Wechsel von HL komm zu Telekom bei "unmöglichem" Leitungsweg (Brandschott) – Frage zu Wholebuy oder G.fast

vor 17 Tagen

Hallo zusammen,

ich hatte vor Kurzem schon einmal wegen einer Glasfaser-Neuschaltung in einem Haus mit zertifizierter Brandabschottung (Würth S90, Bj. 2013) gefragt. Der Tenor war: Der Techniker bohrt da nicht durch, der Eigentümer muss den Weg vorbereiten.

Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich. Ich habe aber bereits bestellt und der Techniker-Termin steht an.

Ich möchte nicht, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder abzieht, und habe daher zwei Lösungswege vorbereitet. Meine Frage an die Experten hier ist, wie ich diese am besten in den Auftrag bekomme.

Die Ausgangslage:

  • Bestand: Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

  • Reserve: Es liegt zusätzlich ein ungenutztes 4-adriges Telefonkabel (Kupfer) vom Keller bis in die Wohnung.

  • Hindernis: Der Weg vom APL durch die Kellerdecke ist durch das Brandschott versperrt.

Meine Fragen zu den Lösungen:

1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben.

  • Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

  • Wie sorge ich dafür, dass der Auftrag dann nicht storniert wird, sondern ins Clearing für die Übernahme geht?

2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

  • Die Voraussetzungen sind ideal: Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

  • Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

Ich habe bereits die Modem-ID der Bestandsleitung notiert und eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass nicht gebohrt werden darf.

Danke für Tipps, wie ich den Techniker-Besuch zum Erfolg führe!

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von Waage1969 am 14.12.2025 16:09 eskaliert.

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    • vor 17 Tagen

      @Hubert Eder : Kannst Du die Fragen beantworten?

      Gruß Ulrich

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    • vor 17 Tagen

      Zu 1 Pyr hat keine Kooperation mit der Telekom so weit ich weis. 

      Zu 2 eher nicht umsetzbar für einen einzelnen Anschluss. 

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    • vor 17 Tagen

      icke2017

      Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus und die Leitung soll vom Keller durch vorhandene Leerrohre in meine Wohnung gezogen werden.

      Bild anbei.

      Was ich noch nicht verstehe, das Kabel muss durch die Brandschottung oder kommt es ev. vor der Wand entlang und muss nur ins sichtbare, nicht durch die Brandschottung gehende Leerrohr eingezogen werden?

      Da es sich laut deiner Aussage um ein Mehrfamilienhaus handelt, hast Du dir vom Eigentümer/der Hausverwaltung mal das Auskundungsprotokoll zeigen lassen? Darin sollte ersichtlich sein, was, wie gebaut wird.

      Betreff FFTB, das muss im Vorfeld (siehe Auskundungsprotokoll) festgelegt werden. Ist das Gebäude als FTTH ausgekundet, muss das Ganze komplett zurückgesetzt und neu ausgekundet werden.

      Unabhängig davon, hat der Techniker Zugriff auf die Auskundung, in dem Fall wird sich alles Weitere aber dann erst am Tag der Bereitstellung ergeben.

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    • vor 17 Tagen

      Hallo @icke2017 

      icke2017

      Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      Hallo zusammen,

      ich hatte vor Kurzem schon einmal wegen einer Glasfaser-Neuschaltung in einem Haus mit zertifizierter Brandabschottung (Würth S90, Bj. 2013) gefragt. Der Tenor war: Der Techniker bohrt da nicht durch, der Eigentümer muss den Weg vorbereiten.

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich. Ich habe aber bereits bestellt und der Techniker-Termin steht an.

      Ich möchte nicht, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder abzieht, und habe daher zwei Lösungswege vorbereitet. Meine Frage an die Experten hier ist, wie ich diese am besten in den Auftrag bekomme.

      Die Ausgangslage:

      • Bestand: Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      • Reserve: Es liegt zusätzlich ein ungenutztes 4-adriges Telefonkabel (Kupfer) vom Keller bis in die Wohnung.

      • Hindernis: Der Weg vom APL durch die Kellerdecke ist durch das Brandschott versperrt.

      Meine Fragen zu den Lösungen:

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben.

      • Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      • Wie sorge ich dafür, dass der Auftrag dann nicht storniert wird, sondern ins Clearing für die Übernahme geht?

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      • Die Voraussetzungen sind ideal: Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      • Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      Ich habe bereits die Modem-ID der Bestandsleitung notiert und eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass nicht gebohrt werden darf.

      Danke für Tipps, wie ich den Techniker-Besuch zum Erfolg führe!

      icke2017

      Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      Die nicht der Telekom gehört und sie daher auch nicht nutzen kann. Auch gibt es keinerlei Verträge mit PYUR, um dort eine Dark Fiber anzumieten.

      icke2017

      Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      Hallo zusammen,

      ich hatte vor Kurzem schon einmal wegen einer Glasfaser-Neuschaltung in einem Haus mit zertifizierter Brandabschottung (Würth S90, Bj. 2013) gefragt. Der Tenor war: Der Techniker bohrt da nicht durch, der Eigentümer muss den Weg vorbereiten.

