Vertragsübernahme bei verstorbenen

1 year ago

Hallo,

 

Tanja Schneider die Tocher hier,

 

Mein Vater Herr  Schneider ist ja verstorben , wie Sie als Sterbeurkunde bekommen haben.

 

Das Erbe wurde ausgeschlagen beim Amtsgericht, liegt auch als Dokument vor. Können Sie gerne auch als Beweis zugeschickt bekommen.

 

Da mein Vater sein Vertrag noch bis zum 13.02  läuft , wollte ich dann weiter übernehmen. 

 

Muss ich einen neuen Vertrag machen , bevor der jetzige abläuft am 13.02  ? 

 

Obwohl ich in der gleichen Wohnung ( Adresse ) wohne , mit der gleichen Festnetznummer , und die Telekom  Rechnung geht auch immer von meinem Konto ab .

 

Weil ich möchte ja alles behalten / weiterführen , sonst habe ich kein Telefon , Internet und Fernsehen.  Und das brauche ich beruflich sehr.

 

Ich Bitte Sie um schnelle Antwort oder eine Lösung .

 

In einer anderen Email die ich Ihnen geschickt habe , steht meine Handynummer drin.

 

Sie können mich jederzeit auf meiner Handynummer erreichen.

 

 

Bitte um schnellstmögliche Antwort.

 

Vielen Dank

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tanja Schneider die Tochter des verstorbenen Vertragspartners.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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  • 1 year ago

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  • 1 year ago

    Grüße @Skyline15 

    Mein aufrichtiges Beileid.

     

    Du kannst den Vertrag deines Vaters übernehmen: Festnetz-Vertrag übernehmen Todesfall | Telekom Hilfe

    0

  • 1 year ago

    Skyline15

    Das Erbe wurde ausgeschlagen

     

    Das Erbe wurde ausgeschlagen

    Skyline15

     

    Das Erbe wurde ausgeschlagen


    Da bezweifle ich, dass der Festnetzvertrag übernommen werden kann.

    6

    Answer

    from

    1 year ago

    Guten Morgen @Skyline15,

     

    mein aufrichtiges Beileid.

     

    Ich habe eben versucht, dich anzurufen. Leider ohne Erfolg, wann passt es wieder? Es ist tatsächlich etwas kompliziert, deswegen sollten wir das in einem Gespräch klären.

     

    An alle anderen: ich finde es schade und absolut unnötig, dass die Diskussion hier so ausgeartet und zu einem Hobbyjuristen-Forum mutiert ist. Es macht mir als Aussenstehendem (zumindest was den Tod von Herrn Schneider angeht) kein Spaß, das alles zu lesen und es ist wie gesagt total unnötig und pietätlos. Danke an @Marcel2605 und @→Mataimaki←  für die konstruktiven Antworten.

     

    Schöne Grüße 

     

    Hakan Ö.

    Answer

    from

    1 year ago

    Hakan Ö.

    An alle anderen: ich finde es schade und absolut unnötig, dass die Diskussion hier so ausgeartet und zu einem Hobbyjuristen-Forum mutiert ist.

    An alle anderen: ich finde es schade und absolut unnötig, dass die Diskussion hier so ausgeartet und zu einem Hobbyjuristen-Forum mutiert ist.
    Hakan Ö.
    An alle anderen: ich finde es schade und absolut unnötig, dass die Diskussion hier so ausgeartet und zu einem Hobbyjuristen-Forum mutiert ist.

    @Hakan Ö. sollte im Allgemeinen unterbunden werden.

    Aber man hat sich ja immer belesen und hat ja Ahnung.

     

    Answer

    from

    1 year ago

    Hakan Ö.

    An alle anderen

    An alle anderen
    Hakan Ö.
    An alle anderen

    I beg your pardon?

    Unlogged in user

    Answer

    from

  • 1 year ago

    Mein laienhaftes Verständnis des Erbrechts sagt mir, bei ausgeschlagenem Erbe bin ich bin ich nicht Erbe.

