bei der Telekom Deutschland GmbH, auf den diese Regelung zutrifft. Sonderregelung für „Smart Traveller“ Wenn Sie nicht die Option „Weltweit“ nutzen, sondern die Option „Smart Traveller“ gebucht haben, gelten für Sie in der EU, Liechtenstein, Norwegen, Island und in der Schweiz folgende Preise: Abgehende Telefonate: 0,75 €/Gespräch (zusätzlich erfolgt ab der ersten Minute eine Anrechnung der nationalen Inklusivminuten. Bei Tarifen ohne Inklusivminuten (z.B. Flatrate) wird zusätzlich zu den 0,75 €/Gespräch der Preis nach dem jeweiligen Tarif (max. 0,29 €/Min.) berechnet) Ankommende Telefonate: 0,75 €/Gespräch (ab der 61. Minute zusätzlich 0,19 €/Minute) SMS-Versand: 0,07 €/SMS (Empfang ist kostenfrei) Datennutzung: 0,23 €/MB (Abrechnung erfolgt auf 1 KB genau) Hinweis: Mit der Option „Smart Traveller“ gelten auch in der Schweiz die gleichen Preise wie in der EU. Sie können übrigens jederzeit in die Option „Weltweit“ wechseln.

    Sonderregelungen für längerfristige Auslandsaufenthalte gemäß der EU Roaming Verordnung

    Die „Stable Link-Regelung“
    Diese Regelung gilt für Tarife, die Roaming enthalten. Laut der EU Roaming-Verordnung haben alle Netzbetreiber das Recht, vor Abschluss eines solchen Tarifs von ihren Kunden einen Nachweis für eine stabile Bindung („Stable Link“) zum Land des jeweiligen Netzbetreibers einzufordern. Im Falle der Telekom Deutschland GmbH ist das Deutschland. Als Kunde bestätigen Sie damit, daß Sie sich dauerhaft und überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Nachweis für einen Stable Link gilt z.B.:

    • ein Arbeitsvertrag
    • ein Studienausweis

    Zu den Details der Regelung schauen Sie bitte in der Preisliste nach.

     

    Die 4-Monats-Regelung
    Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden. 
    Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden:

    • Datennutzung: 9,16 €/GB, bei 1 KB genauer Abrechnung (brutto)
    • Abgehende Telefonate: 0,038 €/Min (brutto)
    • Ankommende Telefonate: 0,128 €/Min (brutto)
    • SMS-Versand: 0,01 €/SMS (brutto)

    Details siehe Preisliste

     

    Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy)

    Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d.h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.

    Bild nicht vorhanden

    Beispiel:

    • monatliche Grundgebühr des Tarifs (Tarif „ohne Handy“) 199,95 € brutto (168,03 € netto).
    • Großhandelspreis für Roaming-Leistungen (d.h. der Preis, den Netzbetreiber untereinander für die Datennutzung im Ausland bezahlen) beträgt 7,70 €/GB.
    • Das bedeutet: 168,03 €/7,70 € = 21,82 GB. Multipliziert mit 2 ergibt: 43,64 GB. Gerundet: 44 GB.
    • In diesem Tarif könnten also 44 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 7,70 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).

    Hinweis:
    Zurzeit gibt es keinen Mobilfunktarif bei der Telekom Deutschland GmbH, auf den diese Regelung zutrifft.

