Gelöst
Vertragsanpassung nach dem Tod meines Ehemannes
vor 8 Jahren
Guten Tag.
Es ist nun ca. 7 Monate her, nachdem mein Ehemann plötzlich verstorben ist. Nach dem Tod gab es natürliche zahlreichen Papierkram um den wir uns kümmern mussten, geschweige denn um die Beerdigung.
Im letzten Monat kam mein Sohn auf mich zu, da er sich wunderte, dass unsere monatlichen Kosten an die Telekom so hoch sind. Den Grund dafür weiß ich mittlerweile.
Mein Mann hat wenige Monate vor seinem Tod noch einmal den Vertrag umstellen lassen. Er wollte gerne Entertain nutzen und an einem weiteren TAE -Anschluss eine weitere Leitung schalten lassen.
Nun hätte ich natürlich die Möglichkeit, Gebrauch des Sonderkündigungsrechtes zu machen. Das negative, so wurde es uns zumindest mehrfach durch die Telekom-Mitarbeiter in den Telekom-Shops erzählt, ist, dass die Bundesnetzagentur keine kurzen Telefonnummern mehr neu vergeben.
Da wir bereits Jahrzehnte Telekom Kunden sind, haben wir natürlich zwei 4-Stellige Rufnummern und diese dürfen in keinem Fall verloren gehen.
Die alternative zum Sonderkündigungsrecht wäre natürlich eine Vertragsübernahme auf meinen Namen. Hierbei wäre dann jedoch das Problem, dass Entertain und die weitere DSL-Leitung dann mit übernommen werden würden und meine Vertragslaufzeit von vorne beginnen würde. Damit hätte ich circa die Doppelten Kosten im Monat für Entertain was ich definitiv nicht benötige und einen weiteren DSL-Anschluss der nicht mehr genutzt wird, da lediglich mein Mann dort sein Büro hätte.
Als zusätzlich Problem stellte sich heraus, das wir wohl für zwei Mietgeräte noch Miete bezahlen, diese jedoch nicht mehr nutzen. Die jeweiligen Geräte haben wir da, jedoch fehlen jeweils die Netzteile.
Ich weiß leider nicht wo mein Mann diese gelassen hat.
Ich habe meinen Sohn nun darum gebeten sich schriftlich an die Telekom zu wenden und da wir von den Telekom-Shop Mitarbeitern den Tipp bekommen haben, dies hier über die Community zu machen, ist nun in meinem Beisein dieser Beitrag entstanden.
Ich würde eigentlich gerne Telekom Kunde bleiben doch es ergibt keinen Sinn, monatlich das Doppelte auszugeben, für Leistungen die man zu geringfügig beansprucht. Derzeit bin ich tatsächlich am überlegen ob ich die 4-Stelligen Rufnummern einfach vergesse und mit Sonderkündigungsrecht das komplette Vertragsverhältnis mit der Telekom einfach einstampfen lasse.
Ich würde mich sehr über eine kulante Lösung für einen langjährigen Kunden freuen der uns leider bereits verlassen hat...
Sollten Sie zwingend Telefonisch in Kontakt treten müssen, würde ich mich freuen, wenn dies über meinen Sohn geschehen könnte. Er verfügt über sämtliche Unterlagen und Informationen zu meiner Person, seinem verstorbenen Vater sowie zum Vertrag selbst.
Mit freundlichen Grüßen,
KLander
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vor 8 Jahren
Ich meine, man sollte in diesem Todesfall die bestehenden Verträge
in einen neuen, angepaßten Vertrag überführen.
Rufnummern kann man doch schon lange wie selbstverständlich mitnehmen.
Ich wüßte nicht, warum man hier -- ohne Umzug! -- überhaupt eine Rufnummer
verlieren kann.
Eine 4-stellige Nummer kann ja die Hauptnummer bleiben, und die zweite 4-stellige
Nummer kann die zweite Nummer (3 insgesamt) eines IP-Anschlusses sein.
Die Telefonnummer des Sohnes kann ja bei einem Telefonat übermittelt werden.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Guten Morgen Frau Bö,
ja die hinterlegte Rufnummer ist die Mobile-Rufnummer meines Sohnes. Rufen Sie gerne an, wenn es Ihnen passt. Bitte nicht aufgeben wenn er nach dem ersten mal(en) eventuell nicht ran gehen kann, er ist viel unterwegs.
Vielen Dank schon mal für Ihr mitgefühl und dass Sie uns helfen die Verträge anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen,
KLander
Antwort
von
vor 7 Jahren
bislang hatte ich noch kein Glück, versuche es aber morgen wieder. Ich habe Sie nicht vergessen und Ihr Posting weiterhin auf dem Tisch.
Viele Grüße
Claudia Bö.
Antwort
von
vor 7 Jahren
ich habe mit Ihrem Sohn telefoniert und alles mit ihm zusammen erledigt.
Am besten, Sie lassen sich von ihm beauskunften.:-) Persönlich geht es schneller.
Ich wünsche Ihnen alles Liebe und Gute und ganz viel Kraft weiterhin.
Viele Grüße
Claudia Bö.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Nach einem Todesfall kann der Vertrag des Verstorbenen entweder gekündigt oder von einem Erben so wie er ist übernommen werden. Für die Kündigung der Mietvertäge für die nicht merh benötigten Endgeräte benötigen Sie keine besonderen Nachweise. Für Mietgeräte sind entsprechende Mieten in der Rechnung aufgeführt. Gekündigt werden können die Mietverträge unter Link.
Sollten in den Rechnungen keine Gerätemieten auftauchen, ist davon auszugehen, dass die Geräte gekauft wurden.
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Uneingeloggter Nutzer
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