Gelöst

Widerspruch

vor 5 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine grundsätzliche Frage zur Widerspruchsfrist eines Vertrages. Gelten die 14 Tage ab Bestellung oder ab der ersten Auftragsbestätigung oder erst dann, wenn der neue Vertrag aktiv ist.

Im konkreten Fall ist die Konstellation wie folgt: Bestellung eines neuen Vertrages: 10.03.; Auftragsbestätigung 14.3. zum Vertrag.

Die Bereitstellung soll mit einem Technikerbesuch am 08.04.2020 stattfinden.

514

5

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      @matthomeck4,

       

      es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      jojo1

      @matthomeck4, es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.

      @matthomeck4,

       

      es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.

      jojo1

      @matthomeck4,

       

      es gilt der Erhalt der Auftragsbestätigung. Also der 14.03.


      Aber nur für Vertragsabschlüsse, für die ein Widerspruchsrecht gilt. Ist ja nicht für alle so Zwinkernd

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    vor 6 Jahren

    in  

    529

    0

    8

    Gelöst

    in  

    366

    0

    4

    Gelöst

    in  

    818

    0

    5

    in  

    712

    0

    4