Deaktivierte Prepaid Karte wieder reaktivieren
vor 13 Jahren
Hallo,
ich habe hier eine T-Mobile XTra Karte bei der ich vergessen habe, sie rechtzeitig "nachzuladen". Nun ist sie deaktiviert aber es ist noch Guthaben drauf.
Ist das trotzdem möglich diese Karte wieder zu reaktivieren damit sie wieder verwendbar ist?
Wenn nicht, wie und wo kann ich mir das noch auf der Karte befindliche Restguthaben auszahlen lassen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Beste Grüße,
Notker
ich habe hier eine T-Mobile XTra Karte bei der ich vergessen habe, sie rechtzeitig "nachzuladen". Nun ist sie deaktiviert aber es ist noch Guthaben drauf.
Ist das trotzdem möglich diese Karte wieder zu reaktivieren damit sie wieder verwendbar ist?
Wenn nicht, wie und wo kann ich mir das noch auf der Karte befindliche Restguthaben auszahlen lassen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Beste Grüße,
Notker
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vor 13 Jahren
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vor 13 Jahren
wir können sehr gerne für Sie nachsehen ob eine Reaktivierung möglich ist.
Bitte teilen Sie uns in einer E-Mail an foren.foren@telekom.de Ihren vollständigen Namen, die Kartennummer von Ihrer Sim Karte, Ihre Handynummer und zur Kontaktaufnahme Ihre Festnetznummer mit und nennen Sie bitte auch Ihren Nicknamen „Notker". Verwenden Sie dabei bitte unbedingt folgenden Betreff: „Angeforderte E-Mail, ID 8779540.
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Antwort
von
vor 9 Jahren
@wafel
Persönliche Daten entfernt. Bitte posten Sie hier keine persönlichen Daten.
Melanie S. von Telekom hilft
Antwort
von
vor 9 Jahren
mögen Sie bitte Ihr profil hier in der Community mit einer Rückrufnummer vervollständigen und mir anschließend Bescheid geben? Die Daten können nur Sie und wir vom Team sehen. Dann kann ich mich bei Ihnen melden und das Vorgehen persönlich besprechen.
Viele Grüße Marco K.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 13 Jahren
leider hatten Sie in Ihrer E-Mail keine Festnetz Rückrufnummer angegeben.
Aufgrund des lange zurück liegenden Kündigungsdatum sind eine Reaktivierung oder eine Restguthabenauszahlung nicht mehr möglich. Hier sind leider beide Fristen lange überschritten.
0
vor 13 Jahren
Schade, dass eine Reaktivierung der Karte nicht mehr möglich war aber trotzdem vielen Dank für die Hilfe. War wohl auch meine Schuld. Ich hatte die Sache längere Zeit aus den Augen verloren und nicht rechtzeitig reagiert. Ist aber nicht so schlimm, ich kaufe mir eine neue Prepaid Karte.
Beste Grüße,
Notker
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vor 13 Jahren
also ich habe schon Prepaidkarten unserer Hausmeister mit einem Restguthaben von 1 Cent nach gut einem Jahr wieder reaktivieren lassen können. Ich musste sie allerdings sofort (binnen 6 Stunden) wieder aufladen. Einfach mal direkt bei der Hotline anrufen.
Unabhängig davon darf das Restguthaben nicht verfallen!!!!! Das ist Dein Geld!!! :X
Das kannst Du Dir (wieviel isses denn?) selbstverständlich auch jetzt noch auszahlen lassen! Da gibt es Urteile drüber, die auch für die T-Com gelten..........
Grüße
Torsten
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vor 13 Jahren
Unabhängig davon darf das Restguthaben nicht verfallen!!!!! Das ist Dein Geld!!! :X Das kannst Du Dir (wieviel isses denn?) selbstverständlich auch jetzt noch auszahlen lassen! Da gibt es Urteile drüber, die auch für die T-Com gelten..........
Unabhängig davon darf das Restguthaben nicht verfallen!!!!! Das ist Dein Geld!!! :X
Das kannst Du Dir (wieviel isses denn?) selbstverständlich auch jetzt noch auszahlen lassen! Da gibt es Urteile drüber, die auch für die T-Com gelten..........
Nur gut, daß es keine Urteile zur exzessiven Verwendung von Ausrufezeichen gibt.
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vor 13 Jahren
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vor 13 Jahren
olli, Du kannst Dich lustig machen, soviel wie Du willst.
Ich kommentiere sowas normaler Weise auch mit einem "Deine "!"-Taste prellt". Aber die Aussage des Teams ist sowas von falsch und in meinen Augen eine Dreistigkeit (die anderen Worte schreibe ich lieber nicht), da wusste ich keine andere Variante, meinem Unmut einigermaßen angemessen Luft zu machen.
Es gibt diverse Urteile, dass das Guthaben nicht verfallen darf und auf Antrag ausgezahlt werden muss. Allerdings muss man dazu die SIM-Karte zurückschicken (ist auch eine schwachsinnige Regelung, die Karte wird sowieso weggeworfen; aber so baut man erstmal eine kleine "Portohürde" auf *gebleckte_zaehne ), so dass sich das nur bei nennenswerten Beträgen lohnt.
Grüße
Torsten
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vor 13 Jahren
Unabhängig davon darf das Restguthaben nicht verfallen!!!!!
Es ist natürlich richtig, dass ein Restguthaben auf Antrag zurückgezahlt wird. Allerdings gilt dafür dann die gesetzliche Verjährungsfrist.
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vor 13 Jahren
Aber die Aussage des Teams ist sowas von falsch und in meinen Augen eine Dreistigkeit
Immer schön ruhig, Brauner. Du weisst, über welchen Zeitraum hier gesprochen wird? Vielleicht war das Guthaben schon vefallen, bevor das Urteil fiel?
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Uneingeloggter Nutzer
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