Gewährleistung Galaxy Buds3: Filiale verweigert Annahme (Stempel liegt vor), Online-Link bricht ab

vor 3 Stunden

Hallo Telekom-hilft-Team,

ich wende mich an Sie, da ich das unzumutbare Zuständigkeits-Ping-Pong zwischen Ihren Abteilungen nicht länger hinnehmen werde. Eine gesetzlich klar geregelte Gewährleistung wird bei der Telekom seit Tagen systematisch blockiert.

Im Dezember 2024 habe ich im Telekom Online Shop Samsung Galaxy Buds3 (reiner Zubehörkauf, ohne Laufzeitvertrag) erworben. Das Gerät weist nun innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung (§ 437 BGB) einen gravierenden Hardware-Ladefehler auf.

Bisheriger Ablauf:

1. Vor-Ort-Filiale:

Im offiziellen lokalen Telekom Shop wurde die Annahme zur gesetzlichen Mängelbeseitigung schlichtweg verweigert. Diese Annahmeverweigerung wurde mir von der Filiale schriftlich mit dem offiziellen Firmenstempel der Deutschen Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH sowie Unterschrift auf meiner Originalrechnung bestätigt (Begründung: Keine Mittel zur Abwicklung von Online-Bestellungen).

2. E-Mail-Support:

Auf meine Reklamationsanfrage erhielt ich per No-Reply lediglich einen unpassenden Textbaustein-Link für eine „14-tägige Rückgabefrist“. Dass dieser Link bei einem Gewährleistungsfall aus 2024 im Webportal mit einer Fehlermeldung abbricht, versteht sich von selbst.

3. Telefonische Hotline:

Bricht automatisch ab, da für einen reinen Gerätekauf keine klassische Festnetz- oder Mobilfunk-Kundennummer vergeben wird.

Dieses Vorgehen – Mängelanzeigen vor Ort abzuweisen und online hinter No-Reply-Mails zu verschwinden – ist für ein Unternehmen wie die Telekom völlig inakzeptabel.

Ich fordere das Telekom-hilft-Team hiermit auf, diesen Fall umgehend manuell zu eskalieren und mir per E-Mail ein vorfrankiertes DHL-Retourenlabel zur Mängelbeseitigung bereitzustellen.

Sollte auch auf diesem Weg keine zeitnahe und sachgerechte Lösung erfolgen, werde ich den gesamten Vorgang samt des schriftlichen Stempel-Beweises der Filiale unverzüglich an die Verbraucherzentrale übergeben sowie rechtliche Schritte (inkl. Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatz) einleiten.

Da es sich um einen Zubehörkauf handelt, besitze ich keine Kundennummer. Meine Mobilfunknummer habe ich im Community-Profil hinterlegt. Rechnungsnummer, Auftragsnummer und das Foto der gestempelten Rechnung liegen bereit und können Ihnen per PN (Privater Nachricht) sofort übermittelt werden.

Ich erwarte Ihre verbindliche Rückmeldung.

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    • vor 2 Stunden

      KarlZhang

      Im Dezember 2024

      Hallo Telekom-hilft-Team,

      ich wende mich an Sie, da ich das unzumutbare Zuständigkeits-Ping-Pong zwischen Ihren Abteilungen nicht länger hinnehmen werde. Eine gesetzlich klar geregelte Gewährleistung wird bei der Telekom seit Tagen systematisch blockiert.

      Im Dezember 2024 habe ich im Telekom Online Shop Samsung Galaxy Buds3 (reiner Zubehörkauf, ohne Laufzeitvertrag) erworben. Das Gerät weist nun innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung (§ 437 BGB) einen gravierenden Hardware-Ladefehler auf.

      Bisheriger Ablauf:

      1. Vor-Ort-Filiale:

      Im offiziellen lokalen Telekom Shop wurde die Annahme zur gesetzlichen Mängelbeseitigung schlichtweg verweigert. Diese Annahmeverweigerung wurde mir von der Filiale schriftlich mit dem offiziellen Firmenstempel der Deutschen Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH sowie Unterschrift auf meiner Originalrechnung bestätigt (Begründung: Keine Mittel zur Abwicklung von Online-Bestellungen).

      2. E-Mail-Support:

      Auf meine Reklamationsanfrage erhielt ich per No-Reply lediglich einen unpassenden Textbaustein-Link für eine „14-tägige Rückgabefrist“. Dass dieser Link bei einem Gewährleistungsfall aus 2024 im Webportal mit einer Fehlermeldung abbricht, versteht sich von selbst.

