Solved
Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Ausland
1 year ago
Hallo!
- Bei einem Umzug ins Ausland muss man eine Frist von einem Monat einhalten und einen Nachweis über die Abmeldung vorlegen.
- Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Habe ich richtig verstanden, dass man in jedem Fall noch drei Wochen nach dem Auszug für das Internet bezahlen muss? Das sieht für mich komisch aus🤔
758
6
This could help you too
362
0
1
Solved
8 years ago
10490
0
1
337
0
1
You might also be interested in
Request purchasing advice
Fill out our online contact form quickly and easily so that we can advise you personally in a timely manner.
View offers
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
Accepted Solution
accepted by
1 year ago
Vier Wochen vorher die Kündigung anmelden und dann den Nachweis hinterher schicken. Es zählt (zumindest bei der Telekom) die erste Info zum Umzug.
0
Accepted Solution
accepted by
1 year ago
@olkud
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kuendigung/ausland
"
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich ins Ausland umziehe?
Ja, beim Umzug ins Ausland haben Sie nach § 60 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht mit einer gesetzlichen Frist von 1 Monat.
Nutzen Sie einfach das Online-Kündigungsformular Festnetz bzw. Mobilfunk."
2
Answer
from
1 year ago
nach § 60 TKG
Da wurde mittlerweile ja klargestellt, dass die Kündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs ausgesprochen werden kann (die muss dann natürlich spätestens einen Monat vorher ausgesprochen werden).
Answer
from
1 year ago
Guten Morgen @olkud,
wie ich sehe, haben Sie hier bereits passende Hinweise erhalten. Bei weiteren Fragen bin ich auch gerne für Sie da.
Viele Grüße
Lilia N.
Unlogged in user
Answer
from