Erstattung nach § 58 TKG – Internetausfall vom 6. bis 17. März
vor 20 Tagen
Hallo Telekom-Team,
ich wende mich an euch, da ich trotz mehrfacher Versuche telefonisch keine Rückmeldung zur folgenden Angelegenheit erhalten habe.
Mein Internetanschluss war im Zeitraum vom 6. März bis einschließlich 17. März 2025 komplett gestört. Die Störung wurde am 6. März gemeldet und laut Techniker am 17. März behoben. Somit bestand die Störung für 12 Kalendertage.
Ich habe bereits zweimal telefonisch beim Kundenservice nach einer Erstattung gemäß § 58 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gefragt, aber leider hat sich bisher nichts getan. Daher versuche ich es nun auf diesem Weg.
Laut § 58 TKG steht Kunden ab dem 3. Kalendertag einer ununterbrochenen Störung eine Entschädigung zu:
Für den 3. und 4. Tag jeweils 5 € oder 10 % des Monatsentgelts
Ab dem 5. Tag jeweils 10 € oder 20 % des Monatsentgelts pro Tag – je nachdem, was höher ist.
Nach meiner Berechnung ergibt sich für mich ein Anspruch auf 10 Kalendertage Entschädigung (vom 8. bis 17. März):
2 Tage à 5 € = 10 €
8 Tage à 10 € = 80 €
Gesamt: 90 € Entschädigung
Ich bitte um schnellstmögliche Prüfung und Erledigung.
Freundliche Grüße
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vor 20 Tagen
@Tibbason
Geht es um ein Festnetzanschluss oder um Mobilfunk?
Du hast deinen Beitrag im Bereich Mobilfunk verfasst.
0
vor 20 Tagen
Da es hier ja wohl gem. gewähltem Forenbereich um Mobilfunk geht (es wurde auch kein Tarif genannt, der auf Festnetzschließen ließe) erachte ich das als eher schwierig. Waren mehrere Funkstationen ausgefallen?
0
vor 20 Tagen
Nach meiner Berechnung ergibt sich für mich ein Anspruch auf 10 Kalendertage Entschädigung (vom 8. bis 17. März):
Hallo Telekom-Team,
ich wende mich an euch, da ich trotz mehrfacher Versuche telefonisch keine Rückmeldung zur folgenden Angelegenheit erhalten habe.
Mein Internetanschluss war im Zeitraum vom 6. März bis einschließlich 17. März 2025 komplett gestört. Die Störung wurde am 6. März gemeldet und laut Techniker am 17. März behoben. Somit bestand die Störung für 12 Kalendertage.
Ich habe bereits zweimal telefonisch beim Kundenservice nach einer Erstattung gemäß § 58 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gefragt, aber leider hat sich bisher nichts getan. Daher versuche ich es nun auf diesem Weg.
Laut § 58 TKG steht Kunden ab dem 3. Kalendertag einer ununterbrochenen Störung eine Entschädigung zu:
Für den 3. und 4. Tag jeweils 5 € oder 10 % des Monatsentgelts
Ab dem 5. Tag jeweils 10 € oder 20 % des Monatsentgelts pro Tag – je nachdem, was höher ist.
Nach meiner Berechnung ergibt sich für mich ein Anspruch auf 10 Kalendertage Entschädigung (vom 8. bis 17. März):
2 Tage à 5 € = 10 €
8 Tage à 10 € = 80 €
Gesamt: 90 € Entschädigung
Ich bitte um schnellstmögliche Prüfung und Erledigung.
Freundliche Grüße
Unabhängig der anderen Punkte und Fragen hast du hier einen Fehler.
Den 6. März und 17. März kann man nicht mitrechnen, an diesen Tagen lag kein vollständiger Ausfall vor.
0
vor 20 Tagen
Guten Morgen @Tibbason,
bitte nenne uns ein Zeitfenster, in dem wir dich telefonisch erreichen können.
Wir prüfen dann gerne den Sachverhalt.
Grüße Detlev
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Antwort
von
vor 13 Tagen
Meine Mobilnummer. Dort habe ich aber keinen verpassten Anruf.
Antwort
von
vor 13 Tagen
Dort habe ich aber keinen verpassten Anruf.
Meine Mobilnummer. Dort habe ich aber keinen verpassten Anruf.
@Maja Z. hat ja auch direkt die Mailbox erreicht.
Prüfe einfach noch einmal ob du die korrekte Nummer im Profil stehen hast, ein Dreher ist ja fix mal passiert.
Antwort
von
vor 13 Tagen
Vielen lieben Dank für deine Zeit und das angenehme Gespräch vorhin, @Tibbason. 🙂
Wie besprochen, erhältst du gleich noch via Mail eine Wiedergutmachung von mir.
Melde dich, falls in Zukunft erneut etwas sein sollte.
Lieben Gruß,
Klaudija
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 20 Tagen
Nach meiner Berechnung ergibt sich für mich ein Anspruch auf 10 Kalendertage Entschädigung (vom 8. bis 17. März):
Hallo Telekom-Team,
ich wende mich an euch, da ich trotz mehrfacher Versuche telefonisch keine Rückmeldung zur folgenden Angelegenheit erhalten habe.
Mein Internetanschluss war im Zeitraum vom 6. März bis einschließlich 17. März 2025 komplett gestört. Die Störung wurde am 6. März gemeldet und laut Techniker am 17. März behoben. Somit bestand die Störung für 12 Kalendertage.
Ich habe bereits zweimal telefonisch beim Kundenservice nach einer Erstattung gemäß § 58 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gefragt, aber leider hat sich bisher nichts getan. Daher versuche ich es nun auf diesem Weg.
Laut § 58 TKG steht Kunden ab dem 3. Kalendertag einer ununterbrochenen Störung eine Entschädigung zu:
Für den 3. und 4. Tag jeweils 5 € oder 10 % des Monatsentgelts
Ab dem 5. Tag jeweils 10 € oder 20 % des Monatsentgelts pro Tag – je nachdem, was höher ist.
Nach meiner Berechnung ergibt sich für mich ein Anspruch auf 10 Kalendertage Entschädigung (vom 8. bis 17. März):
2 Tage à 5 € = 10 €
8 Tage à 10 € = 80 €
Gesamt: 90 € Entschädigung
Ich bitte um schnellstmögliche Prüfung und Erledigung.
Freundliche Grüße
Es gelten nur Tage mit 24 Stunden Störung
Daher komme ich auf 70 €
Und auch nur dann, wenn die Telekom kein Ersatz - z.B. in Form von Datenvolumen für Handy oder einen Schnellstart - gewährt hat. I
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Uneingeloggter Nutzer
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