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich. Ich habe aber bereits bestellt und der Techniker-Termin steht an.

      Ich möchte nicht, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder abzieht, und habe daher zwei Lösungswege vorbereitet. Meine Frage an die Experten hier ist, wie ich diese am besten in den Auftrag bekomme.

      Die Ausgangslage:

      • Bestand: Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      • Reserve: Es liegt zusätzlich ein ungenutztes 4-adriges Telefonkabel (Kupfer) vom Keller bis in die Wohnung.

      • Hindernis: Der Weg vom APL durch die Kellerdecke ist durch das Brandschott versperrt.

      Meine Fragen zu den Lösungen:

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben.

      • Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      • Wie sorge ich dafür, dass der Auftrag dann nicht storniert wird, sondern ins Clearing für die Übernahme geht?

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      • Die Voraussetzungen sind ideal: Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      • Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      Ich habe bereits die Modem-ID der Bestandsleitung notiert und eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass nicht gebohrt werden darf.

      Danke für Tipps, wie ich den Techniker-Besuch zum Erfolg führe!

      icke2017

      Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      Kurzfristig schon mal gar nicht.

      Wenn wirklich ein Schwenk auf FTTB erfolgt, dann stelle Dich auf eine Planungs- und Umbauzeit von 12 Monaten ein.

      icke2017

      Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      Hallo zusammen,

      ich hatte vor Kurzem schon einmal wegen einer Glasfaser-Neuschaltung in einem Haus mit zertifizierter Brandabschottung (Würth S90, Bj. 2013) gefragt. Der Tenor war: Der Techniker bohrt da nicht durch, der Eigentümer muss den Weg vorbereiten.

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich. Ich habe aber bereits bestellt und der Techniker-Termin steht an.

      Ich möchte nicht, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder abzieht, und habe daher zwei Lösungswege vorbereitet. Meine Frage an die Experten hier ist, wie ich diese am besten in den Auftrag bekomme.

      Die Ausgangslage:

      • Bestand: Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      • Reserve: Es liegt zusätzlich ein ungenutztes 4-adriges Telefonkabel (Kupfer) vom Keller bis in die Wohnung.

      • Hindernis: Der Weg vom APL durch die Kellerdecke ist durch das Brandschott versperrt.

      Meine Fragen zu den Lösungen:

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben.

      • Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      • Wie sorge ich dafür, dass der Auftrag dann nicht storniert wird, sondern ins Clearing für die Übernahme geht?

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      • Die Voraussetzungen sind ideal: Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      • Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      Ich habe bereits die Modem-ID der Bestandsleitung notiert und eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass nicht gebohrt werden darf.

      Danke für Tipps, wie ich den Techniker-Besuch zum Erfolg führe!

      icke2017

      Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      So ein Teil kostet mehrere tausend Euro und ist ein verhältnismäßig großes Teil. Der Kofferraum der gängigen Servicefahrzeuge wäre damit zu 70% belegt. 

      icke2017

      Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      Hallo zusammen,

      ich hatte vor Kurzem schon einmal wegen einer Glasfaser-Neuschaltung in einem Haus mit zertifizierter Brandabschottung (Würth S90, Bj. 2013) gefragt. Der Tenor war: Der Techniker bohrt da nicht durch, der Eigentümer muss den Weg vorbereiten.

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich. Ich habe aber bereits bestellt und der Techniker-Termin steht an.

      Ich möchte nicht, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder abzieht, und habe daher zwei Lösungswege vorbereitet. Meine Frage an die Experten hier ist, wie ich diese am besten in den Auftrag bekomme.

      Die Ausgangslage:

      • Bestand: Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      • Reserve: Es liegt zusätzlich ein ungenutztes 4-adriges Telefonkabel (Kupfer) vom Keller bis in die Wohnung.

      • Hindernis: Der Weg vom APL durch die Kellerdecke ist durch das Brandschott versperrt.

      Meine Fragen zu den Lösungen:

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben.

      • Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      • Wie sorge ich dafür, dass der Auftrag dann nicht storniert wird, sondern ins Clearing für die Übernahme geht?

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      • Die Voraussetzungen sind ideal: Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      • Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      Ich habe bereits die Modem-ID der Bestandsleitung notiert und eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass nicht gebohrt werden darf.

      Danke für Tipps, wie ich den Techniker-Besuch zum Erfolg führe!

      icke2017

      Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      Ähh, nein.

