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Neuvertrag statt Vertragsverlängerung - Nummer kann intern nicht portiert werden
5 years ago
Guten Tag,
ich habe letzte Woche einerseits eine vorhandene Family Card gekündigt (Nummer soll erhalten bleiben) und habe dann den Chat auf telekom.de kontaktiert, zwecks einem neuen Angebot. Neuer Vertrag war für mich in Ordnung und mir wurde zugesichert, dass dieser unter der alten Nummer (die gekündigt wurde) weiter läuft. Beim Telefonat mit Ihrer Hotline wurde mir nun mitgeteilt, dass man die alte Nummer intern nicht portieren kann. Mir wurde hier lediglich der Widerruf angeboten. Widerruf kann ich gerne machen, halte ich nur für recht umständlich, da ich das dazugehörige Gerät auch schon in Betrieb genommen hab.
Können Sie sich der Sache bitte einmal annehmen, ob wir hier eine einfachere Lösung finden?
Danke und Gruß
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5 years ago
@seschie_de wenn du die alte Rufnummer behalten willst, dann gehts nur über den Widerruf und ne Vertragsverlängerung oder über den Weg der Portierung!
Du hättest bevor die kündigst bei der #Dabei Hotline anrufen sollen unter:
Du kannst selbst bei der Kundenrückgewinnung anrufen oder du lässt dir im Shop ein passendes Angebot machen:
Festnetz: 0800 33 00382
Mo - Fr von 8 - 21 Uhr, Sa von 8 - 20 Uhr
Mobilfunk: 0800 33 06008
Mo - Fr von 8 - 20 Uhr, Sa von 8 - 18 Uhr
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5 years ago
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5 years ago
Wir waren nicht dabei, es gibt halt immer ein paar schwarze Schafe!
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5 years ago
Hallo @seschie_de
Für eine Rufnummerportierung hat der Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur Regeln auf gestellt.
1.Bei einer Handynummer handelt es sich um eine nicht geografisch gebundene Rufnummer.
2.Eine Rufnummernportierung ist gesetzlich immer bei "Anbieterwechsel" oder "Wechsel des Anbieters" vor gesehen. Wechsel zu eigenständigen Unternehmen
und damit hat sich offenbar bei den Handy-Kunden ein weitverbreitetes Missverständnis eingenistet, nämlich dass man die Rufnummer grundsätzlich bei jedem Wechsel der Provider-
Marke gesetzlich garantiert mitnehmen kann - und das ist ein Irrtum.
3. Bei einem Tarifwechsel, der nicht mit einem Wechsel des Anbieters verbunden ist, besteht nach dem TKG hingegen kein Rechtsanspruch.
Allgemein bleibt daher festzuhalten, dass eine "Portierung" innerhalb des Netzbetreiber und gleichen Vertragspartners nicht möglich ist.
Im Netz findet man "Tricks", wobei immer wieder von "Zwischenportierung" die Rede ist.
Gemeint ist wohl, dass man zunächst vom Haupt-Anbieter zu einer Prepaid Card eines anderen Anbieters zwischen importiert und danach wieder zurück zu Haupt-Anbieter in einem anderen Tarif portiert.
Somit kann man zumindest die Gesetzeslage auf Portierungsrecht bei Anbieterwechsel anwenden.
Das ist mein Kenntnisstand von 2017.
Ob sich die Rechtslage bis weilen geändert hat, weiß ich nicht.
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5 years ago
@juergen3004
Wäre halt schön gewesen, wenn die Mitarbeiterin im Chat auch diesen Wissenstand gehabt hätte
Unlogged in user
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5 years ago
Hallo @seschie_de
Warum kein Tarifwechsel (z.B. in die aktuelle Generation) bei der VVL ?
Da bekommt man das gleiche wie ein Neukunde.
Ausnahme ist, wenn es eine Aktion bei der Grundgebühr gibt.
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5 years ago
Hab jetzt den umständlichen Weg des Widerrufs und der neuen VVL über die oben genannte Rufnummer durchgeführt. Hoffe das klappt jetzt alles. Bekomme jetzt nochmal das gleich iPhone zugesendet und das aus dem Neuvertrag geht dann zurück...
Danke für eure Unterstützung
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4 years ago
Vorab bitte ich um Verzeihung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
Hat sich der Sachverhalt geklärt oder besteht noch Handlungsbedarf?
Freundliche Grüße
Carolin L.
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4 years ago
@Carolin L.

Widerruf ist angestoßen und neue VVL abgeschlossen. Gerät lässt sich wohl leider nicht übertragen, sodass jetzt nochmal ein iPhone zu mir unterwegs ist. Das „alte“ iPhone geht dann wieder zurück.
Also: Es ist alles geklärt, auch wenn’s was umständlich war.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
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