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Ungewollte Vertragsverlängerung nach Umzug

4 years ago

Hallo!

Folgendes: ich habe im Mai 2021 meinen Telekomvertrag gekündigt. Dies wurde mir am 14.05.2021 auch schriftlich bestätigt (per Post).

Dann habe ich im Juni einen Umzug angemeldet, welcher zum 01.09.2021 vollzogen wurde (gehe davon aus, dass Umzüge im Jahre 2021 gesetzeskonform nach TKG ablaufen). Jetzt habe ich aber nicht schlecht gestaunt, als ich meiner aktuellen Rechnung vom September eine neue, um 24 Monate verlängerte, Vertragslaufzeit entnahm.

Der Anschluss wurde 1:1 umgezogen, keine neue Datenrate oder irgendetwas anderes wurde gebucht, also so wie es das TKG vorsieht.

 

Was soll das denn? Will man so Kunden dauerhaft vergraulen? Noch in der Augustrechnung stand die ursprüngliche Laufzeit.

 

Hier mal zum nachlesen TKG /46.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">§ 46 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes:

"(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat."

 

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    • 4 years ago

      Wie und wo hast du den Umzug beauftragt?

      Ein Umzug nach TKG ist bei der Telekom nur telefonisch oder im Shop möglich.

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      4 years ago


      @der_Lutz  schrieb:
      Da steht es explizit dabei dass du so nicht den bisherigen Vertrag umziehen kannst

      BTW, hast Du nen Link zu der Seite, wo das steht?

       

      Ich hab den Hinweis zwar auch schonmal selbst gesehen, finde aber irgendwie die entsprechende Seite nicht (mehr).

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      4 years ago

      @Gelöschter Nutzer 

       

      Nach unten scrollen 

       

      https://www.telekom.de/hilfe/umzug/allgemein/internetanschluss-umzug

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      4 years ago

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    • Accepted Solution

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      4 years ago

      Hallo @eliosp,

      vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!

       

      eliosp

      Online.

      Online.
      eliosp
      Online.

      Und genau das war der Fehler. Umzüge nach TKG können nur über den Kundenservice beauftragt werden. Wenn du das Ganze online machst, beauftragst du einen normalen Wechsel mit Vertragsverlängerung um 24 Monate. Auch wenn du den gleichen Tarif wieder wählst, muss explizit ein Umzug nach TKG beauftragt werden. Das ist in deinem Fall nicht geschehen!

       

      Und zusätzlich hast du für den Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten. Dort hättest du die Info rausnehmen können, dass der Vertrag um 24 Monate verlängert wird. Ab Erhalt der Auftragsbestätigung hattest du auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

      0

    • 4 years ago

      @eliosp 

      mal zur Sache selbst zurück, ob ein Umzug nach TKG überhaupt möglich gewesen wäre:

      1. Hat man früher den Router mit einem Glasfasermodem direkt verbinden müssen oder hat man ihn mit einer TAE (= herkömmliche Telekomanschlussdose) verbunden und/oder lief es ganz oder teilweise über eine LTE -SIM?
      2. Und wie verbindet man den Router am neuen Wohnsitz?
      3. Wie hieß ganz genau (mit sämtlichen Zusätzen) der Tarif vor dem Umzug?
      4. Und wie heißt der Tarif nach dem Umzug?
      5. Welcher Datensync wurde am alten Wohnsitz geboten, welcher am neuen?

      Falls kein 1:1-Umzug von vornherein möglich gewesen wäre, dann hätte auch nach TKG die Laufzeit neu beginnen müssen, wenn man am neuen Wohnsitz Telekom-Internet hätte nutzen wollen, und wenn es nur für kurze Zeit gewesen wäre, auch dann.

      Dann ist manches an der Diskussion, welche hier stattgefunden hat, sowieso ein Nebenschauplatz.

       

      Also stellen wir erst mal fest, ob so ein 1:1-Umzug möglich gewesen wäre, wenn man telefoniert hätte, da man den Hinweis auf der entsprechenden Telekom-Webseite (siehe Screenshot davon in dortiger Antwort) beachtet hätte, dass man telefonieren soll und mit welcher Rufnummer.

      16

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      4 years ago

      hier wird ja ganz schön auf ihn rumgehackt. ich kann ihn da vollkommen verstehen. auf den link ganz weit vorne steht nicht, das man das über die hotline machen muss. da steht nur, das man ihn dort weiterhelfen kann. die AB mit neuer vertragslaufzeit ist zwar ein indiz und hätte widerrufen werden müssen, trotzdem hat er das bestellte ja nicht gewünscht. sein wunsch war ein umzug ohne verlängerung. warum muss ein vertrag überhaupt automatisch verlängert werden? automatische verlängerungen sind eine pest. wieso kann man 1 tag vor ende des vertrages noch verlängern, nicht aber kündigen?

