Gelöst

Zu späte Bereitstellung

vor 3 Stunden

Anschluss wurde 8 Tage zu spät, wegen klemmenden Schaltschrank, bereitgestellt. Gibt es da eine TKG -Ausfallentschädigung nach § 58 TKG und Erstattung der anteiligen Grundgebühr?

Zudem war am Freitag den 23.10.26 ein Techniker angekündigt. Ich habe zuhause gewartet und keinen Anruf erhalten. Es war wohl einer da, der keine Möglichkeit am Schaltschrank hatte. Ich habe aber keine Infos erhalten und meine Zeit extra Zuhause verbracht.

Gibts da auch ne Entschädigung?

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vor 2 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 3 Stunden

      Schau hier:

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/

      Der 58 befasst sich nur mit Entstörungen, so nebenbei ;)

      7

      von

      vor 3 Stunden

      In meinem Anliegen habe ich den Paragraphen bereits erwähnt und kannte den Inhalt. Nur verstehe ich ihn nicht, daher die Frage. Es gibt hier sicher andere Kunden die sich auf der Eben auskennen. Und die werden ihr Wissen dann sicher nutzen wollen.

      0

      von

      vor 3 Stunden

      Als letzten Kommentar.

      Du sagst du kennst den Paragraphen und verstehst ihn nicht.

      Für mich war er nur für die Entstörung zuständig, habe aber eben mal reingeschaut und sofort diesen Punkt gefunden:

      ====================================================================================================================

      (4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.

      ====================================================================================================================

      Was genau ist hier dann nicht zu verstehen?

      Also eine Frage bereits geklärt....

      Schönen Abend!

      0

      von

      vor 2 Stunden

      Dominicom01_
      Tolle Community wenn ich hier mein Priblem teile und es selbst lösen darf. Habe zufällig nicht Jura studiert und verstehe diese Fachsprache.

      Tolle Community wenn ich hier mein Priblem teile und es selbst lösen darf. Habe zufällig nicht Jura studiert und verstehe diese Fachsprache.

      Dominicom01_

      Tolle Community wenn ich hier mein Priblem teile und es selbst lösen darf. Habe zufällig nicht Jura studiert und verstehe diese Fachsprache.

      Hier sind viele Kunden, auch ein paar Techniker, die Tips geben,

      Systemzugriff und was bearbeiten können nur die Teamies .

      Dominicom01_

      Ich habe zuhause gewartet und keinen Anruf erhalten. Es war wohl einer da, der keine Möglichkeit am Schaltschrank hatte. Ich habe aber keine Infos erhalten und meine Zeit extra Zuhause verbracht.

      Gibts da auch ne Entschädigung?

      Anschluss wurde 8 Tage zu spät, wegen klemmenden Schaltschrank, bereitgestellt. Gibt es da eine TKG -Ausfallentschädigung nach § 58 TKG und Erstattung der anteiligen Grundgebühr?

      Zudem war am Freitag den 23.10.26 ein Techniker angekündigt. Ich habe zuhause gewartet und keinen Anruf erhalten. Es war wohl einer da, der keine Möglichkeit am Schaltschrank hatte. Ich habe aber keine Infos erhalten und meine Zeit extra Zuhause verbracht.

      Gibts da auch ne Entschädigung?

      Dominicom01_

      Ich habe zuhause gewartet und keinen Anruf erhalten. Es war wohl einer da, der keine Möglichkeit am Schaltschrank hatte. Ich habe aber keine Infos erhalten und meine Zeit extra Zuhause verbracht.

      Gibts da auch ne Entschädigung?

      Nöö.

      Klar sollte der Techniker einen CourtesyCall machen (mitteilen das er mit den Auftrag anfängt),

      und auch ne Rückmeldung geben, wenn er an einen Schaltpunkt nicht ran kommt

      (der einfachte Fehler ist, Steht ein Auto davor, Tür geht nicht auf;

      früher "POST-Zeiten" war das in der StVO geregelt, das wurde später abgeschwächt,

      https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

      also kann ich nur eine Aufkleber an MFG/KVZ anbringen, damit die Menschen Abstand halten;

      (wenn ich noch in der Nähe bin, lasse ich den Auftrag angewiesen, und schaue später noch mal.)

      anderes Problem kann sein Schloß geht nicht auf

      (viele MFG/KVZ haben elektronische Schlößer, hierfür muß der Techniker seine Schlüßel aktuell halten, sonst funktioniert der nicht mehr),

      danach kommen mech/elekt. Probleme; der Auftrag geht in den Innendienst, zur Entstörung,

      hier kann es einfach nur ein Mech. Problem sein oder ein mutwilliges Zerstören

      (Fremdobjekte im Schloß oder Kleber.))

      EDIT:

      Lucky2024

      (4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.

