Gelöst

Vertragsauflösung im Todesfall

vor 6 Jahren

Liebe Telekom-Community,

vor Weihnachten ist mein Vater als Telekom-Anschlussinhaber plötzlich von uns gegangen. Meine Mutter möchte die Festnetzrufnummer der gemeinsamen Wohnung gern übernehmen und den Vertrag der Einfacheit halber mit ihrem Mobilvertrag harmonisieren. Nun ist sie aber mit ihrem Handy Kundin eines anderen Anbieters und der Vertrag wurde erst kurz vor dem Tod meines Vaters verlängert. Das heißt, sie kann mit ihrem Handy nicht zur Telekom wechseln, ohne eine doppelte Bezahlung zu riskieren. So das gemeinsame Ergebnis mit den Kundenberatern im Telekom-Shop. Nun haben wir uns schweren Herzens entschlossen, für diese zwei Jahre mit dem Festnetz zum Handyanbieter zu wechseln, um danach mit dem Komplettpaket - fristgerecht gekündigt - wieder zur Telekom zurückzukehren. Für den Festnetzanschluss haben wir durch den Tod meines Vaters ja ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vertrag wurde also im Januar 2019 gekündigt. Jetzt frage ich mich, warum in der Bestätigung vom fristgerechten Auslaufen des Vertrages im Juli 2019 die Rede ist und auch die Numernportierung bis dahin von der Telekom blockiert wird. Also ein halbes Jahr. Nochmal: Der Vertragskunde ist verstorben, das Abbuchungskonto aufgelöst. Wer bezahlt die Gebühren bis dahin? Muss meine Mutter mit dem Abstellen der Rufnummer bis Juli 2019 (Datum der Portierung) rechnen? Der Service bei der Telekom sagt mir, man habe sich mit dem neuen Anbieter auf den 1.7. geeinigt, der neue Anbieter sagt, die Telekom gibt die Nummer nicht eher frei. Nun weiß ich nicht, was ich davon halten soll und was ich nach geschilderter Kommunikation meiner Mutter in Bezug auf die Rückkehr zur Telekom in zwei Jahren empfehlen soll? Wie ist denn die gängige Praxis in solchen Fällen?

 

Vielen Dank und beste Grüße

Falk1244 aus Dresden   

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  • vor 6 Jahren

    Mein herzliches Beileid @Falk1244 .

     

    Falk1244

    Wie ist denn die gängige Praxis in solchen Fällen?

    Wie ist denn die gängige Praxis in solchen Fällen?

    Falk1244

    Wie ist denn die gängige Praxis in solchen Fällen?


    Du hast dich an diesen Prozeß gehalten?
    https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigung-im-todesfall

     

    Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob in diesem Fall eine Portierung möglich ist.

     

    Befülle bitte dein Profil mit deinen persönlichen Daten, Kundennummer und Rückrufnummer, (sehen nur die MA der Telekom). Wenn geschehen, dann bitte hier nochmal kurz melden.

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    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Hallo olliMD,

     

    Daten sind eingetragen. Das Abmelde-Procedere wurde durch den vorübergehend geplanten Anbieter durchgeführt. Die ausgefüllten Formulare entsprachen dabei den Vorgaben. Die Sterbeurkunden liegt der Telekom bereits vor. Irritiert bin ich über die lange Zeit, die von der Telekom für die Portierung angegeben wird. Das kann doch technisch keine sechs Monate dauern.

     

    Momentan bucht die Telekom ihre Rechnung quasi ins Leere. Da vermute ich, es kommt erst zur Mahnung an den Verstorbenen - so, wie die Kündigungsbestätigung mit Worten des Bedauerns, meinen Vater als Kunden zu verlieren, an den Verstorbenen ging - und dann zur Abschaltung unserer Festnetznummer. Ich möchte gern den Ärger vermeiden, der dann droht. Was kann ich tun? 

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    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Falk1244

    Das Abmelde-Procedere wurde durch den vorübergehend geplanten Anbieter durchgeführt.

    Das Abmelde-Procedere wurde durch den vorübergehend geplanten Anbieter durchgeführt.

    Falk1244

    Das Abmelde-Procedere wurde durch den vorübergehend geplanten Anbieter durchgeführt.


    Genau das wird das Problem sein. Es steht ein Kündigungsrecht zu, wenn es den Vertragspartner nicht mehr gibt, aber kein vorzeitiger Vertragswechsel durch eine Portierung.
    Erschwerend: Eine Portierung erwartet auf der abgebenden und aufnehmenden Seite den gleichen Vertragspartner, was hier auch nicht geht. Ich sehe schwarz, gebe aber mal einen Wink an die Teamies .

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hallo @Falk1244,

    vielen Dank für unser freundliches Gespräch. Meine Gesprächsnotiz habe ich Ihnen per E-Mail geschickt.

    Der Wechseltermin wird vorgezogen. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

    Freundliche Grüße, Lorenz S.

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    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Hallo @Falk1244 ,

    besten Dank für Ihr Lob. Es freut mich zu hören, dass Sie mit dem Service meines Kollegen Lorenz zufrieden sind.

    Sobald es uns gelungen ist, den neuen Wechseltermin abzustimmen, werden wir Sie wieder informieren.

    Viele Grüße

    Gerd F.

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    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Hallo @Falk1244,

     

    die neue Anfrage Ihres zukünftigen Anbieters hat uns erreicht und wir haben uns mit ihm auf den 2. April 2019 als Wechseltermin geeinigt. Die schriftliche Kündigungsbestätigung mit Hinweis auf die Rufnummernmitnahme ist bereits auf dem Postweg unterwegs zu Ihnen. Es würde mich sehr freuen, wen wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder von unseren Produkten und Dienstleistungen überzeugen können.

     

    Viele Grüße

     

    Gerd F. 

    0

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Vielen Dank und hoffentlich bis in zwei Jahren.

    Beste Grüße 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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