      3. Telefonische Hotline:

      Bricht automatisch ab, da für einen reinen Gerätekauf keine klassische Festnetz- oder Mobilfunk-Kundennummer vergeben wird.

      Dieses Vorgehen – Mängelanzeigen vor Ort abzuweisen und online hinter No-Reply-Mails zu verschwinden – ist für ein Unternehmen wie die Telekom völlig inakzeptabel.

      Ich fordere das Telekom-hilft-Team hiermit auf, diesen Fall umgehend manuell zu eskalieren und mir per E-Mail ein vorfrankiertes DHL-Retourenlabel zur Mängelbeseitigung bereitzustellen.

      Sollte auch auf diesem Weg keine zeitnahe und sachgerechte Lösung erfolgen, werde ich den gesamten Vorgang samt des schriftlichen Stempel-Beweises der Filiale unverzüglich an die Verbraucherzentrale übergeben sowie rechtliche Schritte (inkl. Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatz) einleiten.

      Da es sich um einen Zubehörkauf handelt, besitze ich keine Kundennummer. Meine Mobilfunknummer habe ich im Community-Profil hinterlegt. Rechnungsnummer, Auftragsnummer und das Foto der gestempelten Rechnung liegen bereit und können Ihnen per PN (Privater Nachricht) sofort übermittelt werden.

      Ich erwarte Ihre verbindliche Rückmeldung.

      KarlZhang

      Im Dezember 2024

      Ja nun, bisserl spät dran mit der Reklamtion, oder?

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      2

      von

      vor 2 Stunden

      Was hat denn das Kaufdatum damit zutun?

      Aber ja nach 12 Monaten tritt bei der Gewährleistung eine Beweislastumkehr in Kraft. Der Käufer muss also beweisen, dass das Gerät von Anfang einen Mangel hatte.

      von

      vor 2 Stunden

      Mr. Oizo
      Was hat denn das Kaufdatum damit zutun? Aber ja nach 12 Monaten tritt bei der Gewährleistung eine Beweislastumkehr in Kraft. Der Käufer muss also beweisen, dass das Gerät von Anfang einen Mangel hatte.

      Was hat denn das Kaufdatum damit zutun?

      Aber ja nach 12 Monaten tritt bei der Gewährleistung eine Beweislastumkehr in Kraft. Der Käufer muss also beweisen, dass das Gerät von Anfang einen Mangel hatte.

      Mr. Oizo

      Was hat denn das Kaufdatum damit zutun?

      Aber ja nach 12 Monaten tritt bei der Gewährleistung eine Beweislastumkehr in Kraft. Der Käufer muss also beweisen, dass das Gerät von Anfang einen Mangel hatte.

      Hatte wohl ja keinen Schaden weil sie seit Dez. 24 genutzt wurden. 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      KarlZhang

      Das Gerät weist nun innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung (§ 437 BGB)

      Hallo Telekom-hilft-Team,

      ich wende mich an Sie, da ich das unzumutbare Zuständigkeits-Ping-Pong zwischen Ihren Abteilungen nicht länger hinnehmen werde. Eine gesetzlich klar geregelte Gewährleistung wird bei der Telekom seit Tagen systematisch blockiert.

      Im Dezember 2024 habe ich im Telekom Online Shop Samsung Galaxy Buds3 (reiner Zubehörkauf, ohne Laufzeitvertrag) erworben. Das Gerät weist nun innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung (§ 437 BGB) einen gravierenden Hardware-Ladefehler auf.

      Bisheriger Ablauf:

      1. Vor-Ort-Filiale:

      Im offiziellen lokalen Telekom Shop wurde die Annahme zur gesetzlichen Mängelbeseitigung schlichtweg verweigert. Diese Annahmeverweigerung wurde mir von der Filiale schriftlich mit dem offiziellen Firmenstempel der Deutschen Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH sowie Unterschrift auf meiner Originalrechnung bestätigt (Begründung: Keine Mittel zur Abwicklung von Online-Bestellungen).

      2. E-Mail-Support:

      Auf meine Reklamationsanfrage erhielt ich per No-Reply lediglich einen unpassenden Textbaustein-Link für eine „14-tägige Rückgabefrist“. Dass dieser Link bei einem Gewährleistungsfall aus 2024 im Webportal mit einer Fehlermeldung abbricht, versteht sich von selbst.

