Gelöst
Vertragliche Leistung wird nicht erfuellt
vor 6 Jahren
Hallo,
ich habe einen MagentaZuhause M Hybrid Vertrag mit 50MB Volumen/DSL ist 2MB, mehr geht bei uns leider nicht. der Vertrag besteht seit 2016.
Leider ist die Telekom nicht in der Lage mir die Zugesagte Leistung von 50MB zu erbringen. bei mir kommen in der Regel nur 5-8 MB an. Habe schon mehrmals mit der Telekom und deren Technikern telefoniert, aber keiner konnte mir eine Loesung anbieten oder das Problem beheben.
Daher meine Frage, wie und an wen richtet man sich mit einer Mahnung zur Behebung des Problems?
wie ist dann der weitere Ablauf bei Sonderkuendigungsverfahren?
mit freundlichen Gruessen
andreas_wue
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Welchen Vertrag hast du genau?
2 MB schon einmal nicht .. wenn reden wir von Mbits!
DSL mit 2 Mbits würde heißen, dass du KEINEN Magenta Zuhause M Hybrid hast sondern einen Magenta Zuhause M Hybrid (2).
Dann als nächstes gleich mal in den Vertrag schauen und feststellen, dass die garantierte Bandbreite nur die Bandbreite auf dem DSL Anschluss ist.
Bei einem DSL 2000 sind das 0,384 Mbits/s bis 2,047 Mbit/s.
YaaaY der Vertrag ist also erfüllt!
Keine Grundlage für eine Mahnung, keine Grundlage für eine außerordentliche Kündigung.
8
von
vor 6 Jahren
@Käseblümchen
Ändert nichts daran, dass Er selber Schuld ist. Er hat bestätigt, dass Er die AGB gelesen hat
und diese akzeptiert.
Damit ist das Thema durch.
von
vor 6 Jahren
daher ist meiner Meinung nach die Sonderkuendigung moeglich
Da die Verträge aber nicht auf Meinungen beruhen ist die in diesem Fall rechtlich nicht relevant.
von
vor 6 Jahren
AGB blind akzeptieren und hinterher weinen Sie.
AGB blind akzeptieren und hinterher weinen Sie.
Ich bin kein Jurist - aber die Bemerkung passt so nicht ganz.
Einerseits wird mitnichten alles, was in den AGB drin steht Vertragsbestandteil. Auch wenn sie "blind akzeptiert" wurden. Zudem nennt die Telekom das fragliche Dokument gar nicht "Allgemeine Geschäftsbedingungen" sondern "Leistungsbeschreibung".
Aber - und das ist m.E. viel wichtiger - der zugesagte konkrete DSL Geschwindigkeitskorridor ist gar nicht in einem AGB-Dokument heimlich vergraben, sondern in der schriftlichen Auftragsbestätigung explizit genannt.
Uneingeloggter Nutzer
von