Unberechtigte Einholung von Unterschriften bei Mietern / Beschwerde über Vertriebsmitarbeiter
vor 7 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens (oder eines Subunternehmens) im November 2025 in Selb Kontakt zu meinem Sohn , aufgenommen hat.
Der Mitarbeiter hat versucht, meinen Sohn zum Thema #Glasfaseranschluss zu drängen. Zudem hat er anscheinend eine Unterschrift für den Einbau gesammelt.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mein Sohn als Mieter rechtlich überhaupt nicht befugt ist, solche Verträge oder Einverständniserklärungen für das Gebäude zu unterzeichnen. Dies liegt allein in der Verantwortung des Eigentümers bzw. Vermieters.
Ich fordere Sie daher auf, diesen Vorgang umgehend zu prüfen, eventuell abgeschlossene (alle Art) Vereinbarungen sofort zu stornieren und mir dies schriftlich zu bestätigen.
MfG
Frau Hahn
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vor 7 Stunden
@Frau Hahn
Ranger oder andere Vertriebler im Auftrag der Telekom
Schau mal hier. Da findest du alles wichtige dazu:
-Infos Direktvermarktung-
Dort ist auch eine Rufnummer für Beschwerde hinterlegt
15
von
vor 6 Stunden
Als reiner Mieter der Wohnung darf und kann keiner solche Entscheidungen treffen. Das ist Sache des Vermieters.
Hierbei handelt es sich um eine klare Rechtslage, nicht um eine Frage der Interpretation.
Als reiner Mieter der Wohnung darf und kann keiner solche Entscheidungen treffen. Das ist Sache des Vermieters.
Hierbei handelt es sich um eine klare Rechtslage, nicht um eine Frage der Interpretation.
das ist schlicht falsch.
Als Mieter ist man völlig freigestellt bei welchem Anbieter man welchen Kommunikationsvertrag abschließt.
von
vor 4 Stunden
Als reiner Mieter der Wohnung darf und kann keiner solche Entscheidungen treffen.
Als reiner Mieter der Wohnung darf und kann keiner solche Entscheidungen treffen. Das ist Sache des Vermieters.
Hierbei handelt es sich um eine klare Rechtslage, nicht um eine Frage der Interpretation.
Welche Art von Entscheidungen meinen Sie genau?
von
vor 2 Stunden
Ich brauche keine Aufklärung über Ihre Vertriebsstrukturen oder Subunternehmen.
Liebe Frau Hahn, hier will Sie hier niemand über die Vertriebsstrukturen der Telekom aufklären. Es gibt aber Punkte, bei denen Sie ersichtlich dringend Aufklärung benötigen. Der erste Punkt wäre, dass Sie sich hier auf einer öffentlichen Plattform äußern, auf der überwiegend Kunden der Telekom untereinander Erfahrungen austauschen und sich wechselseitig bei Problemen rund um Telekommunikation unterstützen. Es mag sein, dass Sie hier dennoch Hilfe bei Ihren Problem erhalten können, zumal hier auch Mitarbeiter der Telekom sehr bemüht sind viele Probleme zu lösen. Ganz sicher aber ist es nicht zielführend, wenn Sie sich bei Ihrem Anliegen eines Tones bedienen, der durchaus als Pöbelei betrachtet werden kann. Dies belastet die Kommunikation erheblich, insbesondere weil Sie letztlich vor allem andere Kunden angiften.
Was den Abschluss eines Vertrages durch einen Mieter angeht, so dürfte es Ihnen nicht schwer fallen zu begreifen, dass jeder volljährige Bürger diess Landes Verträge schliessen kann ohne seine Mutter um Erlaubnis zu bitten. Bauliche Änderungen am Eigentum Dritter schließt dieses Recht nicht ein. Sofern also die Realisierung eines Glasfaseranschlusses in der Wohnung Ihren Sohnes nur mittels solcher Maßnahmen möglich sind, wird die Telekom sicher von sich aus den Vertrag nicht umsetzten.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 7 Stunden
@Frau Hahn Ist der Sohn volljährig, hat er einen Neuvertrag abgeschlossen, oder einen Vertrag, der im Zusammenhang mit deinem Anschluss steht ?
Eines vorab wegen deiner bisherigen Reaktion.
Wenn man an ein öffentliches Forum herantritt und Hilfe möchte, sollte man anders reagieren und gestellte Anfragen beantworten, denn sonst gibt es nur heiße Luft.
