Nutzer einer steinalten 0151 Nummer ("DayFlat LIGHT") wie komme ich an meine Vertragsdaten?
vor 2 Jahren
Hallo,
seit vielen Jahren nutze ich einen Prepaid-Vertrag bei der Telekom. Ich kann unter der Nummer 2000 meinen Kontostand abfragen und über "DayFlat LIGHT" Datenvolumen kaufen. Einmal im Jahr wird mein Vertrag "gekündigt" und ich muss neues Guthaben dazukaufen, um ihn zu verlängern.
Allerdings bin ich sicher, dass ich nur Nutzer des Prepaid-Vertrags bin, abgeschlossen hat ihn wohl einmal jemand anderes, möglicherweise mein Vater.
Nun wollte ich zum einen meine Vertragsdaten einsehen, wenn ich aber auf https://account.idm.telekom.com/account-manager/contracts/user gehe und dort meine Mobilfunknummer eingebe, erhalte ich die Information: "Die eingegebene Rufnummer ist keine Telekom Mobilfunk-Nummer. Bitte prüfen Sie Ihre Eingabe."
Zum anderen passt die SIM-Karte nicht in ein neueres Handy, das ich nutzen will, ich bräuchte also auch eine neue SIM-Karte.
Meine Fragen sind also:
- Wie gelange ich an meine Vertragsdaten?
- Was muss ich tun, um eine neue SIM-Karte zu bekommen?
Liebe Grüsse, Betschik
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vor 2 Jahren
Ok, danke, ich kann mir gut vorstellen, dass man mich im Freenet Laden (oder online bei freenet) wieder auf euch zurückverweist und das wird so gehen bis zum St.Nimmerleinstag.
Ich habe aber noch 2 Fragen an die Juristen:
Zum einen steht bei freenet, dass: "Mit der Einreichung des Formulars wird auch der Vertrag gekündigt und Sie verzichten auf Ihre Rufnummer."
Ist auch das gelogen oder wie sieht es mit der Portierung der Nummer aus? Geht gar nicht? Oder geht bei Verzicht auf Rückzahlung des Guthabens? Oder geht auch bei Rückzahlung des Guthabens (dann ists ja gelogen)?
2tens habe ich mich spasshalber mal durch den Anmeldebogen der Congstar geklickt und dort folgendes gefunden:
"Die Telekom Deutschland GmbH (als dein Vertragspartner für die Marke congstar) wird deine E-Mail-Adresse und deine Mobilfunknummer zur Zusendung interessanter Informationen und Angebote für ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu den von dir bestellten Produkten/Dienstleistungen verwenden."
Hier ist meine Frage: Es wird dort die Telekom Deutschland GmbH als Vertragspartner (für die Marke congstar) genannt. Geht dann nicht die selbe SCH*** wieder los, und niemand will der Vertragspartner sein? Wie erfahre ich hieb- und stichfest den wirklichen Vertragspartner, vor allem wenn ich aus dem Vertrag raus will?
LG, Betschik
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Gelöschter Nutzer
von
vor 2 Jahren
Ich habe aber noch 2 Fragen an die Juristen:
Ich habe aber noch 2 Fragen an die Juristen:
Gibt es im Forum nicht, dafür ist der Anwalt deines Vertrauens zuständig 😳
edit: verbessere mich, es gibt Amateurjuristen.
Folge dem Rat von @Mikko und @Maria R.
von
vor 2 Jahren
Hallo @Betschik,
nun hat sich das ja geklärt, wer deine Vertragsdaten hat.
Ich empfehle immer erst die OptIn setzen zu lassen, dann portieren und dann erst zu kündigen, egal ob mit Guthabenauszahlung oder ohne.
Eine Juristin bin ich nicht, nur eine Mitarbeiterin der Deutschen Telekom aus dem Telekom hilft Team.
Viele Grüße
Maria R.
von
vor 2 Jahren
Mikko Erst Rufnummer portieren Erst Rufnummer portieren Mikko Erst Rufnummer portieren vermutlich scheitert @Betschik da an dem nötigen Opt-in
Erst Rufnummer portieren
vermutlich scheitert @Betschik da an dem nötigen Opt-in
Das halte ich zwar auch nicht für ausgeschlossen.
Aber wäre m.E. gesetzeswidrig.
Das TKG unterscheidet an der Stelle nicht zwischen Laufzeitvertrag und Prepaid.
Man könnte natürlich diskutieren ob die sofortige Portierung bei mobilcom-debitel/freenet möglicherweise einfach anders heißt als "opt-in". Das Gesetz sagt für Mobilfunk
dass der Endnutzer jederzeit die Mitnahme der ihm zugeteilten Rufnummer verlangen kann.
dass der Endnutzer jederzeit die Mitnahme der ihm zugeteilten Rufnummer verlangen kann.
--
nach Kündigung kann die Rufnummer für 60 (?) 90 Tage problemlos abgehend portiert werden, also kein Problem.
60 (?)90 Tage problemlos abgehend portiert werden, also kein Problem.Gesetzlich gilt 1 Monat ( TKG §59 Abs. 6 Satz 1) - die Telekom ist großzügig und erlaubt das bis zu 90 Tage nach Vertragsende.
Ob mobilcom-debitel/freenet da auch freiwillig bis zu 90 Tage erlaubt habe ich nicht gefunden.
Gesetzlich:
Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste stellen sicher, dass Endnutzer, die einen Vertrag kündigen, die Rufnummernmitnahme nach Absatz 5 bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können.
Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste stellen sicher, dass Endnutzer, die einen Vertrag kündigen, die Rufnummernmitnahme nach Absatz 5 bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/TKG/59.html
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Uneingeloggter Nutzer
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