Gelöst
Widerspruch
vor 5 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine grundsätzliche Frage zur Widerspruchsfrist eines Vertrages. Gelten die 14 Tage ab Bestellung oder ab der ersten Auftragsbestätigung oder erst dann, wenn der neue Vertrag aktiv ist.
Im konkreten Fall ist die Konstellation wie folgt: Bestellung eines neuen Vertrages: 10.03.; Auftragsbestätigung 14.3. zum Vertrag.
Die Bereitstellung soll mit einem Technikerbesuch am 08.04.2020 stattfinden.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
@matthomeck4,
es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
@matthomeck4, es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.
@matthomeck4,
es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.
Aber nur für Vertragsabschlüsse, für die ein Widerspruchsrecht gilt. Ist ja nicht für alle so
Uneingeloggter Nutzer
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von