Gelöst

Kündigungsfrist um einen Tag verpasst

vor 4 Jahren

Hallo Community, 

 

leider hab ich um einen Tag meine Kündigungsfrist verpasst. Diese war am 18.05.21. ich habe am 19.05. gekündigt und einfach in der Bestätigungsmail übersehen, dass der Vertrag erst für August 22 gekündigt wurde... 

 

Dies hab ich jetzt erst gemerkt, da ich mich wunderte, wieso ich weiterhin Rechnungen für einen Mobilfunkvertrag erhalte. 

Gibt es eine Möglichkeit, trotzdem den Vertrag frühzeitig zu beenden? Ich kann mir diese 40€ im Monat absolut nicht mehr leisten. 

danke schonmal und & liebe Grüße 

 

Letzte Aktivität

vor 4 Jahren

von

871

11

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      @a.ismajili 

      du kannst versuchen in den neuen Flextarif zu wechseln, dieser hat dann 1 Monat Kündigungsfrist.

      0

    • vor 4 Jahren

      Hallo @a.ismajili 

      Es geht also um Mobilfunk und nicht um Festnetz (gewählter Bereich).

       

      Es kann eigentlich nur eine Kulanzlösung geben, aber das garantiert ihnen hier keiner, da Sie ja die Zeit der Reaktion weit überschritten haben und auf jeder Rechnung gesehen haben müssten, das der Vertrag länger läuft.

      0

    • vor 4 Jahren

      0

    • vor 4 Jahren


      @a.ismajili  schrieb:
      leider hab ich um einen Tag meine Kündigungsfrist verpasst. Diese war am 18.05.21. ich habe am 19.05. gekündigt

      Da wurde sogar mehr als ein Tag überzogen.

      Bis zum 18.05.21 hätte die Kündigung SPÄTESTENS bei der Telekom eingegangen sein müssen.

      Eine gewisse Vorlaufzeit sollte man schon mit berücksichtigen.

      5

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Marcel2605

      Per Post am letzten Tag per Einschreiben, da zählt der Poststempel...

      Per Post am letzten Tag per Einschreiben, da zählt der Poststempel...
      Marcel2605
      Per Post am letzten Tag per Einschreiben, da zählt der Poststempel...

      Nein, das ist falsch. 

      Es gilt der Eingang beim Vertragspartner, also hier bei der Telekom. 

       

      Für einen Widerruf würde der Poststempel genügen. 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      der_Lutz

      Es gilt der Eingang beim Vertragspartner, also hier bei der Telekom.

      Es gilt der Eingang beim Vertragspartner, also hier bei der Telekom. 
      der_Lutz
      Es gilt der Eingang beim Vertragspartner, also hier bei der Telekom. 

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/vertragslaufzeit-und-kuendigungsfrist/mindestvertragslaufzeit-kuendigungsfrist-mobilfunk-vertrag?samChecked=true

      Hier steht auch „Eingang der Kündigung……“

       

       

      Marcel2605

      Genau, es zählt immer der Zeitpunkt des "Abschickens". ONline per Mail etc... Per Post am letzten Tag per Einschreiben, da zählt der Poststempel...

      Genau, es zählt immer der Zeitpunkt des "Abschickens". ONline per Mail etc... Per Post am letzten Tag per Einschreiben, da zählt der Poststempel...
      Marcel2605
      Genau, es zählt immer der Zeitpunkt des "Abschickens". ONline per Mail etc... Per Post am letzten Tag per Einschreiben, da zählt der Poststempel...

      Genau das ist falsch😳 online kann es noch rechtzeitig sein….