      Als letzten Kommentar.

      Du sagst du kennst den Paragraphen und verstehst ihn nicht.

      Für mich war er nur für die Entstörung zuständig, habe aber eben mal reingeschaut und sofort diesen Punkt gefunden:

      ====================================================================================================================

      (4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.

      ====================================================================================================================

      Was genau ist hier dann nicht zu verstehen?

      Also eine Frage bereits geklärt....

      Schönen Abend!

      Lucky2024

      (4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.

      Der Termin wurde nicht versäumt, konnte nur nicht bis zur Bereitstellung durchgeführt werden ;-)

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Stunden

      Dominicom01_

      Gibt es da eine TKG -Ausfallentschädigung nach § 58 TKG und Erstattung der anteiligen Grundgebühr?

      Anschluss wurde 8 Tage zu spät, wegen klemmenden Schaltschrank, bereitgestellt. Gibt es da eine TKG -Ausfallentschädigung nach § 58 TKG und Erstattung der anteiligen Grundgebühr?

      Zudem war am Freitag den 23.10.26 ein Techniker angekündigt. Ich habe zuhause gewartet und keinen Anruf erhalten. Es war wohl einer da, der keine Möglichkeit am Schaltschrank hatte. Ich habe aber keine Infos erhalten und meine Zeit extra Zuhause verbracht.

      Gibts da auch ne Entschädigung?

      Dominicom01_

      Gibt es da eine TKG -Ausfallentschädigung nach § 58 TKG und Erstattung der anteiligen Grundgebühr?

      Eher nicht.

      Dominicom01_

      Gibts da auch ne Entschädigung?

      Anschluss wurde 8 Tage zu spät, wegen klemmenden Schaltschrank, bereitgestellt. Gibt es da eine TKG -Ausfallentschädigung nach § 58 TKG und Erstattung der anteiligen Grundgebühr?

      Zudem war am Freitag den 23.10.26 ein Techniker angekündigt. Ich habe zuhause gewartet und keinen Anruf erhalten. Es war wohl einer da, der keine Möglichkeit am Schaltschrank hatte. Ich habe aber keine Infos erhalten und meine Zeit extra Zuhause verbracht.

      Gibts da auch ne Entschädigung?

      Dominicom01_

      Gibts da auch ne Entschädigung?

      Nein.

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    • vor 2 Stunden

      Dominicom01_

      und Erstattung der anteiligen Grundgebühr?

      Anschluss wurde 8 Tage zu spät, wegen klemmenden Schaltschrank, bereitgestellt. Gibt es da eine TKG -Ausfallentschädigung nach § 58 TKG und Erstattung der anteiligen Grundgebühr?

      Zudem war am Freitag den 23.10.26 ein Techniker angekündigt. Ich habe zuhause gewartet und keinen Anruf erhalten. Es war wohl einer da, der keine Möglichkeit am Schaltschrank hatte. Ich habe aber keine Infos erhalten und meine Zeit extra Zuhause verbracht.

      Gibts da auch ne Entschädigung?

      Dominicom01_

      und Erstattung der anteiligen Grundgebühr?

      Was noch nicht bereitgestellt ist, wird auch nicht berechnet.

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    • vor 2 Stunden

      Dominicom01_

      Erstattung der anteiligen Grundgebühr?

      Anschluss wurde 8 Tage zu spät, wegen klemmenden Schaltschrank, bereitgestellt. Gibt es da eine TKG -Ausfallentschädigung nach § 58 TKG und Erstattung der anteiligen Grundgebühr?

      Zudem war am Freitag den 23.10.26 ein Techniker angekündigt. Ich habe zuhause gewartet und keinen Anruf erhalten. Es war wohl einer da, der keine Möglichkeit am Schaltschrank hatte. Ich habe aber keine Infos erhalten und meine Zeit extra Zuhause verbracht.

      Gibts da auch ne Entschädigung?

      Dominicom01_

      Erstattung der anteiligen Grundgebühr?

      Hast Du denn schon etwas bezahlt ab dem ursprünglichen Bereitstellungszeitpunkt? Dann wird es wohl eine Erstattung geben.

      Falls nicht, dann nicht.

      Wenn der Techniker nicht aufkreuzt und dadurch der Anschluss nicht bereitgestellt werden kann, dann gibt es m.E. 10€. Das trifft in Deinem Fall wohl nicht zu.

      Wenn der Techniker zwar vor Ort aufkreuzt aber das netzseitige Problem nicht gelöst bekommt, dann dürfte das eher weitere Tage ohne Grundgebühr abgeben aber keine 10€ auslösen - denn der Termin wurde ja nicht versäumt (man ist "nur" nicht bei Dir vorbeigekommen)

      So meine Einschätzung.

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    Uneingeloggter Nutzer

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