Techniker ist nicht erschienen

3 years ago

Hallo, auch ich habe hier leider dasselbe Problem, dass der Techniker heute nicht erschienen ist und ich somit umsonst diesen Tag gewartet habe. Hätte eigentlich besseres erwartet. Wie geht es nun weiter?

 

Freundliche Grüße von einem ziemlich enttäuschen Kunden

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    • 3 years ago

      SG_77

      Hallo, auch ich habe hier leider dasselbe Problem, dass der Techniker heute nicht erschienen ist und ich somit umsonst diesen Tag gewartet habe.

      Hallo, auch ich habe hier leider dasselbe Problem, dass der Techniker heute nicht erschienen ist und ich somit umsonst diesen Tag gewartet habe.

      SG_77

      Hallo, auch ich habe hier leider dasselbe Problem, dass der Techniker heute nicht erschienen ist und ich somit umsonst diesen Tag gewartet habe.


      Wer hatte das denn noch? 

       

      0

    • 3 years ago

      @SG_77 

      §58 TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG   Absatz 4 sagt dazu:

       

      "(4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher
      für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich
      vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher
      Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3
      Satz 4 und 5 gilt entsprechend."

      "(3) (1)Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann
      der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung
      verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige
      Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der
      Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. (2) Die Höhe der
      Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro
      oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem
      Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. (3) Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach
      § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung
      anzurechnen. (4)Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden
      Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. (5)Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz
      anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen."

      2

      Answer

      from

      3 years ago

      NoOneElse

      (4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3 Satz 4 und 5 gilt entsprechend."

      (4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher
      für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich
      vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher
      Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3
      Satz 4 und 5 gilt entsprechend."
      NoOneElse
      (4) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher
      für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich
      vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher
      Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Absatz 3
      Satz 4 und 5 gilt entsprechend."

      Gilt das auch bei Streik?

       

      @SG_77 

      Bitte mal den Hinweis oberhalb der Community lesen.

      HAMAPA_0-1652162250628.png

       

      @Gelöschter Nutzer 

      Dort steht:

      Bitte seht bei ausgefallenen Terminen von Rückfragen an den Hotlines  ab, wir melden und zur Vereinbarung eines neuen Termins bei euch.

       

       

       

      Answer

      from

      3 years ago

      @HAMAPA  schrieb:

      @─=≡Σ(([ ⊐•̀⌂•́]⊐ 

      Dort steht:

      Bitte seht bei ausgefallenen Terminen von Rückfragen an den Hotlines  ab, wir melden und zur Vereinbarung eines neuen Termins bei euch.


      Hab ich gar nicht gesehen, weil ich die Meldungen immer aufklappen muß.

      Zwischenablage01.jpg


      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 3 years ago

      SG_77

      Wie geht es nun weiter?

      Wie geht es nun weiter?
      SG_77
      Wie geht es nun weiter?

      Bei der Hotline melden.

      0800 / 330 1000

       

      Hast du denn schon deine Zugangsdaten erhalten? Und ist ein Router vorhanden?

      Wenn ja, einfach mal anschließen. Womöglich steht die Leitung schon. Zwinkernd

      0

    • 3 years ago

      Moin @SG_77,

       

      es tut mir sehr leid, dass Sie aufgrund des Streikes, vom Kollegen "versetzt" wurden. 

      Allerdings bleiben Auswirkungen, die unsere Kunden betreffen, leider in so einem Fall nicht aus. Traurig

       

      Die Kollegen werden sich zwecks neuer Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen. 

       

      Grüße

      Claudia Bö.

      0

      Unlogged in user

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