Gelöst

Gesprächsaufzeichnung Vertragsabschluss

vor 4 Jahren

Hallo zusammen,

 

nach Kündigung meines Vertrags habe ich auf Rückruf des Kundenservices ihn erneut verlängert. Es war ein langes Gespräch und zum Schluss konnte man sich einigen. Als der erste Brief mit "Ihre gewohnten Leistungen bleiben bestehen..." kam, habe ich leider überlesen, dass mein Tarif von M auf L geändert wurde. Dies hat neben höheren Preisen auch einen reduzierten MagentaEins Bonus zur Folge; ich zahle wesentlich mehr.

Dies wollte ich absolut nicht und ich bin mir sicher, dass der Mitabeiter mir versichert hat, dass alles exakt gleich bleibt.

Auf Anfrage beim Kundenservice, folgte nur die Antwort: zu spät für Widerruf.

Ich forderte die Gesprächsaufzeichnung an, um zu sehen ob ich mich getäsucht habe, oder ob unter der Vortäuschung falscher Tatsachen ein Vertrag geschlossen wurde.

Dies wurde abgelehnt, obwohl nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz die Pflicht hierzu besteht.

Viel mehr erhielt ich die Antwort: Selber schuld, ich soll dann halt kündigen...

Für mich ist das kein normales Geschäftsgebaren, sondern handeln auf Ramschniveau.

Mich würde interessieren ob jemand ähnliches erlebt hat, bzw. wie man die Herausgabe der eigenen Daten (an der amn immerhin ein Recht hat) erreicht.

 

Besten Dank und viel Grüße!

1377

15

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      ich glaube du lässt dich mal zu §34 BDSG beraten.

      Die Gesprächsaufnahme - sofern zugestimmt - wird wie bei der Einholung der Genehmigung mitgeteilt, anonym und nur zu Schulungszwecken  vorgenommen.

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Stefan

      ich glaube du lässt dich mal zu §34 BDSG beraten. Die Gesprächsaufnahme - sofern zugestimmt - wird wie bei der Einholung der Genehmigung mitgeteilt, anonym und nur zu Schulungszwecken vorgenommen.

      ich glaube du lässt dich mal zu §34 BDSG beraten.

      Die Gesprächsaufnahme - sofern zugestimmt - wird wie bei der Einholung der Genehmigung mitgeteilt, anonym und nur zu Schulungszwecken  vorgenommen.

      Stefan

      ich glaube du lässt dich mal zu §34 BDSG beraten.

      Die Gesprächsaufnahme - sofern zugestimmt - wird wie bei der Einholung der Genehmigung mitgeteilt, anonym und nur zu Schulungszwecken  vorgenommen.


      Was du meinst ist die pauschale Ansage vom Band. 

      Bei Abschlüssen wird jedoch eine bewusste Aufzeichnung gestartet, um alles fest halten zu können. Den muss der Kunde dann bewusst zustimmen. 

      an diese Aufzeichnungen kommt man aber wohl nur dran, wenn es auf ein Gericht hinaus geht. 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      er spricht aber von einem längeren Gespräch, und das ist  auf der qualifizierten Aufnahme nicht enthalten.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Nochmals vielen Dank für die Antworten.

      Nach erneuter Beschwerde wurde ich heute vom Kundenservice kontaktiert und der Vertrag auf die ausgemachten Konditionen zurückgesetzt.

      Besten Dank hierfür.

       

      0

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    in  

    1063

    0

    5

    in  

    203

    0

    6

    Gelöst

    in  

    688

    0

    5

    Gelöst

    in  

    77

    0

    3