Umzug ins Ausland Telekomvertrag in der Zweitwohnung

vor 9 Monaten

Hallo, wir werden zum 1.1. ins Ausland ziehen. Aktuellen haben wir zwei Wohnungen (beruflich bedingt), beide Wohnungen werden ab dem 31.12. oder früher gekündigt sein. 

 

In der Zweitwohnung haben wir aktuell einen Telekomvertrag.

 

Wir müssen uns bei unserer Gemeinde am Erstwohnsitz abmelden, dies werden wir um die Weihnachtszeit vornehmen, jetzt ist die Anschrift der Abmeldung aber ungleich der Adresse des  Vertrages des Zweitwohnsitz-Telekomanschlusses.

 

Wie gehen wir hier am besten vor, dass wir die Sonderkündigung korrekt erwirken?

225

14

    • vor 9 Monaten

      Sebmer

      Wie gehen wir hier am besten vor, dass wir die Sonderkündigung korrekt erwirken?

      Wie gehen wir hier am besten vor, dass wir die Sonderkündigung korrekt erwirken?
      Sebmer
      Wie gehen wir hier am besten vor, dass wir die Sonderkündigung korrekt erwirken?

      Hallo @Sebmer 

       

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/kuendigung/umzug-ausland 

       

      Dazu das Formular ausfüllen:

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung

       

       

      0

    • vor 9 Monaten

      Grüße @Sebmer 

      Sebmer

      Wir müssen uns bei unserer Gemeinde am Erstwohnsitz abmelden, dies werden wir um die Weihnachtszeit vornehmen, jetzt ist die Anschrift der Abmeldung aber ungleich der Adresse des Vertrages des Zweitwohnsitz-Telekomanschlusses.

      Wir müssen uns bei unserer Gemeinde am Erstwohnsitz abmelden, dies werden wir um die Weihnachtszeit vornehmen, jetzt ist die Anschrift der Abmeldung aber ungleich der Adresse des  Vertrages des Zweitwohnsitz-Telekomanschlusses.
      Sebmer
      Wir müssen uns bei unserer Gemeinde am Erstwohnsitz abmelden, dies werden wir um die Weihnachtszeit vornehmen, jetzt ist die Anschrift der Abmeldung aber ungleich der Adresse des  Vertrages des Zweitwohnsitz-Telekomanschlusses.

      Du musst dich doch auch beim Zweitwohnsitz abmelden wenn du ins Ausland umzieht. 

      3

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      →мαтαıмακı←Kein Bock mehr

      Du musst dich doch auch beim Zweitwohnsitz abmelden wenn du ins Ausland umzieht

      Du musst dich doch auch beim Zweitwohnsitz abmelden wenn du ins Ausland umzieht
      →мαтαıмακı←Kein Bock mehr
      Du musst dich doch auch beim Zweitwohnsitz abmelden wenn du ins Ausland umzieht

      Wenn er denn überhaupt angemeldet ist am Zweitwohnsitz?

       

      @Sebmer 

      Was hast du denn beim Anschluss als Vertragsinhaber als Adresse angegeben? Wenn du den Zweitwohnsitz nicht angemeldet hast, hätte die Inhaberadresse deine Hauptadresse sein müssen.

      Könnte sein das du dir hier ein ganz schönes Ei gelegt hast

       

      @Marcel2605 tolles Makro, passt nur nicht zur Frage Zwinkernd

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      RoadrunnerDD

      @Marcel2605 tolles Makro, passt nur nicht zur Frage

      @Marcel2605 tolles Makro, passt nur nicht zur Frage Zwinkernd
      RoadrunnerDD
      @Marcel2605 tolles Makro, passt nur nicht zur Frage Zwinkernd

      danke.

       

      ist kein Makro  😅

       

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      Der Zweitwohnsitz ist angemeldet. Da der Vertrag über Check24 abgeschlossen wurde konnte nur der Zweitwohnsitz als Adresse angegeben werden obwohl die eigentliche Meldeadresse eine andere ist. 

      Deshalb frage ich auch, da die Abmeldung des Zweitwohnsitz ja per se keine Sonderkündung auslöst aber der Wegzug schon. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Monaten

      @Sebmer Was ist denn der Grund für den Umzug ins Ausland? Arbeit? Dann sollte es auch mit einer Bescheinigung deines Arbeitgebers funktionieren.

       

      Ansonsten kann nur das @Telekom-hilft-Team mal schauen & erzählen wie man das aufdröseln könnte. Dafür müsste allerdings dein Profil befüllt werden

       

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile

      (Kundendaten für den Kundenservice - Schieberegler zur Einwilligung nach rechts)

       

      (Ha, ein Makro 😁)

      0

    • vor 9 Monaten

      @Telekom-hilft-Team ich habe das Profil upgedated. Evtl. könnt ihr mir helfen. 

      Einen Anstellungsvertrag ab dem 1.1.25 der ausländischen Firma können wir gerne vorweisen.

      4

      Antwort

      von

      vor 9 Monaten

      @RoadrunnerDD es auch immer mal wieder erfrischend einen Fall zu übernehmen bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Daher machen wir das einfach direkt.

       

      @Sebmer Ich kümmere mich gerne um die entsprechende Kündigung. Dazu müssen wir einmal telefonieren. Ich bin morgen ab 19:00 Uhr da. Passt dir das? Andernfalls sag mir gerne ein Zeitfenster und eine meiner Kolleg*innen meldet sich bei dir.

       

      Gruß

      Sören

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      Gerne - ich war die letzten Tage unterwegs. Ruft einfach an wenn es euch passt.

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      Hallo @Sebmer

       

      leider konnte ich dich gerade nicht erreichen. ☹️

      Lass mir gerne ein Zeitfenster da, in dem du erreichbar bist. 

       

      Liebe Grüße

      Belana

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Monaten

      Danke @Belana M.  ruft mich gerne gegen 16 Uhr an. 

      2

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      Hallo @Sebmer

       

      alles klar, dann hören wir uns nachher. Zwinkernd

       

      Lieben Gruß

      Umut

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      Hallo @Sebmer,

       

      danke für das nette Telefonat.

       

      Wie besprochen, berechtigt allein der Wegfall der Zweitwohnung noch nicht zur Sonderkündigung. Da aber ein Arbeitsvertrag mit dem Datum des Arbeitsbeginns vorliegt, kann zu diesem Datum gekündigt werden.

      Über das Onlineformular besteht die Möglichkeit, das entsprechende Dokument hochzuladen. Es kann dort ebenfalls ein Datum gewählt werden, ab wann eine Anschlusssperre gewünscht ist. So wird ausgeschlossen, dass unberechtigte Personen den Anschluss noch nutzen könnten.

       

      Sollten noch Fragen aufkommen, helfen wir hier gern weiter.

       

      Viele Grüße

      Jürgen

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

      Gelöst

      vor 6 Jahren

      in  

      181

      0

      3

      Gelöst

      in  

      10479

      0

      1

      vor 4 Jahren

      in  

      627

      2

      4