Family Card S mit Rufnummernmitnahme?
vor 12 Jahren
Ich möchte für mich einen neuen Mobilvertrag im Tarif Complete Comfort S abschliessen und zusätzlich für meine Frau eine Family Card S nehmen. Kann ich bei der Family Card auch die alte Rufnummer mitnehmen?
Hinweis:
Dieser Beitrag wurde geschlossen.
31640
16
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
190
0
3
Gelöst
vor 6 Jahren
571
0
3
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.

vor 11 Jahren
@Ann-Katrin B.
nein, sie haben diese und auch meine weiteren fragen keinesfalls beantwortet. mehr noch, sie/ihr unternehmen verhalten sich nicht gesetzeskonform, denn §46 TKG Abs. (4) besagt:
"Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können."
es ist traurig aber wahr, heutzutage muß man selbst bei unternehmen, die den anspruch haben und behaupten, kundenorientiert besten service zu bieten, seine gesetzlich definierten rechte einklagen.
0
vor 11 Jahren
Hallo everest2,
gesetzeskonform verhalten wir uns absolut. Nach dem TKG sind wir lediglich verpflichtet, die Rufnummern die bei uns sind, freizugeben.
Ich habe Ihnen ja nun schon mehrfach Hilfe angeboten, dies gilt auch immer noch. Wenn Sie also konkrete Hilfe möchten, dann sagen Sie gerne Bescheid. Ansonsten denke ich, dass hier alles gesagt ist.
Viele Grüße
Ann-Katrin B.
0
0
vor 11 Jahren
hallo ann-katrin b,
ich bin mir nicht sicher -bei dem was sie schreiben- ob sie wissen worum es geht. "....sind wir lediglich verpflichtet, die Rufnummern die bei uns sind, freizugeben." es geht nicht um freigabe von rufnrn., die bei ihnen sind, sondern es geht um übernahme von rufnrn., die ein kunde mitbringen möchte; d.h. es geht um rufnr.-mitnahme (aller partner) im rahmen noch abzuschließender family-card-tarife. dieses anliegen haben offensichtlich viele ihrer (potentiellen) kunden.
ich bin mir ebenfalls nicht sicher, ob sie §46 TKG tatsächlich gelesen haben. deshalb hier nochmals für sie §46 TKG Abs. (4) : "Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten insbesondere sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten entsprechend Absatz 3 beibehalten können". d.h. sowohl der provider, bei dem ein mobilfunk-vertrag besteht, als auch der provider, zu dem der kunde wechseln möchte, muß sicherstellen, dass der kunde (bei provider-wechsel) seine rufnrn. mitnehmen kann. falls sie den paragraphen immer noch nicht verstehen, sollten sie sich an ihren vorgesetzten wenden.
sie gehen auch falsch in der annahme, "dass hier alles gesagt ist". solange sie ihren kunden ihre gesetzlichen rechte verweigern, wird -so befürchte ich- noch einiges zu sagen sein.
andererseits kann es nicht sein, dass hier ein fortwährendes antworten-pingpong betrieben wird. sollten sie sich nach wie vor uneinsichtig zeigen, werde ich im nächsten schritt ihre aufsichtsbehörde einschalten.
0
0
vor 11 Jahren
Hallo everest2,
ich wiederhole mich gerne noch einmal. Wir sind nach dem TKG lediglich verpflichtet die Rufnummern abzugeben, nicht, diese auch aufzunehmen. Dies fällt unter die allgemeine Vertragsfreiheit.
Wenn Sie sich die Auszüge, die Sie hier gepostet haben, einmal genauer ansehen, dann stellen Sie auch fest, dass dort nirgends konkret vermerkt ist, dass wir verpflichtet sind, Kunden mit Rufnummer aufzunehmen. Auch, wenn wir dies in den meisten Fällen natürlich gerne tun.
Da ich nichts anderes zu diesem Thema sagen kann, werde ich diesen Thread nun schließen.
Viele Grüße
Ann-Katrin B.
0