AirPods Pro 2 aus dem Onlineshop: rechter Ohrhörer lädt nicht mehr – Gewährleistung, aber niemand zuständig
vor 2 Tagen
Hallo liebes Telekom-hilft-Team,
ich brauche eure Hilfe bei einem Gewährleistungsfall, weil ich über die normalen Kanäle leider nicht weiterkomme.
Die Fakten:
- Kauf am 18.12.2024 im Telekom-Onlineshop (Verkäufer: Telekom Deutschland GmbH, nicht Brodos)
- Artikel: Apple AirPods Pro 2
- Auftragsnummer: 20241218-ESHxx-Dxxxxx
- Seriennummer: FWCRXVxxxx
- Ich bin kein Telekom-Vertragskunde, habe also keine Kundennummer.
Der Defekt:
Der rechte Ohrhörer wird im Ladecase nicht mehr geladen. Sein Akku nimmt keine Ladung mehr an, er ist damit unbenutzbar. Der linke Ohrhörer und das Case funktionieren unter denselben Bedingungen einwandfrei. Kontakte reinigen, Case per Kabel laden und Zurücksetzen auf Werkseinstellungen haben nichts gebracht.
Der Kauf liegt weniger als zwei Jahre zurück, die gesetzliche Gewährleistung läuft also noch. Ein Totalausfall eines einzelnen Ohrhörers ist kein normaler Verschleiß.
Was ich schon versucht habe, leider ohne Erfolg:
- 0800 330 3000
- 0800 330 2202
- 0800 330 1000
- 03722 713590
- 09133 6084350 (Brodos, dort nicht zuständig für Apple-Produkte)
- E-Mail an auftrag.mobilfunk@telekom.de, bisher keine Antwort
Überall wurde ich weiterverwiesen oder man hat sich für nicht zuständig erklärt.
Meine Bitte:
Könnt ihr mir sagen, welche Stelle Gewährleistungsfälle für Zubehör aus dem Onlineshop bei Nicht-Kunden bearbeitet? Oder könnt ihr den Fall intern weitergeben? Ich wünsche mir einen Ersatz, also einen neuen rechten Ohrhörer oder ein neues Gerät. Ist das nicht möglich, bitte ich um Erstattung des Kaufpreises.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Andy
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vor 2 Tagen
Zum 1000. Mal, Gewährleistung ist KEINE Geräte-Reparatur-Versicherung für 24 Monate.
Es geht einzig und allein um die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt des Kauf.
1
von
vor 2 Tagen
Da hast du völlig recht, und genau so sehe ich das auch. Ich erwarte keine Reparaturversicherung. Es geht mir um die Mangelfreiheit beim Kauf.
Ein Mangel muss beim Kauf aber nicht schon sichtbar gewesen sein. Es reicht, wenn er damals angelegt war und erst später auftritt. Und seit 2022 gehört laut § 434 BGB auch die übliche Haltbarkeit zur geschuldeten Beschaffenheit. Ein Akku, der nach weniger als zwei Jahren komplett ausfällt, hatte diese Haltbarkeit eben schon beim Kauf nicht.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Einen Kontakt kann ich Dir nicht nennen aber da Du im zweiten Jahr der Gewährleistung bist, greift die Beweislastumkehr. Du musst also nachweisen, dass der Fehler im Kopfhörer von Anfang an angelegt war. Das wird Dir nicht gelingen und die Telekom wird jeglichen Ersatz (zu recht) verweigern.
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von
vor 2 Tagen
Danke für deine Einschätzung! Ganz genau genommen ist es umgekehrt: Die Beweislastumkehr gilt im ersten Jahr zugunsten des Käufers. Im zweiten Jahr fällt sie weg, und ich muss selbst nachweisen, dass der Fehler von Anfang an angelegt war. Das ist mir bewusst.
Und selbst wenn man das anders sieht: Ein Händler kann eine Reklamation nicht einfach ablehnen, ohne sich das Gerät angesehen zu haben. Genau daran scheitert es im Moment. Ich finde ja nicht einmal eine Stelle, an die ich die Kopfhörer zur Prüfung schicken kann. Mehr verlange ich erst einmal gar nicht: Dass jemand den Fall annimmt und prüft. Wenn die Prüfung dann ergibt, dass kein Mangel vorliegt, ist das eben so.
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von
vor 2 Tagen
Mehr verlange ich erst einmal gar nicht: Dass jemand den Fall annimmt und prüft. Wenn die Prüfung dann ergibt, dass kein Mangel vorliegt, ist das eben so.
Danke für deine Einschätzung! Ganz genau genommen ist es umgekehrt: Die Beweislastumkehr gilt im ersten Jahr zugunsten des Käufers. Im zweiten Jahr fällt sie weg, und ich muss selbst nachweisen, dass der Fehler von Anfang an angelegt war. Das ist mir bewusst.
