Gelöst

Verantwortung für Kabel zwischen Hausübergabepunkt...

vor 8 Jahren

Hallo,

ich habe inzwischen mehrere Beiträge über die  Verantwortung für Kabel zwischen Hausübergabepunkt... in der Telekom Hilft Community gelesen. Hier wurde sehr viel geschrieben, allerdings keine konkrete Aussage getätigt, wo diese Verantwortung geregelt ist. Ich bitte nun um eine genaue Angabe wo man die gesetzliche (muss es ja geben!) Regelung gefunden werden kann.

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    • vor 8 Jahren

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45d.html

      aber worum geht es Dir denn genau? 

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      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      buenni

      OK. Ich dachte Regelbauweise wäre 1. TAE neben dem APL und Herstellung / Reparatur/ Instandhaltung (Unterputz) Inhouse-Netz / Leerrohr wäre Vermietersache. Und Telekom schließt dann Vermieter-Inhousenetz an APL an. Hat sich das geändert?

      OK. Ich dachte Regelbauweise wäre 1. TAE neben dem APL und Herstellung / Reparatur/ Instandhaltung (Unterputz) Inhouse-Netz / Leerrohr wäre Vermietersache. Und Telekom schließt dann Vermieter-Inhousenetz an APL an.

      Hat sich das geändert?

      buenni

      OK. Ich dachte Regelbauweise wäre 1. TAE neben dem APL und Herstellung / Reparatur/ Instandhaltung (Unterputz) Inhouse-Netz / Leerrohr wäre Vermietersache. Und Telekom schließt dann Vermieter-Inhousenetz an APL an.

      Hat sich das geändert?


      geändert? Das war noch nie so! Einzige Ausnahme: TAL. Da wir für andere Netzbetreiber nicht investieren müssen, ist diese Bauweise nur in diesem Geschäftsfall erlaubt.

       

      Nun ist zwar https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__77k.html sehr schwammig gefaßt, aber es ist nicht herzuleiten, dass der Kunde sich kümmern muss.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      OK, was heißt das jetzt konkret für @ Barbara ?

      Er als Mieter meldet eine Störung und wer zahlt? (1. TAE ist ja schon vorhanden vermutlich Unterputz).

      Wenn jetzt die Leitung erneuert werden muss (im Worst-Case neue Leitung ins Leerrohr einziehen und anklemmen) .

      Wer darf das ausführen, wer zahlt das und wer muss das beauftragen?

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @ Barbara meldet eine Störung, der FS stellt den Fehler fest und klärt alles weitere mit dem Eigentümer (macht bei uns in der Regel TL FS O, bei Fremdnetzvereinbarungen der PTI ) @buenni. Der Kunde ist raus, so lange er nicht selbst den Schaden verursacht hat.

      Ob Eigentümer oder Telekom baut und bezahlt, klären sie untereinander. Das hängt von vielen Faktoren ab, ist aber für den Kunden nicht relevant.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      Die genaue Angabe findest du im BGB, im TKG und in der Grundstückseigentümererklärung.
      Es ist ein Misch zwischen die "Verbindung mit beweglichen Sachen" .. "Netzebene" und dem was die Telekom mit dem Eigentümer vertraglich vereinbart hat.

      Ist es keine Glasfaser (bei welcher das vertraglich vereinbart wurde) dann gehört die Endleitung , nachdem diese fest mit dem Gebäude verbunden wurde, dem Eigentümer des Gebäudes. Hierbei spielt es keine Rolle ob die Endleitung durch die Telekom oder einen Elektriker verlegt wurde.

      Der Eigentümer tritt in diesem Fall als Netzbetreiber auf und hat sein Hausnetz mit dem Grundstückseigentümervertrag mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der Telekom (über den APL ) verbinden lassen.

