NIS2-Richtlinie

vor 6 Tagen

Wir haben von noreply@telekom.de eine E-mail erhalten, dass die neue rechtliche Vorgaben der NIS2-Richtlinie verlangt, dass für unsere registrierte Domain eine gültige Telefonnummer hinterlegt sein muss. Das habe ich getan und dann eine E-Mail von auftragsmanagement@telekkom-registrar.de mit einem Link erhalten. Ist dies von der Telekom oder eine Phishing -Mail

Letzte Aktivität

vor 4 Tagen

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 6 Tagen

      Die telekkom-registrar.de ist nicht korrekt und existiert nicht

      Die telekom-registrar.de ist korrekt und gehört der Telekom.

      Denic:

      Von welcher Adresse genau hast du nun die E-Mail erhalten?

      Ein Dorfladen dürfte nicht unter die NIS2 fallen.

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    • vor 6 Tagen

      Die E-Mail Adresse lautet telekom-registrar.de 

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      von

      vor 6 Tagen

      Hallo @dorfladen-schleching, der Link, den du vom Registrar erhalten hast, stammt tatsächlich von uns. Nach der Änderung der Inhaberdaten, wie in deinem Fall die Telefonnummer, wird man aufgefordert, dies zu bestätigen. ^Justin 

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      von

      vor 5 Tagen

      Hallo,

      wir haben auch diese Nachricht bekommen, allerdings gibt es unter Inhaberdaten nichts zu Tel. eintragen ?!

      MfG

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      von

      vor 4 Tagen

      Hallo @Ohlschen76,

      wenn du mit dem richtigen Login im Homepage Center (https://homepagecenter.telekom.de) angemeldet bis und über der Begrüßung auf Domains / Inhaberdaten bearbeiten klickst, kommt eine Übersichtsseite mit den Daten. Dort bitte unter Top-Level-Domain auswählen die TLD (hier wäre es .de) auswählen und daneben auf den Button Bearbeiten klicken.

      Nach dem Versenden des Auftrags bitte daran denken das ggf. 2 E-Mails kommen die bestätigt werden wollen, damit auch alles klappt.

      Häufig liegt es an dem verwendeten Login, das die beschriebene Ansicht nicht da ist. Bei den meisten Kunden ist es auch der Login in Kundencenter des Anschlusses, das verwendet werden muss, um als Administrator eingeloggt zu sein und die Bearbeitung machen zu können.

      Freundliche Grüße

      ^Kerstin Kl.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Tagen

      Unter https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de/  des "Bundesamtes für Sicherheit in der Infomationstechnik" findest du einen Fragebogen, mit dem sich recht schnell prüfen lässt, ob du bzw. der Dorfladen überhaupt betroffen bist. 

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    • vor 5 Tagen

      Da geht es weniger darum ob man selbst betroffen ist, sondern die DENIC muss wohl aufgrund dessen sicherstellen, dass die Daten korrekt und vollständig sind. 

      https://www.heise.de/news/DENIC-fordert-zur-Verifizierung-von-Domaininhaberdaten-auf-11283974.html

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      von

      vor 5 Tagen

      Das wäre eine gute Tat. Da steht sehr viel Murks bei der Denic.

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      Uneingeloggter Nutzer

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