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Also wenn man sich die 40 Euro im Monat nicht leisten kann und es einem erst im Oktober auffällt das man das "teure undleistbare" seit Monaten weiterzahlt .... Nenene, lass mal. Da habe ich schon bessere Geschichten gehört.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      a.ismajili

      leider hab ich um einen Tag meine Kündigungsfrist verpasst. Diese war am 18.05.21. ich habe am 19.05. gekündigt

      leider hab ich um einen Tag meine Kündigungsfrist verpasst. Diese war am 18.05.21. ich habe am 19.05. gekündigt
      a.ismajili
      leider hab ich um einen Tag meine Kündigungsfrist verpasst. Diese war am 18.05.21. ich habe am 19.05. gekündigt

      Wenn Du Dich am 19.5. hier gemeldet hättest dann hätte es u.U. sein können, dass ein Teamie Dich auf Kulanz rausgelassen hätte, es gab schon solche Fälle.

       

      Dass Du Dich erst am 18.10. hier gemeldet hast - das nimmt auch den Teamies Handlungsspielraum.

      Wir werden sehen, was ein Teamie hier schreiben wird, ob da was möglich ist (ich vermute nein, ist aber eine persönliche Vermutung).

      0

    • vor 4 Jahren

      Hallo und herzlich willkommen in der Community, @a.ismajili.

      Das Kündigungsdatum sollte man natürlich immer ein wenig im Blick behalten.
      Als kleiner Tipp am Rande: Auf deiner Mobilfunkrechnung steht tatsächlich auch bereits der Hinweis, zu wann die Kündigung spätestens eingehen müsste.
      Allerdings ist der Tipp von der_Lutz Gold wert. Fröhlich
      Mit einer Verlängerung in einem Flex-Tarif hat man nur noch einen Monat Laufzeit und kann diesen quasi auch dann zum Ende der neuen Laufzeit kündigen. Fröhlich
      Wenn du magst, dann können wir uns das sehr gerne einmal gemeinsam ansehen. Fröhlich
      Was hältst du davon?

      Freundliche Grüße
      Carolin L.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

      in  

      904

      0

      5

      Gelöst

      in  

      747

      0

      4

      Gelöst

      in  

      349

      0

      6

      Gelöst

      in  

      748

      2

      3

      Beliebte Tags letzte 7 Tage

      Keine Tags gefunden!

      Cookies and similar technologies

      We use cookies and similar technologies (including ) on our website to save, read out and process information on your device. In doing so, we enhance your experience, analyze site traffic, and show you content and ads that interest you. User profiles are created across websites and devices for this purpose. Our partners use these technologies as well.


      By selecting “Only Required”, you only accept cookies that make our website function properly. “Accept All” means that you allow access to information on your device and the use of all cookies for analytics and marketing purposes by Telekom Deutschland GmbH and our partners. Your data might then be transferred to countries outside the European Union where we cannot ensure the same level of data protection as in the EU (see Art. 49 (1) a GDPR). Under “Settings”, you can specify everything in detail and change your consent at any time.


      Find more information in the Privacy Policy and Partner List.


      Use of Utiq technology powered by your telecom operator


      We, Telekom Deutschland GmbH, use the Utiq technology for digital marketing or analytics (as described on this consent notice) based on your browsing activity across our websites, listed here (only if you are using a supported internet connection provided by a participating telecom operator and consent on each website).

      The Utiq technology is privacy centric to give you choice and control.

      It uses an identifier created by your telecom operator based on your IP address and a telecom reference such as your telecom account (e.g., mobile number).

      The identifier is assigned to the internet connection, so anyone connecting their device and consenting to the Utiq technology will receive the same identifier. Typically:

      • on a broadband connection (e.g., Wi-Fi), the marketing or analytics will be performed based on the browsing activities of consenting household members’.
      • on mobile data, the marketing will be more personalised, as it will be based on the browsing of the individual mobile user only.

      By consenting, you confirm that you have permission from the telecom account holder to enable the Utiq technology on this internet connection.

      You can withdraw this consent anytime via "Manage Utiq" at the bottom of this site or in Utiq’s privacy portal (“consenthub”). For more, see Utiq's privacy statement.