      Im Rahmen dieses Vertrages (& den Regelungen des TKG ) nutzt die Telekom dieses Hausnetz um die Verbraucher zu erreichen. Kleine Wartungsarbeiten werden hierbei mit gemacht (mal ne neue Verbindung und nen Flicken), größere Beschädigungen jedoch muss der Eigentümer instand setzen.

      1

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      TKG /45a.html" target="_self" rel="nofollow noopener noreferrer">§ 45a TKG Nutzung von Grundstücken dürfte auch relevant sein, darauf bezieht sich jedenfalls der Grundstücksnutzungsvertrag bei Beauftragung des Hausanschlusses.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      Barbara

      Ich bitte nun um eine genaue Angabe wo man die gesetzliche (muss es ja geben!) Regelung gefunden werden kann.

      Ich bitte nun um eine genaue Angabe wo man die gesetzliche (muss es ja geben!) Regelung gefunden werden kann.
      Barbara
      Ich bitte nun um eine genaue Angabe wo man die gesetzliche (muss es ja geben!) Regelung gefunden werden kann.

      Wieso sollte das gesetzlich geregelt sein? Ist es nicht und es gibt verschiedene Modelle von:

      • Telekom hat gebaut und ist verantwortlich
      • Telekom hat Eigentümer Material zur Verfügung gestellt, Eigentümer hat gebaut, Telekom ist veratwortlich
      • Eigentümer hat gebaut, der Telekom übereignet, Telekom ist verantwortlich
      • Eigentümer hat durch Dritten bauen lassen, Dritter ist Betreiber und ist verantwortlich
      • Eigentümer hat gebaut und ist verantwortlich

      Ich hoffe, ich habe keine der gängigsten Varianten vergessen.

      Ich beziehe mich ausschließlich auf die Endleitung zwischen APL und NT (hier vermutlich 1. TAE ).

       

      Edit 29.10.2017: Nach weiterer Recherche bin ich auf diesen Text im TKG gestoßen:
      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__77k.html

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      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Kann ich so nicht glauben, denn zu Zeiten der Deutschen Bundespost war bis zur 1. TAE  die Verantwortung bei der Bundespost. Ich glaube aber dass das bei der Privatisierung irgendwie geändert wurde. Es kann ja auch nicht sein, dass einmal die Telekom bis zum APL zuständig ist und die Hausverkabelung der Eigentümer über irgendeine Elekrofirma machen läßt. Der Nachbar hat dann aber bei Störungen Ansprüche bis zur ersten TAE . Würde mich irgendwie wundern!!! Genau das ist das Problem was sich zurzeit auftut. 

       

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Du hast doch die Gesetzestexte verlinkt bekommen...

      Wenn Du etwas spezifischer mit Deinem Problem wirst, kann Dir auch geholfen werden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      @ Barbara
      Es sind gerade da 3 Punkte - wobei weiterhin gilt, dass die Kupfer Endleitung nach der Anbringung dem Eigentümer gehört.

      1) Die Telekom arbeitet nur bis zu dem APL und erbringt dann Leistungen über das Netz vom Eigentümer bis in die Wohnungen der Mieter.

      2) Der Eigentümer ist für die Instandsetzung erforderlich und kann einen Elektriker damit beauftragen.

      3) Die Telekom übernimmt das auch für den Eigentümer, dafür wird die Baugenehmigung angefordert - die Kosten bleiben dann erstmal an dir hängen. Wie du dir die dann vom Vermieter wieder besorgst, ist dein Problem.

      Sprich einfach den Vermieter mal drauf an, sag das die Telekom da war und den Anschluss nicht bereitstellen konnte. Die Leitung zwischen dem Übergabepunkt und der Wohnung wäre defekt. Dir wurde geraten, dass der Vermieter einen Elektriker beauftragen kann zur Instandsetzung da dies günstiger wäre, als wenn die Telekom die Endleitung instand setzt.

      IdR. kennen Vermieter aber die Abläufe, gerade wenn die mehrere Häuser haben.

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      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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