       

      alternativ könnte man auch den ganzen umzug widerrufen und auf die vorherige kündigung bestehen. ohne anwalt wird da aber wohl kaum was passieren, weil kulanz mittlerweile nicht mehr drin ist.

      Answer

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      4 years ago

      zahltag79

      warum muss ein vertrag überhaupt automatisch verlängert werden?

      warum muss ein vertrag überhaupt automatisch verlängert werden?
      zahltag79
      warum muss ein vertrag überhaupt automatisch verlängert werden?

      Weil man es so vereinbart hat. 

      Wie wäre es einfach mal die Inhalte der Verträge zu lesen die man abschließt. 

       

       

       

       

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      4 years ago

      ganz so einfach ist das nicht. es gibt da dieses magische wort "willenserklärung". der wille des threadstarters war ein umzug ohne vertragsverlängerung, welche zuerst auch so angezeigt wurde.

       

      eine auftragsbestätigung ist zwar quasi ein "wir haben deinen willen wie folgt aufgeasst und würden das wie folgt machen...", aber im zweifel ist diese gar nicht eingangen. (in diesem fall wird das natürlich nichts mehr)

       

      verträge liest eigentlich niemand. dadrüber wurden in diversen serien und filmen bereits witze drüber gemacht, das zb noch nie jemand die AGB von apple gelesen hat vor jeden update... häufig wird es den endkunden auch schwer gemacht, weil solche infos wie die neue vertragsdauer gar nicht direkt ersichtlich dort steht und man auch nicht mit einer neuen dauer rechnet, wenn man doch vorher klar sagte, das man keine verlängerung will. wie ich ja schon sagte, ist eine verlängerung aus kundensicht eigentlich NIE sinnvoll. warum sollte also ein kunde diesem zustimmen? (eine automatische verlängerung ist eigentlich eine einseitige benachteiligung, weshalb es da auch ein neues gesetz zu gibt...)

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    • 4 years ago

      Hallo in die Runde und an @eliosp,

      ich halte es recht kurz, auch wenn ich die Verärgerung nachempfinden kann.
      @MP0602 hat es bereits früh im Thread gut ausformuliert, dementsprechend wenig habe ich zu ergänzen.
      Ich hoffe dennoch, dass Sie uns erhalten bleiben und bin bei zukünftigen Fragen oder Anliegen gerne zur Stelle.

      Viele Grüße
      Marcel M.

      4

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      4 years ago

      Ja, ist sie. 

      Anwalt hat ein Schreiben aufgesetzt und versandt, geht jedoch davon aus, dass es 2-3 Wochen dauern wird, bis sich da jemand äußern wird.

       

      Im Schreiben hat er einen Nachweis über die Willenserklärung zur Vertragsverlängerung gefordert. Das einfache Auflisten der neuen Laufzeit, ob nun mit oder ohne Widerspruch, sei eben keine Willenserklärung im Sinne des BGB.

       

      Zumal die Email selbst keinerlei Hinweis auf einen neuen Vertag enthält. Der Emailtext ist ja identisch zu der Umzugsbestätigung im Anhang (bis hin zur Schriftgrösse), nur fehlt da eben die Seite 3. Ein Schelm, wer eine Absicht darin vermutet.

       

      Also schauen wir mal. 

      Answer

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      4 years ago

      eliosp

      Das einfache Auflisten der neuen Laufzeit, ob nun mit oder ohne Widerspruch, sei eben keine Willenserklärung im Sinne des BGB.

      Das einfache Auflisten der neuen Laufzeit, ob nun mit oder ohne Widerspruch, sei eben keine Willenserklärung im Sinne des BGB.
      eliosp
      Das einfache Auflisten der neuen Laufzeit, ob nun mit oder ohne Widerspruch, sei eben keine Willenserklärung im Sinne des BGB.

      das ist immer noch nicht korrekt, aber lassen wir mal die Juristen ihrer Arbeit nachgehen.

      Answer

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      4 years ago

      So, ging dann doch schneller wie gedacht. Mein Anwalt hat heute ein Schreiben der Telekom erhalten, in der diese sich entschuldigt und auf einen Systemfehler verweist. Das der gewollt ist, sei mal so dahin gestellt.

       

      Jedenfalls wird nicht nur die Laufzeit korrigiert, sondern man räumt mir auch ein Sonderkündigungsrecht per sofort ein. Das habe ich soeben wahr genommen. 

      Damit hat sich das für mich erledigt. 

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    • Accepted Solution

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      4 years ago

      So, ging dann doch schneller wie gedacht. Mein Anwalt hat heute ein Schreiben der Telekom erhalten, in der diese sich entschuldigt und auf einen Systemfehler verweist. Das der gewollt ist, sei mal so dahin gestellt.

       

      Jedenfalls wird nicht nur die Laufzeit korrigiert, sondern man räumt mir auch ein Sonderkündigungsrecht per sofort ein. Das habe ich soeben wahr genommen. 

      Damit hat sich das für mich erledigt. 

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