      • Es muss die Netzanbindung des Gebäudes geändert werden. 
      • Es muss ein extra Stromanschluss für die DPU hergestellt werden. Das muss der Gebäudeinhaber bauen lassen.
      • Es gibt bei FTTB nur einen BLUK-Ausbau. Das bedeutet, alle Wohnungen werden erschlossen und mit einer UAE ausgerüstet.
      • Es sollten nicht mehr als 16 Wohneinheiten sein. Sind es mehr als 16 Wohneinheiten müssen mindestens CAT6 Kabel in die Wohnungen führen
      • Es muss in jede Wohnung zwei durchgehende Doppeladern geben. 

      icke2017

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt.

      Hallo zusammen,

      ich hatte vor Kurzem schon einmal wegen einer Glasfaser-Neuschaltung in einem Haus mit zertifizierter Brandabschottung (Würth S90, Bj. 2013) gefragt. Der Tenor war: Der Techniker bohrt da nicht durch, der Eigentümer muss den Weg vorbereiten.

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich. Ich habe aber bereits bestellt und der Techniker-Termin steht an.

      Ich möchte nicht, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder abzieht, und habe daher zwei Lösungswege vorbereitet. Meine Frage an die Experten hier ist, wie ich diese am besten in den Auftrag bekomme.

      Die Ausgangslage:

      • Bestand: Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      • Reserve: Es liegt zusätzlich ein ungenutztes 4-adriges Telefonkabel (Kupfer) vom Keller bis in die Wohnung.

      • Hindernis: Der Weg vom APL durch die Kellerdecke ist durch das Brandschott versperrt.

      Meine Fragen zu den Lösungen:

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben.

      • Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      • Wie sorge ich dafür, dass der Auftrag dann nicht storniert wird, sondern ins Clearing für die Übernahme geht?

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      • Die Voraussetzungen sind ideal: Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      • Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      Ich habe bereits die Modem-ID der Bestandsleitung notiert und eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass nicht gebohrt werden darf.

      Danke für Tipps, wie ich den Techniker-Besuch zum Erfolg führe!

      icke2017

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt.

      Was ist bei der Auskundung bezüglich der Brandabschottungen vereinbart worden?

      Zusammenfassend kann ich aber sagen, dass wenn die Hausverwaltung sich quer stellt, die Telekom das Gebäude für den Bau der NE4 einfach sperrt. 

      Es gibt derzeit so viele Gebäude, die ausgebaut werden wollen, warum sollte man sich da aus Telekomsicht mit einer bockigen Hausverwaltung rumärgern. 

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    • vor 17 Tagen

      Hallo @icke2017,

       

      vielen Dank für die detaillierte Nachfrage.

      Ich stimme da mit @aluny überein, im Auskundungsprotokoll ist der Leitungsweg im Vorwege geplant worden. 

      Vielleicht kannst du Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen?

       

      icke2017

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben. Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      Hallo zusammen,

      ich hatte vor Kurzem schon einmal wegen einer Glasfaser-Neuschaltung in einem Haus mit zertifizierter Brandabschottung (Würth S90, Bj. 2013) gefragt. Der Tenor war: Der Techniker bohrt da nicht durch, der Eigentümer muss den Weg vorbereiten.

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich. Ich habe aber bereits bestellt und der Techniker-Termin steht an.

      Ich möchte nicht, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder abzieht, und habe daher zwei Lösungswege vorbereitet. Meine Frage an die Experten hier ist, wie ich diese am besten in den Auftrag bekomme.

      Die Ausgangslage:

      • Bestand: Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      • Reserve: Es liegt zusätzlich ein ungenutztes 4-adriges Telefonkabel (Kupfer) vom Keller bis in die Wohnung.

      • Hindernis: Der Weg vom APL durch die Kellerdecke ist durch das Brandschott versperrt.

      Meine Fragen zu den Lösungen:

       

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben.

      • Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      • Wie sorge ich dafür, dass der Auftrag dann nicht storniert wird, sondern ins Clearing für die Übernahme geht?

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      • Die Voraussetzungen sind ideal: Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      • Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      Ich habe bereits die Modem-ID der Bestandsleitung notiert und eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass nicht gebohrt werden darf.

      Danke für Tipps, wie ich den Techniker-Besuch zum Erfolg führe!

       

       
      icke2017
      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben. Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      Nein, das ist nicht möglich. Wir haben keine Kooperation mit PYUR.

       

      icke2017

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      Hallo zusammen,

      ich hatte vor Kurzem schon einmal wegen einer Glasfaser-Neuschaltung in einem Haus mit zertifizierter Brandabschottung (Würth S90, Bj. 2013) gefragt. Der Tenor war: Der Techniker bohrt da nicht durch, der Eigentümer muss den Weg vorbereiten.

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich. Ich habe aber bereits bestellt und der Techniker-Termin steht an.

      Ich möchte nicht, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder abzieht, und habe daher zwei Lösungswege vorbereitet. Meine Frage an die Experten hier ist, wie ich diese am besten in den Auftrag bekomme.

      Die Ausgangslage:

      • Bestand: Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      • Reserve: Es liegt zusätzlich ein ungenutztes 4-adriges Telefonkabel (Kupfer) vom Keller bis in die Wohnung.