     

    Sie haben nicht zusammengelebt und sind nicht Erbe?

    In diesem Fall können Sie den Vertrag leider nicht übernehmen

     

    🙈

     

    Als Laie überlasse ich die rechtliche Bewertung gerne dem Forum 🙊🙉

    7

    Answer

    from

    1 year ago

    fdi

    Man kann also nur noch den Vertrag kündigen wegen Todesfall.

    Man kann also nur noch den Vertrag kündigen wegen Todesfall.
    fdi
    Man kann also nur noch den Vertrag kündigen wegen Todesfall.

    Nichtmal das.

    Answer

    from

    1 year ago

    ich wohne in der selben wohnung. her gott nochmal , und das schon mehr als 12 monate wie es hier heisst.

    Answer

    from

    1 year ago

    Skyline15

    ich wohne in der selben wohnung. her gott nochmal , und das schon mehr als 12 monate wie es hier heisst.

    ich wohne in der selben wohnung. her gott nochmal , und das schon mehr als 12 monate wie es hier heisst.
    Skyline15
    ich wohne in der selben wohnung. her gott nochmal , und das schon mehr als 12 monate wie es hier heisst.

    Ja, aber Du hast keinen Vertrag mit der Telekom, niemand hat den derzeit. Er ist erloschen.

    Ob den übernehmen kannst bezweifle ich sehr, Du ja auch.

     

    Warte doch einfach auf das @Telekom-hilft-Team , sind ja noch vier Wochen.

     

    Übrigens gilt das auch für Mietverträge, ich hatte die Situation auch schon mal.

    Unlogged in user

    Answer

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  • 1 year ago

    Im Zusammenhang mit der Übernahme des bisherigen Telekom-Vertrags macht das ausschlagen des Erbes ja nur Sinn, wenn  noch offene Forderungen der Telekom sind die man als potentieller Erbberechtigter nicht begleichen möchte.

    Aber dann kann man die Übernahme des Vertrags natürlich "vergessen".

     

    Ansonsten braucht man das Ausschlagen der Erbschaft der Telekom doch nicht auf die Nase binden.

     

     

    2

    Answer

    from

    1 year ago

    was soll diese antwort jetzt nun wieder ? 

     

    ich binde hier niemanden was auf die nase.

     

    tue mir doch einen gefallen, und gebe deinen senf nicht weiter hinzu.

    Answer

    from

    1 year ago

    Skyline15

    was soll diese antwort jetzt nun wieder ? ich binde hier niemanden was auf die nase. tue mir doch einen gefallen, und gebe deinen senf nicht weiter hinzu.

    was soll diese antwort jetzt nun wieder ? 

     

    ich binde hier niemanden was auf die nase.

     

    tue mir doch einen gefallen, und gebe deinen senf nicht weiter hinzu.

    Skyline15

    was soll diese antwort jetzt nun wieder ? 

     

    ich binde hier niemanden was auf die nase.

     

    tue mir doch einen gefallen, und gebe deinen senf nicht weiter hinzu.


    Ich verstehe einfach nicht, warum du einerseits der Telekom beweisen möchtest, dass du das Erbe ausgeschlagen hast, wenn du andererseits den damit "nicht geerbten Vertrag" übernehmen möchtst.

     

    Das passt einfach nicht zusammen.

     

     

     

    Unlogged in user

    Answer

    from

  • 1 year ago

    Auf Link steht: 

    Sind Sie nicht der Erbe, haben aber Interesse an der Übernahme des Anschlusses, weil Sie am Standort des Verstorbenen wohnen und einen gemeinsamen Haushalt geführt haben? 

    In diesem Fall können Sie die Rufnummer mit einem neuen Vertrag weiter nutzen, wenn Sie uns nachweisen können, dass Sie an dem Standort die letzten 12 Monate gewohnt haben.

    Bitte verwenden Sie dafür folgendes Formular :
    Ihr Auftrag zur Rufnummernübernahme

    0

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