Vormerkung zum Glasfaseranschluß

vor 2 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Anzeige in der Zeitschrift "Blickpunkt" wird auf die Möglichkeit einer Vormerkung zum Glasfaseranschluß hingewiesen.

Habe die entsprechende Internetadresse aufgerufen und bin bei der Eintragung mit der Begründung "ungültige Hausnummer" abgewiesen worden.

Als Ihr jahrzehntelanger Kunde, Kundennr.: [Kundennummer gelöscht, GADICH], betrachte ich es als vorgezogenen Aprilscherz meine Hausnummer als ungültig zu erklären und meine Anfrage zurückzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Menzel

 

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