      • Hindernis: Der Weg vom APL durch die Kellerdecke ist durch das Brandschott versperrt.

      Meine Fragen zu den Lösungen:

       

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben.

      • Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      • Wie sorge ich dafür, dass der Auftrag dann nicht storniert wird, sondern ins Clearing für die Übernahme geht?

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      • Die Voraussetzungen sind ideal: Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      • Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      Ich habe bereits die Modem-ID der Bestandsleitung notiert und eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass nicht gebohrt werden darf.

      Danke für Tipps, wie ich den Techniker-Besuch zum Erfolg führe!

       

       
      icke2017
      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      Geht nur wenn der Eigentümer zustimmt und wird im Auskundungsprotokoll auch festgehalten. 

       

       

      Lieben Gruß, Melanie 

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      von

      vor 17 Tagen

      Melanie B.

      Geht nur wenn der Eigentümer zustimmt und wird im Auskundungsprotokoll auch festgehalten. 

      Hallo @icke2017,

       

      vielen Dank für die detaillierte Nachfrage.

      Ich stimme da mit @aluny überein, im Auskundungsprotokoll ist der Leitungsweg im Vorwege geplant worden. 

      Vielleicht kannst du Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen?

       

      icke2017

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben. Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      Hallo zusammen,

      ich hatte vor Kurzem schon einmal wegen einer Glasfaser-Neuschaltung in einem Haus mit zertifizierter Brandabschottung (Würth S90, Bj. 2013) gefragt. Der Tenor war: Der Techniker bohrt da nicht durch, der Eigentümer muss den Weg vorbereiten.

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich. Ich habe aber bereits bestellt und der Techniker-Termin steht an.

      Ich möchte nicht, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder abzieht, und habe daher zwei Lösungswege vorbereitet. Meine Frage an die Experten hier ist, wie ich diese am besten in den Auftrag bekomme.

      Die Ausgangslage:

      • Bestand: Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      • Reserve: Es liegt zusätzlich ein ungenutztes 4-adriges Telefonkabel (Kupfer) vom Keller bis in die Wohnung.

      • Hindernis: Der Weg vom APL durch die Kellerdecke ist durch das Brandschott versperrt.

      Meine Fragen zu den Lösungen:

       

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben.

      • Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      • Wie sorge ich dafür, dass der Auftrag dann nicht storniert wird, sondern ins Clearing für die Übernahme geht?

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      • Die Voraussetzungen sind ideal: Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      • Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      Ich habe bereits die Modem-ID der Bestandsleitung notiert und eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass nicht gebohrt werden darf.

      Danke für Tipps, wie ich den Techniker-Besuch zum Erfolg führe!

       

      icke2017
      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben. Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      Nein, das ist nicht möglich. Wir haben keine Kooperation mit PYUR.

       

      icke2017

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      Hallo zusammen,

      ich hatte vor Kurzem schon einmal wegen einer Glasfaser-Neuschaltung in einem Haus mit zertifizierter Brandabschottung (Würth S90, Bj. 2013) gefragt. Der Tenor war: Der Techniker bohrt da nicht durch, der Eigentümer muss den Weg vorbereiten.

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich. Ich habe aber bereits bestellt und der Techniker-Termin steht an.

      Ich möchte nicht, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder abzieht, und habe daher zwei Lösungswege vorbereitet. Meine Frage an die Experten hier ist, wie ich diese am besten in den Auftrag bekomme.

      Die Ausgangslage:

      • Bestand: Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      • Reserve: Es liegt zusätzlich ein ungenutztes 4-adriges Telefonkabel (Kupfer) vom Keller bis in die Wohnung.

      • Hindernis: Der Weg vom APL durch die Kellerdecke ist durch das Brandschott versperrt.

      Meine Fragen zu den Lösungen:

       

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben.

      • Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      • Wie sorge ich dafür, dass der Auftrag dann nicht storniert wird, sondern ins Clearing für die Übernahme geht?

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      • Die Voraussetzungen sind ideal: Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      • Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      Ich habe bereits die Modem-ID der Bestandsleitung notiert und eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass nicht gebohrt werden darf.

      Danke für Tipps, wie ich den Techniker-Besuch zum Erfolg führe!

       

      icke2017
      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      Geht nur wenn der Eigentümer zustimmt und wird im Auskundungsprotokoll auch festgehalten. 

       

       

      Lieben Gruß, Melanie 

      Melanie B.

      Geht nur wenn der Eigentümer zustimmt und wird im Auskundungsprotokoll auch festgehalten. 

      Der Eigentümer meiner Wohnung oder die WEG (also die Gemeinschaft )

      von

      vor 17 Tagen

      Wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, dann muss die Gemeinschaft zustimmen. Das kann dann natürlich dauern, wenn erst mal wieder eine Versammlung einberufen oder auf die nächste gewartet werden muss.