      3. Telefonische Hotline:

      Bricht automatisch ab, da für einen reinen Gerätekauf keine klassische Festnetz- oder Mobilfunk-Kundennummer vergeben wird.

      Dieses Vorgehen – Mängelanzeigen vor Ort abzuweisen und online hinter No-Reply-Mails zu verschwinden – ist für ein Unternehmen wie die Telekom völlig inakzeptabel.

      Ich fordere das Telekom-hilft-Team hiermit auf, diesen Fall umgehend manuell zu eskalieren und mir per E-Mail ein vorfrankiertes DHL-Retourenlabel zur Mängelbeseitigung bereitzustellen.

      Sollte auch auf diesem Weg keine zeitnahe und sachgerechte Lösung erfolgen, werde ich den gesamten Vorgang samt des schriftlichen Stempel-Beweises der Filiale unverzüglich an die Verbraucherzentrale übergeben sowie rechtliche Schritte (inkl. Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatz) einleiten.

      Da es sich um einen Zubehörkauf handelt, besitze ich keine Kundennummer. Meine Mobilfunknummer habe ich im Community-Profil hinterlegt. Rechnungsnummer, Auftragsnummer und das Foto der gestempelten Rechnung liegen bereit und können Ihnen per PN (Privater Nachricht) sofort übermittelt werden.

      Ich erwarte Ihre verbindliche Rückmeldung.

      KarlZhang

      Das Gerät weist nun innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung (§ 437 BGB)

      Du selbst weißt überhaupt, was Gewährleistung ist? Oder hat die NI da nicht ausgereicht?

      Du bist in den zweiten 12 Monaten, lese mal was das bedeutet.

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    • vor 2 Stunden

      @KarlZhang 

      Mach das:

      „Sollte auch auf diesem Weg keine zeitnahe und sachgerechte Lösung erfolgen, werde ich den gesamten Vorgang samt des schriftlichen Stempel-Beweises der Filiale unverzüglich an die Verbraucherzentrale übergeben sowie rechtliche Schritte (inkl. Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatz) einleiten.“

      Dein Rechtsanwalt freut sich über deine Kohle.

      Aber auch er wird dir sagen, dass nach 12 Monaten der Gewährleistung du in der Pflicht bist zu beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf im Dezember 2024 bestand. Kannst du das nicht, wird’s halt nichts mit Gewährleistung.

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      von

      vor 2 Stunden

      Dann sprich mit ihr darüber. Aber auch sie wird das Recht nunmal nicht beugen können. 

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      von

      vor 2 Stunden

      KarlZhang

      meine Frau ist Juristin hier in Deutschland. 👍

      Danke für die Rückmeldung, aber keine Sorge um meine Kohle: Dafür brauche ich keinen Anwalt, meine Frau ist Juristin hier in Deutschland. 👍

      KarlZhang

      meine Frau ist Juristin hier in Deutschland. 👍

      und kennt sich mit den simplen Gewährleistungsrecht nicht aus?

      Oder hast du sie gar nicht gefragt?

      Alternativ könnte man den Satz von dir auch noch anders lesen, das führt aber zu weit, ich würde mich schon über die Beantwortung der beiden Fragen freuen.

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      von

      vor 2 Stunden

      Na ja, erst mal geht es überhaupt um die Prüfung. Das Recht hat der Kunde wie auch die Möglichkeit der Verkäufer. 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      ich habe es erst vor Kurzem an anderer Stelle geschrieben, aber auch hier passt es:

      Das ist der häufigste Irrtum im Verbraucherrecht: Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie.

      Die gesetzliche Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer, dem Käufer eine Ware zu übergeben, die "frei von Sach- und Rechtsmängeln ist".

       

      Die zwei Jahre sind die Verjährungsfrist, d.h. Du hast 24 Monate lang Zeit, Mängel geltend zu machen, die bereits beim Kauf vorhanden oder zumindest im Keim angelegt waren (z. B. ein Materialfehler, eine schlechte Lötstelle oder ein Konstruktionsfehler, der erst nach einem Jahr zum Ausfall führt).

      Aber nach 12 Monaten musst Du beweisen (Gutachter/Hersteller etc.), dass der Mangel bereits bei Übergabe an Dich (versteckt) vorhanden war. 

      Sprich:

      Wenn der Hersteller oder ein Gutachter Dir z.B. offiziell einen Herstellungsfehler bescheinigt, dann hast Du gute Karten. Wenn dieser aber nicht gegeben ist (schließlich hat das Gerät ab Kauf seit 2024 funktioniert), dann ist das auch kein Mangel der unter die Gewährleistung fällt. 

