Gelöst

Betrugsvorwurf gegen die Telekom

vor 2 Jahren

Guten Tag, die Telekom leistet einem Betrug Vorschub, indem sie es Kunden unmöglich macht, sich unter Berufung auf das Mobilfunkgesetz nach der Mindestlaufzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist aus seinem Vertrag raus zu kündigen.

Bitte erklären Sie, warum Sie im Kündigungsformular nur die Option "Ende der Laufzeit" vorsehen, nicht aber "Kündigung lt. Mobilfunkgesetz". M.E. ist dies grob missbräuchlich.

Bitte um Erklärung und Änderung des Formulars.

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    • vor 2 Jahren

      Hallo @Niemann.Rolf 

       

      Herzlich willkommen in der Kunden helfen Kunden Community.

       

      Welches Formular ist das? Vermutlich veraltet.

       

      Nach der MVLZ kann man jederzeit, täglich mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

       

      Neues TKG seid 01.12.21

       

      Telekom hält sich auch dran.

       

       

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Carsten_MK2

      Ansonsten sollten wir angesichts des provokanten Auftretens und der lächerlichen Vorwürfe doch mal besser davon ausgehen, dass hier ein Troll umherirrt.

      Ansonsten sollten wir angesichts des provokanten Auftretens und der lächerlichen Vorwürfe doch mal besser davon ausgehen, dass hier ein Troll umherirrt.
      Carsten_MK2
      Ansonsten sollten wir angesichts des provokanten Auftretens und der lächerlichen Vorwürfe doch mal besser davon ausgehen, dass hier ein Troll umherirrt.

      Sehe ich auch so, Sonntag, schlechtes Wetter, Langeweile..... Ist ja nicht der einzige Beitrag der heute schon für "Stimmung" sorgen will.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @holzher24  schrieb:
      Ist ja nicht der einzige Beitrag der heute schon für "Stimmung" sorgen will.

      Überrascht mich nicht mehr. Draußen sehe ich nur noch Psychopathen rumlaufen. 😄

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ja, das sind immer die "One-Post-Wonder", danach liest man nichts mehr weiter davon.... vielleicht aber auch die "plötzliche Selbsterkenntnis" Zwinkernd

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      es gibt ein TKG aber kein Mobilfunkgesetz.

       

      Und und ende der Laufzeit ist nach der Mindestverragslaufzeit ein Monat

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    • vor 2 Jahren

      @Niemann.Rolf 

       

      Du hast also einen Vertrag, der über die MVLZ "hinaus" ist und auch nicht verändert bzw. verlängert wurde?

       

      Was "passiert" denn wenn man die Option "Ende der Laufzeit" auswählt?

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    • vor 2 Jahren

      Niemann.Rolf

      Guten Tag, die Telekom leistet einem Betrug Vorschub, indem sie es Kunden unmöglich macht, sich unter Berufung auf das Mobilfunkgesetz nach der Mindestlaufzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist aus seinem Vertrag raus zu kündigen. Bitte erklären Sie, warum Sie im Kündigungsformular nur die Option "Ende der Laufzeit" vorsehen, nicht aber "Kündigung lt. Mobilfunkgesetz". M.E. ist dies grob missbräuchlich. Bitte um Erklärung und Änderung des Formulars.

      Guten Tag, die Telekom leistet einem Betrug Vorschub, indem sie es Kunden unmöglich macht, sich unter Berufung auf das Mobilfunkgesetz nach der Mindestlaufzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist aus seinem Vertrag raus zu kündigen.

      Bitte erklären Sie, warum Sie im Kündigungsformular nur die Option "Ende der Laufzeit" vorsehen, nicht aber "Kündigung lt. Mobilfunkgesetz". M.E. ist dies grob missbräuchlich.

      Bitte um Erklärung und Änderung des Formulars.

      Niemann.Rolf

      Guten Tag, die Telekom leistet einem Betrug Vorschub, indem sie es Kunden unmöglich macht, sich unter Berufung auf das Mobilfunkgesetz nach der Mindestlaufzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist aus seinem Vertrag raus zu kündigen.

      Bitte erklären Sie, warum Sie im Kündigungsformular nur die Option "Ende der Laufzeit" vorsehen, nicht aber "Kündigung lt. Mobilfunkgesetz". M.E. ist dies grob missbräuchlich.

      Bitte um Erklärung und Änderung des Formulars.


      Da wird nüscht geändert. Es ist alles so wie es der Gesetzegeber im TKG verankert hat. Man muss es nur zu verstehen wissen. 

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    • vor 2 Jahren

      Niemann.Rolf

      die Telekom leistet einem Betrug Vorschub

      die Telekom leistet einem Betrug Vorschub
      Niemann.Rolf
      die Telekom leistet einem Betrug Vorschub

      Ich suche und suche und suche ... aber wo ist denn der Betrug?