      Ich würde mir hier aber erst einmal das Auskundungsprotokoll aushändigen lassen, bevor weitere Schritte unternommen werden.

      von

      vor 17 Tagen

      Hallo @icke2017 ,

       

      ich stimme da erneut @aluny zu. 😊

       

      Viele Grüße

      Svenja 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 17 Tagen

      icke2017

      die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich.

      Hallo zusammen,

      ich hatte vor Kurzem schon einmal wegen einer Glasfaser-Neuschaltung in einem Haus mit zertifizierter Brandabschottung (Würth S90, Bj. 2013) gefragt. Der Tenor war: Der Techniker bohrt da nicht durch, der Eigentümer muss den Weg vorbereiten.

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich. Ich habe aber bereits bestellt und der Techniker-Termin steht an.

      Ich möchte nicht, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder abzieht, und habe daher zwei Lösungswege vorbereitet. Meine Frage an die Experten hier ist, wie ich diese am besten in den Auftrag bekomme.

      Die Ausgangslage:

      • Bestand: Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      • Reserve: Es liegt zusätzlich ein ungenutztes 4-adriges Telefonkabel (Kupfer) vom Keller bis in die Wohnung.

      • Hindernis: Der Weg vom APL durch die Kellerdecke ist durch das Brandschott versperrt.

      Meine Fragen zu den Lösungen:

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben.

      • Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      • Wie sorge ich dafür, dass der Auftrag dann nicht storniert wird, sondern ins Clearing für die Übernahme geht?

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      • Die Voraussetzungen sind ideal: Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      • Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      Ich habe bereits die Modem-ID der Bestandsleitung notiert und eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass nicht gebohrt werden darf.

      Danke für Tipps, wie ich den Techniker-Besuch zum Erfolg führe!

      icke2017

      die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich.

      Dann verabschiede Dich von dem Gedanken, Glasfaser in Bälde von der Telekom beziehen zu können, wenn überhaupt irgendwann mal. 

      Bedank dich dafür bei deiner Hausverwaltung.

      Nutz halt den GF Anschluss von Pyur. 

      0

    • vor 17 Tagen

      icke2017

      die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt.

      Hallo zusammen,

      ich hatte vor Kurzem schon einmal wegen einer Glasfaser-Neuschaltung in einem Haus mit zertifizierter Brandabschottung (Würth S90, Bj. 2013) gefragt. Der Tenor war: Der Techniker bohrt da nicht durch, der Eigentümer muss den Weg vorbereiten.

      Nun ist die Situation so, dass die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt. Ein Neubau der Leitung ("Netzebene 4") ist also faktisch unmöglich. Ich habe aber bereits bestellt und der Techniker-Termin steht an.

      Ich möchte nicht, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder abzieht, und habe daher zwei Lösungswege vorbereitet. Meine Frage an die Experten hier ist, wie ich diese am besten in den Auftrag bekomme.

      Die Ausgangslage:

      • Bestand: Es liegt bereits eine Glasfaserleitung der HL komm (an.de/PŸUR) bis in meine Wohnung.

      • Reserve: Es liegt zusätzlich ein ungenutztes 4-adriges Telefonkabel (Kupfer) vom Keller bis in die Wohnung.

      • Hindernis: Der Weg vom APL durch die Kellerdecke ist durch das Brandschott versperrt.

      Meine Fragen zu den Lösungen:

      1. Lösung A: Leitungsübernahme (Wholebuy / TKG § 72) Da ein Neubau wegen des Brandschotts unmöglich/unwirtschaftlich ist, müsste die Telekom doch nach TKG § 72 Anspruch auf Mitnutzung der bestehenden HL-komm-Leitung haben.

      • Kann der Techniker vor Ort diesen Prozess ("Wholebuy" der Leitung anhand der Modem-ID) anstoßen, oder meldet er nur "Baulich nicht möglich"?

      • Wie sorge ich dafür, dass der Auftrag dann nicht storniert wird, sondern ins Clearing für die Übernahme geht?

      2. Lösung B: Fallback auf G.fast ( FTTB ) Falls die Übernahme der Fremdfaser scheitert: Kann der Techniker kurzfristig auf G.fast umschwenken?

      • Die Voraussetzungen sind ideal: Er müsste die Telekom-Glasfaser nur im Keller anschließen, dort den Umwandler ( DPU ) setzen und direkt auf die daneben liegenden Kupferadern patchen.

      • Haben Techniker die Hardware (G.fast DPU ) standardmäßig auf dem Wagen, oder muss das vorher explizit gebucht werden?

      Ich habe bereits die Modem-ID der Bestandsleitung notiert und eine Bestätigung der Hausverwaltung, dass nicht gebohrt werden darf.

      Danke für Tipps, wie ich den Techniker-Besuch zum Erfolg führe!

      icke2017

      die Hausverwaltung das Öffnen des Schotts wegen Gewährleistung und Brandschutz untersagt.