      Fazit:

      Wende dich an den Hersteller für eine Kulanz oder Reparatur. Gegenüber dem Verkäufer hast Du keine Ansprüche oder zumindest rechtlich kaum eine Chance den erforderlichen Nachweis zu erbringen. 

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    • vor 30 Minuten

      KarlZhang

      Im Dezember 2024 habe ich im Telekom Online Shop Samsung Galaxy Buds3 (reiner Zubehörkauf, ohne Laufzeitvertrag) erworben. Das Gerät weist nun innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung (§ 437 BGB) einen gravierenden Hardware-Ladefehler auf.

      Hallo Telekom-hilft-Team,

      ich wende mich an Sie, da ich das unzumutbare Zuständigkeits-Ping-Pong zwischen Ihren Abteilungen nicht länger hinnehmen werde. Eine gesetzlich klar geregelte Gewährleistung wird bei der Telekom seit Tagen systematisch blockiert.

      Im Dezember 2024 habe ich im Telekom Online Shop Samsung Galaxy Buds3 (reiner Zubehörkauf, ohne Laufzeitvertrag) erworben. Das Gerät weist nun innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung (§ 437 BGB) einen gravierenden Hardware-Ladefehler auf.

      Bisheriger Ablauf:

      1. Vor-Ort-Filiale:

      Im offiziellen lokalen Telekom Shop wurde die Annahme zur gesetzlichen Mängelbeseitigung schlichtweg verweigert. Diese Annahmeverweigerung wurde mir von der Filiale schriftlich mit dem offiziellen Firmenstempel der Deutschen Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH sowie Unterschrift auf meiner Originalrechnung bestätigt (Begründung: Keine Mittel zur Abwicklung von Online-Bestellungen).

      2. E-Mail-Support:

      Auf meine Reklamationsanfrage erhielt ich per No-Reply lediglich einen unpassenden Textbaustein-Link für eine „14-tägige Rückgabefrist“. Dass dieser Link bei einem Gewährleistungsfall aus 2024 im Webportal mit einer Fehlermeldung abbricht, versteht sich von selbst.

      3. Telefonische Hotline:

      Bricht automatisch ab, da für einen reinen Gerätekauf keine klassische Festnetz- oder Mobilfunk-Kundennummer vergeben wird.

      Dieses Vorgehen – Mängelanzeigen vor Ort abzuweisen und online hinter No-Reply-Mails zu verschwinden – ist für ein Unternehmen wie die Telekom völlig inakzeptabel.

      Ich fordere das Telekom-hilft-Team hiermit auf, diesen Fall umgehend manuell zu eskalieren und mir per E-Mail ein vorfrankiertes DHL-Retourenlabel zur Mängelbeseitigung bereitzustellen.

      Sollte auch auf diesem Weg keine zeitnahe und sachgerechte Lösung erfolgen, werde ich den gesamten Vorgang samt des schriftlichen Stempel-Beweises der Filiale unverzüglich an die Verbraucherzentrale übergeben sowie rechtliche Schritte (inkl. Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatz) einleiten.

      Da es sich um einen Zubehörkauf handelt, besitze ich keine Kundennummer. Meine Mobilfunknummer habe ich im Community-Profil hinterlegt. Rechnungsnummer, Auftragsnummer und das Foto der gestempelten Rechnung liegen bereit und können Ihnen per PN (Privater Nachricht) sofort übermittelt werden.

      Ich erwarte Ihre verbindliche Rückmeldung.

      KarlZhang

      Im Dezember 2024 habe ich im Telekom Online Shop Samsung Galaxy Buds3 (reiner Zubehörkauf, ohne Laufzeitvertrag) erworben. Das Gerät weist nun innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung (§ 437 BGB) einen gravierenden Hardware-Ladefehler auf.

      @KarlZhang Hast Du ein Gutachten, dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag, und das vorgelegt? Falls ja, dann sollte die Telekom den Gewährleistungsfall aufnehmen.

      KarlZhang

      meine Frau ist Juristin hier in Deutschland

      Danke für die Rückmeldung, aber keine Sorge um meine Kohle: Dafür brauche ich keinen Anwalt, meine Frau ist Juristin hier in Deutschland. 👍

      KarlZhang

      meine Frau ist Juristin hier in Deutschland

      Ihr solltet vielleicht wieder miteinander reden. 

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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