      Die Telekom richtet sich an das Telekommunikationsgesetz, welches auch die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist beinhaltet.

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    • vor 2 Jahren

      Niemann.Rolf

      Bitte erklären Sie, warum Sie im Kündigungsformular nur die Option "Ende der Laufzeit" vorsehen,

      Bitte erklären Sie, warum Sie im Kündigungsformular nur die Option "Ende der Laufzeit" vorsehen,
      Niemann.Rolf
      Bitte erklären Sie, warum Sie im Kündigungsformular nur die Option "Ende der Laufzeit" vorsehen,

      Das ist gleichbedeutend mit der Kündigung zu in einem Monat, wenn die Mindestlaufzeit überschritten ist.

       

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Niemann.Rolf

      Bitte erklären Sie, warum Sie im Kündigungsformular ...

      Bitte erklären Sie, warum Sie im Kündigungsformular ...
      Niemann.Rolf
      Bitte erklären Sie, warum Sie im Kündigungsformular ...

      Vor allem: Warum muß es erklärt werden?

      Steht auf jeder Rechnung.

       

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      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Warum muß es erklärt werden?

      Warum muß es erklärt werden?
      Warum muß es erklärt werden?

      WEIL!

      So ist es bestimmt besser:

       

      Screenshot 2023-04-16 at 14-36-53 Kündigung Mobilfunk Telekom Hilfe.png

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Niemann.Rolf

      Guten Tag, die Telekom leistet einem Betrug Vorschub, indem sie es Kunden unmöglich macht, sich unter Berufung auf das Mobilfunkgesetz nach der Mindestlaufzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist aus seinem Vertrag raus zu kündigen.

      Guten Tag, die Telekom leistet einem Betrug Vorschub, indem sie es Kunden unmöglich macht, sich unter Berufung auf das Mobilfunkgesetz nach der Mindestlaufzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist aus seinem Vertrag raus zu kündigen.
      Niemann.Rolf
      Guten Tag, die Telekom leistet einem Betrug Vorschub, indem sie es Kunden unmöglich macht, sich unter Berufung auf das Mobilfunkgesetz nach der Mindestlaufzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist aus seinem Vertrag raus zu kündigen.

      Bevor du weiter von Betrug redest, einfach mal einen Blick ins Kunndencenter werfen.

      Dort wird dir unter "Meine Vertragsdaten" alles angezeigt.

      Vertragsbeginn:

      Ende der Mindestvertragslaufzeit:

      Eingang der Kündigung spätestens am:

      Kündigungsfrist:

       

      Darunter finst du einen Button "Vertrag kündigen"..

       

      Dort wird dir nochmal alles angezeigt.

       

      Also solltest du vom Betrugsvorwurf mal ganz schnell abstand nehmen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Kündige doch einfach wie mit deiner Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit auf der Rechnung und gut ist.

      Es gibt kein Mobilfunkgesetz.

      Bitte vorm Posten auch mal auf die Rechnung schauen, wie es der Gesetzgeber vorschreibt, bevor man hier mit Wörtern wie "Betrug" um sich wirft - recherchieren tut man vorher nicht oder wie? Wäre ziemlich erstaunt, wenn so ein großer Konzern das tun würde. 

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    • vor 2 Jahren

      Ganz dünnes Eis .. Verleumdung ist schonmal bewiesen. 

      Man muss nur deinen Thread ausdrucken und das reicht als Nachweis. 

       

      Das was du hier zusammen geschrieben hast, ergibt weder einen Sinn noch belegt es deine Betrugsvorwürfe. 

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    • vor 2 Jahren

      Guten Morgen @Niemann.Rolf,

       

      vielen Dank für Deinen Beitrag.

       

      Wenn ich ganz ehrlich bin, ich verstehe Deine Frage und Dein Anliegen nicht so wirklich.

      Nach dem Telekommunikationsgesetz hast Du bei einem Flextarif oder wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, eine Kündigungsfrist von einem Monat, sofern Du keinen Tarif hast, der mit einem subventionierten Handy verbunden ist, dort besteht eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. 

       

      Die Option zum Ende der Laufzeit ist also völlig korrekt und nicht missbräuchlich oder missverständlich. 

       

      Gerne bin ich bereit, mit Dir darüber sprechen, hierfür benötige ich allerdings eine Rückrufnummer. Bitte fülle hierzu Dein Profil vollständig aus und sende mir hier eine Nachricht, wann Du am besten erreichbar bist. 

       

      Liebe Grüße 

      Karin Kr. 

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      Uneingeloggter Nutzer

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