Gelöst
Gesprächsaufzeichnung Vertragsabschluss
vor 4 Jahren
Hallo zusammen,
nach Kündigung meines Vertrags habe ich auf Rückruf des Kundenservices ihn erneut verlängert. Es war ein langes Gespräch und zum Schluss konnte man sich einigen. Als der erste Brief mit "Ihre gewohnten Leistungen bleiben bestehen..." kam, habe ich leider überlesen, dass mein Tarif von M auf L geändert wurde. Dies hat neben höheren Preisen auch einen reduzierten MagentaEins Bonus zur Folge; ich zahle wesentlich mehr.
Dies wollte ich absolut nicht und ich bin mir sicher, dass der Mitabeiter mir versichert hat, dass alles exakt gleich bleibt.
Auf Anfrage beim Kundenservice, folgte nur die Antwort: zu spät für Widerruf.
Ich forderte die Gesprächsaufzeichnung an, um zu sehen ob ich mich getäsucht habe, oder ob unter der Vortäuschung falscher Tatsachen ein Vertrag geschlossen wurde.
Dies wurde abgelehnt, obwohl nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz die Pflicht hierzu besteht.
Viel mehr erhielt ich die Antwort: Selber schuld, ich soll dann halt kündigen...
Für mich ist das kein normales Geschäftsgebaren, sondern handeln auf Ramschniveau.
Mich würde interessieren ob jemand ähnliches erlebt hat, bzw. wie man die Herausgabe der eigenen Daten (an der amn immerhin ein Recht hat) erreicht.
Besten Dank und viel Grüße!
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vor 11 Monaten
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
ich glaube du lässt dich mal zu §34 BDSG beraten.
Die Gesprächsaufnahme - sofern zugestimmt - wird wie bei der Einholung der Genehmigung mitgeteilt, anonym und nur zu Schulungszwecken vorgenommen.
2
Antwort
von
vor 4 Jahren
ich glaube du lässt dich mal zu §34 BDSG beraten. Die Gesprächsaufnahme - sofern zugestimmt - wird wie bei der Einholung der Genehmigung mitgeteilt, anonym und nur zu Schulungszwecken vorgenommen.
ich glaube du lässt dich mal zu §34 BDSG beraten.
Die Gesprächsaufnahme - sofern zugestimmt - wird wie bei der Einholung der Genehmigung mitgeteilt, anonym und nur zu Schulungszwecken vorgenommen.
Was du meinst ist die pauschale Ansage vom Band.
Bei Abschlüssen wird jedoch eine bewusste Aufzeichnung gestartet, um alles fest halten zu können. Den muss der Kunde dann bewusst zustimmen.
an diese Aufzeichnungen kommt man aber wohl nur dran, wenn es auf ein Gericht hinaus geht.
Antwort
von
vor 4 Jahren
er spricht aber von einem längeren Gespräch, und das ist auf der qualifizierten Aufnahme nicht enthalten.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Nochmals vielen Dank für die Antworten.
Nach erneuter Beschwerde wurde ich heute vom Kundenservice kontaktiert und der Vertrag auf die ausgemachten Konditionen zurückgesetzt.
Besten Dank hierfür.
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