      Die Hausverwaltung ist Dienstleister der Eigentümer. Sie hat da nichts zu entscheiden.

      Es gibt für praktisch jede Brandabschottung zugelassene Verfahren zur Nachbelegung.

      Anscheinend hat der Verwalter keinen Bock oder keine Ahnung - oder beides.

      0

    • vor 17 Tagen

      Danke allen für die Hinweise zum Protokoll. @*FDGO-Ultra* @Carsten_MK2 @Hubert Eder @Melanie B. @Svenja P. @UlrichZ @aluny   Ich werde das nochmal prüfen.

      Aber mal ganz ehrlich und etwas zynisch gefragt:

      In welcher Welt lebt ihr, dass ein Vermieter freiwillig eine zertifizierte Fachfirma für Brandschutz beauftragt und bezahlt, nur damit ein einzelner Mieter ein Glasfaserkabel durch die Decke bekommt?

      Das Öffnen und rechtssichere Wiederverschließen eines solchen Schotts kostet durch die Fachauflagen richtig Geld. Wenn das so eine Kleinigkeit wäre, warum übernimmt die Telekom dann nicht die Kosten dafür? Antwort: Weil es sich für die Telekom eben auch nicht rechnet. Aber der Eigentümer soll es zahlen? Das macht doch keiner.

      Das Ergebnis dieser Logik sehe ich hier bei uns im gesamten Viertel. Die Telekom hat überall fleißig gebuddelt, in jedem Keller liegt die Glasfaser, an jedem Verteilerkasten klebt Werbung. Aber niemand nutzt es.

      Fakt ist: Die Leute sind hier entweder beim Monopolisten (an.de/HL komm), weil deren Kabel schon liegt, oder dümpeln auf altem VDSL rum. Die Telekom-Glasfaser ist hier einfach nur vergrabenes, totes Kapital.

      Es erschließt sich mir nicht, wozu dieser ganze Ausbau gut war, wenn man dann an der letzten Meile wegen der Zertifizierungskosten scheitert und pragmatische Lösungen (Kupfer-Brücke/G.fast) bürokratisch zerredet werden.

      0

      3

      von

      vor 17 Tagen

      Na, die Telekom wird sich da schon was ausrechnen, sonst würde kein Überbau in einem GF-Gebiet eines anderen Anbieters geschehen. Und nicht in allen Häusern wird man da auf so einen „komplizierten“ Fall für einen Ausbauer treffen wie jetzt bei dir.

      von

      vor 17 Tagen

      icke2017

      In welcher Welt lebt ihr, dass ein Vermieter freiwillig

      Danke allen für die Hinweise zum Protokoll. @*FDGO-Ultra* @Carsten_MK2 @Hubert Eder @Melanie B. @Svenja P. @UlrichZ @aluny   Ich werde das nochmal prüfen.

      Aber mal ganz ehrlich und etwas zynisch gefragt:

      In welcher Welt lebt ihr, dass ein Vermieter freiwillig eine zertifizierte Fachfirma für Brandschutz beauftragt und bezahlt, nur damit ein einzelner Mieter ein Glasfaserkabel durch die Decke bekommt?

      Das Öffnen und rechtssichere Wiederverschließen eines solchen Schotts kostet durch die Fachauflagen richtig Geld. Wenn das so eine Kleinigkeit wäre, warum übernimmt die Telekom dann nicht die Kosten dafür? Antwort: Weil es sich für die Telekom eben auch nicht rechnet. Aber der Eigentümer soll es zahlen? Das macht doch keiner.

      Das Ergebnis dieser Logik sehe ich hier bei uns im gesamten Viertel. Die Telekom hat überall fleißig gebuddelt, in jedem Keller liegt die Glasfaser, an jedem Verteilerkasten klebt Werbung. Aber niemand nutzt es.

      Fakt ist: Die Leute sind hier entweder beim Monopolisten (an.de/HL komm), weil deren Kabel schon liegt, oder dümpeln auf altem VDSL rum. Die Telekom-Glasfaser ist hier einfach nur vergrabenes, totes Kapital.

      Es erschließt sich mir nicht, wozu dieser ganze Ausbau gut war, wenn man dann an der letzten Meile wegen der Zertifizierungskosten scheitert und pragmatische Lösungen (Kupfer-Brücke/G.fast) bürokratisch zerredet werden.

      icke2017

      In welcher Welt lebt ihr, dass ein Vermieter freiwillig

      Nach meinen Erfahrung mit den Auskundungen kann ich nur sagen, das ist nicht ungewöhnlich und ich muss hier wieder auf das Auskundungsprotokoll verweisen.

      Ggf hat ja da die Verwaltung/der Eigentümer/die Gemeinschaft zugestimmt, das zu übernehmen. 

      Ohne das Auskundungsprotokoll können wir hier aus der Ferne eh nur vermuten bzw. allgemeine Hinweise geben.

      icke2017

      bürokratisch zerredet werden.