0
vor 6 Stunden
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mein Sohn als Mieter rechtlich überhaupt nicht befugt ist, solche Verträge oder Einverständniserklärungen für das Gebäude zu unterzeichnen. Dies liegt allein in der Verantwortung des Eigentümers bzw. Vermieters.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte darauf hinweisen dass ein Mieter sehr wohl das Recht hat einen Telekommunikationsvertrag abzuschließen.
Der Eigentümer wird im Zuge des Glasfaserausbaus sowieso darum gebeten sein Einverständnis zu geben sofern ein Mieter einen Vertrag abgeschlossen hat.
Wenn der Sohn selber Mieter istkannst du sowieso hier nichts für ihn zu regeln
0
vor 6 Stunden
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mein Sohn als Mieter rechtlich überhaupt nicht befugt ist, solche Verträge oder Einverständniserklärungen für das Gebäude zu unterzeichnen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sohnemann hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Vertrag o. ä. für das GEBÄUDE unterzeichnet, sondern eher die Beantragung eines GF-Anschlusses für seine Mietwohnung. Das ist völlig legitim und nicht zu beanstanden, wobei ich voraussetze, dass er volljährig ist.
Die Vorgehensweise bei der Vermarktung von GF-Anschlüssen steht dabei sicherlich auf einem anderen Blatt...
0
vor 6 Stunden
dass mein Sohn als Mieter rechtlich überhaupt nicht befugt ist, solche Verträge oder Einverständniserklärungen für das Gebäude zu unterzeichnen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
@Frau Hahn
Zunächst ein Hinweis: die meisten hier im Forom (mich eingeschlossen) sind auch nur Telekom Kunden.
Es kommt halt sehr darauf an was der Sohn möglicherweise unterzeichnet hat.
0
vor 6 Stunden
eventuell abgeschlossene (alle Art) Vereinbarungen sofort zu stornieren und mir dies schriftlich zu bestätigen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Du hast überhaupt kein Recht, Verträge von Dritten zu stornieren.
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vor 5 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Keine Sorge, wenn Du als Gebäudeeigentümerin Dich der neuen Technologie, dem damit verbundenen Installation und der dadurch automatischen Wertsteigerung der Immobilie verwehrst, so wird der reine GF Auftrag ohnehin storniert werden.
Aber bitte nicht jammern wenn die anderen Technologien früher oder später abgeschaltet werden und ihr in dem Gebäude dann gar nichts mehr habt. Werdet ihr dann separat angeschlossen, so wird das, im Gegensatz zu jetzt, ordentlich vierstellig kosten.
2
von
vor 4 Stunden
Keine Sorge, wenn Du als Gebäudeeigentümerin Dich der neuen Technologie, dem damit verbundenen Installation und der dadurch automatischen Wertsteigerung der Immobilie verwehrst, so wird der reine GF Auftrag ohnehin storniert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Keine Sorge, wenn Du als Gebäudeeigentümerin Dich der neuen Technologie, dem damit verbundenen Installation und der dadurch automatischen Wertsteigerung der Immobilie verwehrst, so wird der reine GF Auftrag ohnehin storniert werden.
Aber bitte nicht jammern wenn die anderen Technologien früher oder später abgeschaltet werden und ihr in dem Gebäude dann gar nichts mehr habt. Werdet ihr dann separat angeschlossen, so wird das, im Gegensatz zu jetzt, ordentlich vierstellig kosten.
Zum Glück bietet das TKG inzwischen entsprechende Handhabe. Nun muss sich lediglich jemand finden, der seine Rechte auch tatsächlich einklagt. Das könnte beispielsweise der Sohn sein, der sich endlich von seiner Mutter emanzipieren möchte. 😁
von
vor 3 Stunden
der sich endlich von seiner Mutter emanzipieren möchte.
Keine Sorge, wenn Du als Gebäudeeigentümerin Dich der neuen Technologie, dem damit verbundenen Installation und der dadurch automatischen Wertsteigerung der Immobilie verwehrst, so wird der reine GF Auftrag ohnehin storniert werden.
Zum Glück bietet das TKG inzwischen entsprechende Handhabe. Nun muss sich lediglich jemand finden, der seine Rechte auch tatsächlich einklagt. Das könnte beispielsweise der Sohn sein, der sich endlich von seiner Mutter emanzipieren möchte. 😁
Möchte der Sohn wahrscheinlich schon lange, aber.....................
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von