Unberechtigte Einholung von Unterschriften bei Mietern / Beschwerde über Vertriebsmitarbeiter
vor 7 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens (oder eines Subunternehmens) im November 2025 in Selb Kontakt zu meinem Sohn , aufgenommen hat.
Der Mitarbeiter hat versucht, meinen Sohn zum Thema #Glasfaseranschluss zu drängen. Zudem hat er anscheinend eine Unterschrift für den Einbau gesammelt.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mein Sohn als Mieter rechtlich überhaupt nicht befugt ist, solche Verträge oder Einverständniserklärungen für das Gebäude zu unterzeichnen. Dies liegt allein in der Verantwortung des Eigentümers bzw. Vermieters.
Ich fordere Sie daher auf, diesen Vorgang umgehend zu prüfen, eventuell abgeschlossene (alle Art) Vereinbarungen sofort zu stornieren und mir dies schriftlich zu bestätigen.
MfG
Frau Hahn
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vor 7 Stunden
@Frau Hahn
Ranger oder andere Vertriebler im Auftrag der Telekom
Schau mal hier. Da findest du alles wichtige dazu:
-Infos Direktvermarktung-
Dort ist auch eine Rufnummer für Beschwerde hinterlegt
15
von
vor 25 Minuten
@Frau Hahn ist nicht die Mieterin, unklar ist auch ob Sie überhaupt die Eigentümerin der Immobilie ist oder nur wegen ihrem Sohn (der Mieter ist) hier aufschlägt.
@Karin Kr.
@Frau Hahn ist nicht die Mieterin, unklar ist auch ob Sie überhaupt die Eigentümerin der Immobilie ist oder nur wegen ihrem Sohn (der Mieter ist) hier aufschlägt.
@Karin Kr. ganz salopp ist @Frau Hahn unbeteiligte Dritte, da dürfte auch bei befülltem Profil eine Kontaktaufnahme schwierig werden
von
vor 16 Minuten
Hey @der_Lutz,
oh man, Asche auf mein Haupt, ich habe tatsächlich nicht richtig gelesen.
Entschuldigung. @Frau Hahn, dann muss selbstverständlich Ihr Sohn Kontakt zu uns aufnehmen.
Liebe Grüße
Karin
von
vor 6 Minuten
Entschuldigung. @Frau Hahn, dann muss selbstverständlich Ihr Sohn Kontakt zu uns aufnehmen.
Hey @der_Lutz,
oh man, Asche auf mein Haupt, ich habe tatsächlich nicht richtig gelesen.
Entschuldigung. @Frau Hahn, dann muss selbstverständlich Ihr Sohn Kontakt zu uns aufnehmen.
Liebe Grüße
Karin
Sofern er das überhaupt will und nicht "zufrieden" damit ist einen Glasfasetarif zu bekommen
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 7 Stunden
@Frau Hahn Ist der Sohn volljährig, hat er einen Neuvertrag abgeschlossen, oder einen Vertrag, der im Zusammenhang mit deinem Anschluss steht ?
Eines vorab wegen deiner bisherigen Reaktion.
Wenn man an ein öffentliches Forum herantritt und Hilfe möchte, sollte man anders reagieren und gestellte Anfragen beantworten, denn sonst gibt es nur heiße Luft.
0
vor 6 Stunden
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mein Sohn als Mieter rechtlich überhaupt nicht befugt ist, solche Verträge oder Einverständniserklärungen für das Gebäude zu unterzeichnen. Dies liegt allein in der Verantwortung des Eigentümers bzw. Vermieters.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte darauf hinweisen dass ein Mieter sehr wohl das Recht hat einen Telekommunikationsvertrag abzuschließen.
Der Eigentümer wird im Zuge des Glasfaserausbaus sowieso darum gebeten sein Einverständnis zu geben sofern ein Mieter einen Vertrag abgeschlossen hat.
Wenn der Sohn selber Mieter istkannst du sowieso hier nichts für ihn zu regeln
0
vor 6 Stunden
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mein Sohn als Mieter rechtlich überhaupt nicht befugt ist, solche Verträge oder Einverständniserklärungen für das Gebäude zu unterzeichnen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sohnemann hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Vertrag o. ä. für das GEBÄUDE unterzeichnet, sondern eher die Beantragung eines GF-Anschlusses für seine Mietwohnung. Das ist völlig legitim und nicht zu beanstanden, wobei ich voraussetze, dass er volljährig ist.
Die Vorgehensweise bei der Vermarktung von GF-Anschlüssen steht dabei sicherlich auf einem anderen Blatt...
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vor 6 Stunden
dass mein Sohn als Mieter rechtlich überhaupt nicht befugt ist, solche Verträge oder Einverständniserklärungen für das Gebäude zu unterzeichnen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
@Frau Hahn
Zunächst ein Hinweis: die meisten hier im Forom (mich eingeschlossen) sind auch nur Telekom Kunden.
Es kommt halt sehr darauf an was der Sohn möglicherweise unterzeichnet hat.
0
vor 6 Stunden
eventuell abgeschlossene (alle Art) Vereinbarungen sofort zu stornieren und mir dies schriftlich zu bestätigen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Du hast überhaupt kein Recht, Verträge von Dritten zu stornieren.
0
vor 5 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Keine Sorge, wenn Du als Gebäudeeigentümerin Dich der neuen Technologie, dem damit verbundenen Installation und der dadurch automatischen Wertsteigerung der Immobilie verwehrst, so wird der reine GF Auftrag ohnehin storniert werden.
Aber bitte nicht jammern wenn die anderen Technologien früher oder später abgeschaltet werden und ihr in dem Gebäude dann gar nichts mehr habt. Werdet ihr dann separat angeschlossen, so wird das, im Gegensatz zu jetzt, ordentlich vierstellig kosten.
2
von
vor 4 Stunden
Keine Sorge, wenn Du als Gebäudeeigentümerin Dich der neuen Technologie, dem damit verbundenen Installation und der dadurch automatischen Wertsteigerung der Immobilie verwehrst, so wird der reine GF Auftrag ohnehin storniert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Keine Sorge, wenn Du als Gebäudeeigentümerin Dich der neuen Technologie, dem damit verbundenen Installation und der dadurch automatischen Wertsteigerung der Immobilie verwehrst, so wird der reine GF Auftrag ohnehin storniert werden.
Aber bitte nicht jammern wenn die anderen Technologien früher oder später abgeschaltet werden und ihr in dem Gebäude dann gar nichts mehr habt. Werdet ihr dann separat angeschlossen, so wird das, im Gegensatz zu jetzt, ordentlich vierstellig kosten.
Zum Glück bietet das TKG inzwischen entsprechende Handhabe. Nun muss sich lediglich jemand finden, der seine Rechte auch tatsächlich einklagt. Das könnte beispielsweise der Sohn sein, der sich endlich von seiner Mutter emanzipieren möchte. 😁
von
vor 3 Stunden
der sich endlich von seiner Mutter emanzipieren möchte.
Keine Sorge, wenn Du als Gebäudeeigentümerin Dich der neuen Technologie, dem damit verbundenen Installation und der dadurch automatischen Wertsteigerung der Immobilie verwehrst, so wird der reine GF Auftrag ohnehin storniert werden.
Zum Glück bietet das TKG inzwischen entsprechende Handhabe. Nun muss sich lediglich jemand finden, der seine Rechte auch tatsächlich einklagt. Das könnte beispielsweise der Sohn sein, der sich endlich von seiner Mutter emanzipieren möchte. 😁
Möchte der Sohn wahrscheinlich schon lange, aber.....................
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von