Verweigerung der Grundversorgung
vor 5 Jahren
- Hallo. Wir sind gerade in Duisburg am bauen. Jetzt haben wir das Problem, dass die Telekom uns keine Grundversorgung gibt und unsere Aufträge ständig storniert. Auch andere Anbieter sind nicht zuständig. Was kann man da machen.
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vor 5 Jahren
@stefankruse1985Grundversorgung bedeutet Telefon (kein Internet), wenn´s blöd ausgeht wird Dir ein Handy gestellt.
Mach mal das:
Bitte Daten im Profil hinterlegen! Damit Dich ein Teamie Kontaktieren kann und Dir weiter hilft! a bisserl Geduld da die gut beschäftigt sind
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata
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vor 5 Jahren
du hast also einen reinen analogen Anschluss beauftragt ohne internet?
9
Antwort
von
vor 5 Jahren
Es gibt ein Recht auf Grundversorgung.
Es gibt ein Recht auf Grundversorgung.
Aber auch dafür gibt es Grenzen und Voraussetzungen, wenn diese bei dir nicht erfüllt sind ist die Telekom raus.
Irgendwie kann ich mir auch nicht vorstellen das du keine weitere Begründung für die Nichtzuständigkeit erhältst.
Als Ausweg bleibt dir übrigens die Bundesnetzagentur als Wächterin.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Welcher Anbieter wurde denn genannt?
Antwort
von
vor 5 Jahren
Die ganze Diskussion bringt wenig.
Hier ist das wesentliche zusammengefasst
https://www.teltarif.de/hausbau-neubau-telefonanschluss-telekom-internet/news/49177.html
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo und ♥️ Willkommen in der "Community" @stefankruse1985,
Als Endnutzer haben Sie einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten. Zurzeit erbringt die Telekom Deutschland GmbH die Grundversorgungsleistungen in der Bundesrepublik. Gegenüber anderen Anbietern, wie z. B. der Vodafone GmbH, der 1 & 1 Internet AG oder ähnlichen Unternehmen, besteht kein Anspruch auf eine Grundversorgung.
Das Angebot von breitbandigen Internetanschlüssen, wie z. B. DSL, VDSL, UMTS oder LTE unterliegt nach dem Telekommunikationsgesetz nicht den Vorgaben der Grundversorgung. Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Grundversorgung mit Teilnehmeranschlüssen und weiteren Universaldienstleistungen sind im Telekommunikationsgesetz ( TKG ) in den §§ 78 ff zu finden.
1
Antwort
von
vor 5 Jahren
@Castiel
das gilt zwar allgemein aber eben nicht immer, wenn genau einer der Fälle vorliegt an denen die Telekom die Grundversorgung eben nicht erbringen muss ist sie halt einfach der falsche Ansprechpartner.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
leider habe ich Sie telefonisch nicht erreichen können.
Wenn Sie noch Unterstützung brauchen, hinterlassen Sie mir gerne ein Zeitfenster, in dem ich Sie erreichen kann.
Viele Grüße
Claudia Bö.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von