Gelöst
APL - korrekte Bezeichnung benötigt
vor 3 Jahren
Ich benötige dringende Hilfe.
Laut einem Drittanbieter benötigte ich die korrekte APL Bezeichnung. Da zwei Bezeichnungen hinterlegt sind.
die wären
APL mit Schraubverbindung
APL ohne Bezeichnung
Mein Vermieter kann mir keine Auskunft geben .
ich benötige für die neue Wohnung die APL Bezeichnung. Sonst kann Telekom nicht die DSL Leitung schalten . Und da ich Berufstätig Homeoffice bin , brauche ich diese dringend Vielen Dank jetzt schon für euere Hilfe
(Beitragstitel editiert, damit besser erkennbar wird, worum es geht. Enrico L. Community Manager)
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vor 3 Jahren
Hallo @Leon Wagner,
die kann Dir auch von der Telekom niemand geben, weil sie auch dort niemand für eine Buchung braucht. Warum soll sie dann der Drittanbieter für eine Buchung benötigen?
Viele Grüße
22
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich habe meinen Drittanbieter jetzt geschrieben
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich habe meinen Drittanbieter jetzt geschrieben
Ich habe meinen Drittanbieter jetzt geschrieben
Na toi toi toi! APL Nummern werden nicht ausgegeben da sie nicht für die Buchung notwendig sind. Wenn es dein Anbieter nicht schaffen sollte empfehle ich dir einen Vertrag bei der Telekom.
PS: Der Bauherren Service ist dafür auch nicht zuständig, der lässt diese Kisten zwar für Bauherren bauen aber auch der und sein Mieter erhält nicht die interne Bezeichnung und Gerätenummern.
Gruß
Jemand aus dem Bauherren Service
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich habe meinen Drittanbieter jetzt geschrieben
Ich hätte dem geschrieben "Leider sind sie offenbar nicht kompetent genug und da mir als Kunde ein kompetenter Anbieter wichtig ist werde ich...." - widerrufen, kündigen, stornieren...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
@Leon Wagner Wenn ich das richtig verstehe, versuchst Du bei einem Drittanbieter eine Leitung schalten zu lassen.
Und warum kümmert sich DER nicht darum , sondern schickt Dich vor?
Dein potentieller Anbieter kennt alle nötigen Kontakte zur Telekom. Klar, wenn's mal wieder aufwendiger wird, rentiert sich's nicht.
Da siehst Du jetzt schon, was im Problemfall auf Dich zukommt.
Hier wirst Du zu Deinem Thema keine Hilfe bekommen (können).
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Was soll ich denn den Drittanbieter auf die e-Mail antworten
Was soll ich denn den Drittanbieter auf die e-Mail antworten
Ganz einfach: Du antwortest, dass der APL nicht im Zuständigkeitsbereich des Kunden liegt und die Bereitstellung vertragsrechtlich an der 1. TAE erfolgen muß.
Sollte dies nicht möglich sein, machst du von deinem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch, da dein Anbieter nicht gewillt ist deren Dienstleistungen ordnungsgemäß zu übergeben.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von