Gelöst

Trassenplan Telekom verbindlich ?

vor 4 Tagen

Ich habe von der Telekom einen Trassenplan erhalten .

Da ich bauliche Maßnahmen an Haus und Grundstück plane , muss ich wissen , ob der mir vorliegende Trassenplan bzgl. der Kabelführung verbindlich ist .

Wer haftet bei auftretenden Schäden wenn der Plan von der tatsächlichen Kabelführung abweicht .

mfG

Der Bauplaner

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Tagen

      Du haftest. 

      Du solltest mal alles auf der Website lesen. 

      Die kabelschutzanweisung und die Nutzungsbedingungen 

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      Antwort

      von

      vor 3 Tagen

      gudrun-e.-backhaus

      Die Techniker haben sich die Klinke in die Hand gegeben und vergebens einen Leitungsverlauf gesucht

      Ihr habt im Prinzip alle Recht .

      Aber :

      Mein Nachbar hat seit Monaten kein Festnetz mehr . Totalausfall . Ebenso kein DSL .

      Die Techniker haben sich die Klinke in die Hand gegeben und vergebens einen Leitungsverlauf gesucht und trotz Trassenplan nichts gefunden .

      Nun wird behauptet von mir ginge eine "wilde" Leitung zu ihm mit unbekannter Lage . Mein Trassenplan ist korrekt .

      Demnächst werde ich bauen ,  bis ca. 2,5m ausbaggern .

      Deswegen meine Anfrage .

      Sicher ist nur , dass kein Kabel auf meinem Grundstück verläuft .

      gudrun-e.-backhaus

      Die Techniker haben sich die Klinke in die Hand gegeben und vergebens einen Leitungsverlauf gesucht

      Tongenerator an die Leitung gehängt und mit dem Ortungsgerät einmal abgelaufen?

      Ansonsten vom Hausübergabepunkt rückwärts graben

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      Antwort

      von

      vor 3 Tagen

      Huhu @gudrun-e.-backhaus,

       

      schön, dass du dich hier in der Community meldest.😊

       

      Mittlerweile konntest du ja schon eine Vielzahl an Informationen zu deinem Anliegen sammeln, was sehr hilfreich ist. Bei den Tiefbauarbeiten würde ich mich definitiv an den Trassenplan orientieren, da dieser eine wichtige Grundlage für die Planung und Durchführung der Arbeiten darstellt. Wie hier bereits mehrmals geschrieben wurde, ist es entscheidend, die Details im einfach vorsichtig graben zu beachten, um mögliche Probleme und durchtrennen von Kabeln zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.😊

       

      Falls du dennoch Fragen dazu hast, stehe ich dir gerne zur Seite.

       

      Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,

      Neele

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      Antwort

      von

      vor 3 Tagen

      Stefan

      Wie auf der Webseite steht ist der Trassenplan verbindlich mit den Toleranzen die dort ebenso aufgeführt werden.

      Wie auf der Webseite steht ist der Trassenplan verbindlich mit den Toleranzen die dort ebenso aufgeführt werden.

      ABER - Gründstücksgrenzen verändern sich  teilweise über die Jahrzehnte.

      Ebenso Verlegetiefen- z.B. weil eben etwas auf dem Grund begradigt wurde oder durch erosion.

      Da diese Veränderungen der Telekom nicht gemeldet werden, muss bei aller Genauigkeit des Plans zum Zeitpunkt der Erstellung 

      immer von einem davon abweichenden Zustand ausgegangen werden.

      Stefan

      Wie auf der Webseite steht ist der Trassenplan verbindlich mit den Toleranzen die dort ebenso aufgeführt werden.

      Im hier vorliegenden Fall geht es doch aber offensichtlich um ein Kabel, welches laut Plan überhaupt nicht über das Grundstück führt. Es geht nicht darum, ob das Kabel einen Meter weiter links oder rechts liegt.

      "Verbindlich" würde doch dann heißen, dass das Risiko nicht bei @gudrun-e.-backhaus liegt!? Dann wäre die Lösung des Threads falsch.

      falk2010

      Dann ist's doch gut, oder? 

      Frohes Graben.

      gudrun-e.-backhaus

      Sicher ist nur , dass kein Kabel auf meinem Grundstück verläuft .

      gudrun-e.-backhaus

      Sicher ist nur , dass kein Kabel auf meinem Grundstück verläuft .

      Dann ist's doch gut, oder? 

      Frohes Graben.

      falk2010

      Dann ist's doch gut, oder? 

      Frohes Graben.

      Solange die Lösung hier heißt du haftest, ist deine Antwort eher nicht zutreffend. Eine offizielle anders lautende Aussage fehlt dem TE hier noch.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Tagen

      @gudrun-e.-backhaus In welchem Sinne sollten sie denn verbindlich sein? Bloss weil ein Kabel vielleicht 30cm weiter links oder weniger tief liegt, entbindet das den Bauunternehmer nicht von der Sorgfallspflicht.  Deshalb ist er ja im Zweifel auch versichert.

      Im Zweifel 'Handgrabung',,,,,

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    • vor 4 Tagen

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    • vor 4 Tagen

      Hallo 😊

      Hier geht es nicht um 30cm .

      Ich befürchte dass das Kabel quer über mein Grundstück - Verlauf unklar - läuft .

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    • vor 4 Tagen

      Wenn du das aus welchen Gründen auch immer befürchtest dann einfach vorsichtig graben…..

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    • vor 4 Tagen

      @gudrun-e.-backhaus Wieso befürchtest Du das, wenn auf dem Trassenplan NICHTS eingezeichnet ist? Ansonsten sind die Linien schon +-1m genau. Vorsichtig graben!

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    • vor 4 Tagen

      Tja , gute Frage 😀

      Da wo laut Plan die Leitung ins Haus kommen müsste ( Strasse --> Garage) ist nix . Weit und breit nix . Nicht mal ein APL an der Wand .

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von