      Danke allen für die Hinweise zum Protokoll. @*FDGO-Ultra* @Carsten_MK2 @Hubert Eder @Melanie B. @Svenja P. @UlrichZ @aluny   Ich werde das nochmal prüfen.

      Aber mal ganz ehrlich und etwas zynisch gefragt:

      In welcher Welt lebt ihr, dass ein Vermieter freiwillig eine zertifizierte Fachfirma für Brandschutz beauftragt und bezahlt, nur damit ein einzelner Mieter ein Glasfaserkabel durch die Decke bekommt?

      Das Öffnen und rechtssichere Wiederverschließen eines solchen Schotts kostet durch die Fachauflagen richtig Geld. Wenn das so eine Kleinigkeit wäre, warum übernimmt die Telekom dann nicht die Kosten dafür? Antwort: Weil es sich für die Telekom eben auch nicht rechnet. Aber der Eigentümer soll es zahlen? Das macht doch keiner.

      Das Ergebnis dieser Logik sehe ich hier bei uns im gesamten Viertel. Die Telekom hat überall fleißig gebuddelt, in jedem Keller liegt die Glasfaser, an jedem Verteilerkasten klebt Werbung. Aber niemand nutzt es.

      Fakt ist: Die Leute sind hier entweder beim Monopolisten (an.de/HL komm), weil deren Kabel schon liegt, oder dümpeln auf altem VDSL rum. Die Telekom-Glasfaser ist hier einfach nur vergrabenes, totes Kapital.

      Es erschließt sich mir nicht, wozu dieser ganze Ausbau gut war, wenn man dann an der letzten Meile wegen der Zertifizierungskosten scheitert und pragmatische Lösungen (Kupfer-Brücke/G.fast) bürokratisch zerredet werden.

      icke2017

      bürokratisch zerredet werden.

      Für mich sieht das in dem Fall eher danach aus, dass einer bestimmten Bauweise zugestimmt wurde, die jetzt im Nachgang plötzlich abgelehnt wird. Das hat nichts mit Bürokratie zu tun...

      von

      vor 16 Tagen

      icke2017

      Das Öffnen und rechtssichere Wiederverschließen eines solchen Schotts kostet durch die Fachauflagen richtig Geld

      Danke allen für die Hinweise zum Protokoll. @*FDGO-Ultra* @Carsten_MK2 @Hubert Eder @Melanie B. @Svenja P. @UlrichZ @aluny   Ich werde das nochmal prüfen.

      Aber mal ganz ehrlich und etwas zynisch gefragt:

      In welcher Welt lebt ihr, dass ein Vermieter freiwillig eine zertifizierte Fachfirma für Brandschutz beauftragt und bezahlt, nur damit ein einzelner Mieter ein Glasfaserkabel durch die Decke bekommt?

      Das Öffnen und rechtssichere Wiederverschließen eines solchen Schotts kostet durch die Fachauflagen richtig Geld. Wenn das so eine Kleinigkeit wäre, warum übernimmt die Telekom dann nicht die Kosten dafür? Antwort: Weil es sich für die Telekom eben auch nicht rechnet. Aber der Eigentümer soll es zahlen? Das macht doch keiner.

      Das Ergebnis dieser Logik sehe ich hier bei uns im gesamten Viertel. Die Telekom hat überall fleißig gebuddelt, in jedem Keller liegt die Glasfaser, an jedem Verteilerkasten klebt Werbung. Aber niemand nutzt es.

      Fakt ist: Die Leute sind hier entweder beim Monopolisten (an.de/HL komm), weil deren Kabel schon liegt, oder dümpeln auf altem VDSL rum. Die Telekom-Glasfaser ist hier einfach nur vergrabenes, totes Kapital.

      Es erschließt sich mir nicht, wozu dieser ganze Ausbau gut war, wenn man dann an der letzten Meile wegen der Zertifizierungskosten scheitert und pragmatische Lösungen (Kupfer-Brücke/G.fast) bürokratisch zerredet werden.

      icke2017

      Das Öffnen und rechtssichere Wiederverschließen eines solchen Schotts kostet durch die Fachauflagen richtig Geld

      Natürlich.

      Zuletzt musste ich einem Kunden dafür 0,5h Arbeitszeit und Brandschutzschaum für 12€ berechnen. Das war fast dreistellig!

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 17 Tagen

      Guten Morgen zusammen,

      @*FDGO-Ultra* @Carsten_MK2 @Hubert Eder @Melanie B. @Optimus Prime @Svenja P. @UlrichZ @aluny @fdi 

      habe jetzt das Auskundungsprotokoll der Telekom bekommen und blicke ehrlich gesagt nicht durch. Da stehen zwei Varianten drin:

      Bemerkungen

      an Techniker: 1. Variante: Es kann laut Hausverwaltung das Leerrohrnetz im Hausanschlussraum (siehe Bilder) genutzt werden. Im Leerrohr

      befindet sich ein Kupferkabel, was beim Einzug des neuen Glasfaserkabels genutzt werden darf. Das Kupferkabel hat keine Bedeutung für die

      vorhandenen Anschlüsse. 2. Variante: Verlegung durch Metallkanal im Treppenhaus, da nicht alle Leerrohre durchgängig sind (Brandschott und

      Ende des Leerrohrs im privatem Keller).