Und selbst wenn man das anders sieht: Ein Händler kann eine Reklamation nicht einfach ablehnen, ohne sich das Gerät angesehen zu haben. Genau daran scheitert es im Moment. Ich finde ja nicht einmal eine Stelle, an die ich die Kopfhörer zur Prüfung schicken kann. Mehr verlange ich erst einmal gar nicht: Dass jemand den Fall annimmt und prüft. Wenn die Prüfung dann ergibt, dass kein Mangel vorliegt, ist das eben so.
Verständlich. Als regelmäßiger Mitleser hier, muss ich leider sagen, dass das vergeblich sein wird und deine Zeit/Nerven anderswo besser eingesetzt wären. Viel Glück wünsche ich dennoch!
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Auch dir ein freundliches Hallo @AJ.00000000
Ich versuche es mal in kurzen Sätzen.
Gekauft wurde das Gerät am 18.12.24.
Im ersten Jahr der Gewährleistung, geht man davon aus, dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang bestanden hat.
Ab dem zweiten Jahr tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft, heißt, du mußt nachweisen (ggfs. durch einen Gutachter), dass der Mangel schon beim Gefahrenüberang bestanden hat.
Wie @fdi schon geschrieben hat, ist die Gewährleistung keine 24-Monate-Versicherung.
Grüßle
1
von
vor 2 Tagen
Danke für deine Einschätzung! Ganz genau genommen ist es umgekehrt: Die Beweislastumkehr gilt im ersten Jahr zugunsten des Käufers. Im zweiten Jahr fällt sie weg, und ich muss selbst nachweisen, dass der Fehler von Anfang an angelegt war. Das ist mir bewusst.
Und selbst wenn man das anders sieht: Ein Händler kann eine Reklamation nicht einfach ablehnen, ohne sich das Gerät angesehen zu haben. Genau daran scheitert es im Moment. Ich finde ja nicht einmal eine Stelle, an die ich die Kopfhörer zur Prüfung schicken kann. Mehr verlange ich erst einmal gar nicht: Dass jemand den Fall annimmt und prüft. Wenn die Prüfung dann ergibt, dass kein Mangel vorliegt, ist das eben so.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Schau mal, ob du über diese Adresse weiter kommst!
🦂
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von
vor 2 Tagen
Leider nein, da war ich schon.
Auch die freundlichen Mitarbeiter am Telefon kommen hier nicht weiter.
Als Nicht-Telekom-Kunde im Shop einkaufen ist wohl nicht vorgesehen
0
von
vor 2 Tagen
die freundlichen Mitarbeiter am Telefon
Leider nein, da war ich schon.
Auch die freundlichen Mitarbeiter am Telefon kommen hier nicht weiter.
Als Nicht-Telekom-Kunde im Shop einkaufen ist wohl nicht vorgesehen
Wieso freunliche Mitarbeiter am Telefon?
Das ist ein Internetformular!?
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Ich hab nun auch mit dem Apple Support das Gerät überprüft und eindeutig einen Hardwarefehler identifiziert.
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von
vor 2 Tagen
Was nutzt das? Dass das Gerät defekt ist, ist doch offensichtlich.
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von
vor 13 Stunden
Guten Morgen @AJ.00000000,
ich habe sicherheitshalber auch gerade nochmals in unseren internen Systemen nachgelesen, jedoch erfolgt die Abwicklung direkt über den Hersteller:
"Eine Abwicklung ist ausschließlich für Zubehör möglich, das bei der Telekom erworben wurde.
Im vermuteten Fehlerfall erfolgt der weitere Service direkt über Apple:
Apple Hotline +498006645451
Apple Online-Support https://support.apple.com/de-de "
Eine Weitergabe des Anliegens an den Hersteller kann ich leider nicht veranlassen.
Gruß Timo
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von
vor 4 Stunden
Hallo Timo,
danke fürs Nachschauen! Leider bin ich alle diese Wege schon gegangen:
Die Herstellergarantie von Apple ist eine freiwillige Zusatzleistung. Die gesetzliche Gewährleistung habe ich gegenüber dem Verkäufer, und das ist hier die Telekom (§§ 437 ff. BGB). Sie läuft noch bis Dezember 2026 und lässt sich nicht auf den Hersteller abwälzen. Deine Kollegen haben das in anderen Threads auch so beschrieben: zuerst Diagnose bei Apple, dann Abwicklung über die Telekom (Beispiel 1, Beispiel 2).
Ich habe also gerade die Situation, dass der Hersteller nicht zuständig ist und der Verkäufer ablehnt. Deshalb bitte ich dich, den Fall intern an die Stelle weiterzugeben, die über Gewährleistungsfälle aus dem Onlineshop entscheidet. Sollte die Telekom die Gewährleistung grundsätzlich ablehnen, bitte ich um eine kurze, klare Aussage dazu. Dann kann ich die nächsten Schritte planen.
Viele Grüße
Andy
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von