     

    Sonderregelung für „Smart Traveller“

    Wenn Sie nicht die Option „Weltweit“ nutzen, sondern die Option „Smart Traveller“ gebucht haben, gelten für Sie in der EU, Liechtenstein, Norwegen, Island und in der Schweiz folgende Preise:

    Abgehende Telefonate:
    0,75 €/Gespräch (zusätzlich erfolgt ab der ersten Minute eine Anrechnung der nationalen Inklusivminuten. Bei Tarifen ohne Inklusivminuten (z.B. Flatrate) wird zusätzlich zu den 0,75 €/Gespräch der Preis nach dem jeweiligen Tarif (max. 0,29 €/Min.) berechnet)
    Ankommende Telefonate:
    0,75 €/Gespräch (ab der 61. Minute zusätzlich 0,19 €/Minute)
    SMS-Versand:
    0,07 €/SMS (Empfang ist kostenfrei)
    Datennutzung:
    0,23 €/MB (Abrechnung erfolgt auf 1 KB genau)

    Hinweis:
    Mit der Option „Smart Traveller“ gelten auch in der Schweiz die gleichen Preise wie in der EU. Sie können übrigens jederzeit in die Option „Weltweit“ wechseln.

     

    Sonderregelungen für längerfristige Auslandsaufenthalte gemäß der EU Roaming Verordnung

    Die „Stable Link-Regelung“
    Diese Regelung gilt für Tarife, die Roaming enthalten. Laut der EU Roaming-Verordnung haben alle Netzbetreiber das Recht, vor Abschluss eines solchen Tarifs von ihren Kunden einen Nachweis für eine stabile Bindung („Stable Link“) zum Land des jeweiligen Netzbetreibers einzufordern. Im Falle der Telekom Deutschland GmbH ist das Deutschland. Als Kunde bestätigen Sie damit, daß Sie sich dauerhaft und überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Nachweis für einen Stable Link gilt z.B.:

    • ein Arbeitsvertrag
    • ein Studienausweis

    Zu den Details der Regelung schauen Sie bitte in der Preisliste nach.

     

    Die 4-Monats-Regelung
    Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden. 
    Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden:

    • Datennutzung: 9,16 €/GB, bei 1 KB genauer Abrechnung (brutto)
    • Abgehende Telefonate: 0,038 €/Min (brutto)
    • Ankommende Telefonate: 0,128 €/Min (brutto)
    • SMS-Versand: 0,01 €/SMS (brutto)

    Details siehe Preisliste

     

    Sonderregelung für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (Fair Use Policy)

    Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d.h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.

    Bild nicht vorhanden

    Beispiel:

    • monatliche Grundgebühr des Tarifs (Tarif „ohne Handy“) 199,95 € brutto (168,03 € netto).
    • Großhandelspreis für Roaming-Leistungen (d.h. der Preis, den Netzbetreiber untereinander für die Datennutzung im Ausland bezahlen) beträgt 7,70 €/GB.
    • Das bedeutet: 168,03 €/7,70 € = 21,82 GB. Multipliziert mit 2 ergibt: 43,64 GB. Gerundet: 44 GB.
    • In diesem Tarif könnten also 44 GB im EU-Ausland verbraucht werden. Danach darf ein Aufschlag in Höhe von 7,70 €/GB erhoben werden (bei 1 KB genauer Abrechnung).

    Hinweis:
    Zurzeit gibt es keinen Mobilfunktarif bei der Telekom Deutschland GmbH, auf den diese Regelung zutrifft.

     

    Sonderregelung für „Smart Traveller“

    Wenn Sie nicht die Option „Weltweit“ nutzen, sondern die Option „Smart Traveller“ gebucht haben, gelten für Sie in der EU, Liechtenstein, Norwegen, Island und in der Schweiz folgende Preise:

    Abgehende Telefonate:
    0,75 €/Gespräch (zusätzlich erfolgt ab der ersten Minute eine Anrechnung der nationalen Inklusivminuten. Bei Tarifen ohne Inklusivminuten (z.B. Flatrate) wird zusätzlich zu den 0,75 €/Gespräch der Preis nach dem jeweiligen Tarif (max. 0,29 €/Min.) berechnet)
    Ankommende Telefonate:
    0,75 €/Gespräch (ab der 61. Minute zusätzlich 0,19 €/Minute)
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    0,23 €/MB (Abrechnung erfolgt auf 1 KB genau)

    Hinweis:
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