      Heißt das bei Variante 1 jetzt, der Techniker soll die alte Telefonleitung einfach als Zugdraht benutzen? Die steckt doch aber fest im Brandschott.

      Und zu Variante 2: Wer muss sich darum kümmern und das bezahlen? Macht das die Telekom oder muss das der Eigentümer/die Hausverwaltung beauftragen?

      Sorry für die ganzen Fragen. Ich blicke nicht durch, wer hier welche Zuständigkeit hat. Ich weiß, für viele von euch ist das klar, aber ich verzweifle hier gerade, weil ich keine Ahnung habe und nicht will, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder geht.

      0

      4

      von

      vor 16 Tagen

      icke2017

      soll die alte Telefonleitung einfach als Zugdraht benutzen? Die steckt doch aber fest im Brandschott.

      Guten Morgen zusammen,

      @*FDGO-Ultra* @Carsten_MK2 @Hubert Eder @Melanie B. @Optimus Prime @Svenja P. @UlrichZ @aluny @fdi 

      habe jetzt das Auskundungsprotokoll der Telekom bekommen und blicke ehrlich gesagt nicht durch. Da stehen zwei Varianten drin:

      Bemerkungen

      an Techniker: 1. Variante: Es kann laut Hausverwaltung das Leerrohrnetz im Hausanschlussraum (siehe Bilder) genutzt werden. Im Leerrohr

      befindet sich ein Kupferkabel, was beim Einzug des neuen Glasfaserkabels genutzt werden darf. Das Kupferkabel hat keine Bedeutung für die

      vorhandenen Anschlüsse. 2. Variante: Verlegung durch Metallkanal im Treppenhaus, da nicht alle Leerrohre durchgängig sind (Brandschott und

      Ende des Leerrohrs im privatem Keller).

      Heißt das bei Variante 1 jetzt, der Techniker soll die alte Telefonleitung einfach als Zugdraht benutzen? Die steckt doch aber fest im Brandschott.

      Und zu Variante 2: Wer muss sich darum kümmern und das bezahlen? Macht das die Telekom oder muss das der Eigentümer/die Hausverwaltung beauftragen?

      Sorry für die ganzen Fragen. Ich blicke nicht durch, wer hier welche Zuständigkeit hat. Ich weiß, für viele von euch ist das klar, aber ich verzweifle hier gerade, weil ich keine Ahnung habe und nicht will, dass der Techniker unverrichteter Dinge wieder geht.

      icke2017

      soll die alte Telefonleitung einfach als Zugdraht benutzen? Die steckt doch aber fest im Brandschott.

      Ist das so?

      Durch Brandabschottungen dürfen auch Leerrohre geführt werden, also durchgängig. Es kommt ganz darauf an, für was das jeweilige Schott zugelassen ist.

      Man muss sich halt anschauen, was da verbaut wurde und dann gibt es immer eine zulässige Lösung.

      Ist auf dem Schild an der Abschottung zu erkennen, welcher Typ da verbaut wurde? "Würth S90" ist nicht ausreichend, die haben und hatten unterschiedliche Bauarten im Programm.

      von

      vor 15 Tagen

      Moin @icke2017,

       

      welche Variante es letztlich wird, ist ja die Entscheidung deiner Vermietung/Hausverwaltung. Da wird dann auch alles abgesprochen. 

       

      In beiden Varianten finden sich für den Außendienst immer Mittel und Wege, alles zu installieren und zu verlegen. Ich weiß, das ist jetzt nicht so konkret, wie du es vielleicht erklärt haben möchtest, aber ich kenne es selbst noch aus dem Handwerk, dass Pläne vor Ort dann oft noch mal ein wenig angepasst werden und man teils kreative Lösungen finden muss. 

       

      Beste Grüße

      Louisa

      von

      vor 12 Tagen

      Hi.

      Falls der Leitungsweg am Tag des Termins nicht realisierbar ist, sprich den Techniker darauf an jetzt direkt Kontakt mit der Hausverwaltung aufzunehmen. Der Techniker kann eventuell die Auskundung neu durchführen und wenn alle Vorraussetzungen für FTTB erfüllt sind, diese Umschwenkmaßnahme nach Genehmigung der Eigentümer(-gemeinschaft) in Prüfung geben.

      3-16 Wohneinheiten, Stromanschluss durch Eigentümer, Stromkosten durch Eigentümer, freie Doppeladern in jede Wohnung vom Keller, ausreichend Platz für DPU usw.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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