Tarifwechsel Glasfaser
vor einem Jahr
Hallo in die Runde. Ich habe am 12.04.2024 einen Tarifwechsel bzw. Vertragsverlängerung in einen Glasfasertarif veranlasst. Es war ein Telekom Vertreter bei uns im Haus (Mehrfamilienhaus) der hat mir mehr oder weniger einen neuen Tarif aufgeschwatzt. Ich habe jetzt schon 2 mal einen Termin gemacht damit der Telekom Techniker mir die neue Glasfaser Dose und das Glasfaser Modem Instaliert der Termin wurde jetzt schon das 2 mal Stoniert. Meine Frage ist kann man da noch vom Vertrag zurücktreten auch wenn noch nichts passiert ist? Oder soll ich warten bis sich die Telekom wieder bei mir meldet das es weiter geht. Weil ja angeblich der Ausbau noch nicht komplett abgeschlossen ist.
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vor 5 Jahren
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vor einem Jahr
Grüße @kempf.markus
Meine Frage ist kann man da noch vom Vertrag zurücktreten auch wenn noch nichts passiert ist?
Widerruf geht nur 14 Tage ab Zustellung der Auftragsbestätigung.
Oder soll ich warten bis sich die Telekom wieder bei mir meldet das es weiter geht.
würde ich persönlich machen.
Denn Glasfaser ist besser als Internet über Kupfer.
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Ok. Der widerruf ist durch da geht nichts mehr. Ich warte jetzt einfach bis es weiter geht
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
damit der Telekom Techniker mir die neue Glasfaser Dose und das Glasfaser Modem
Liegt denn Gf im Gebäude und in der Wohnung? @kempf.markus
Steht in der Auftragsbestätigung ein Glasfasertarif?
4
Antwort
von
vor einem Jahr
jetzt fehlt nur noch das GF in die Wohnung
Im Mehrfamilienhaus findet eine Auskundung durch die Telekom statt, wie Gf in die einzelnen Wohnungen kommt.
Ist das passiert, sind andere Wohnungen schon angeschlossen? @kempf.markus
Antwort
von
vor einem Jahr
Der Anschluss im Haus ist soweit vorhanden.Jetzt fehlt nur noch der Anschluss in die Wohnung
Antwort
von
vor einem Jahr
Der Anschluss im Haus ist soweit vorhanden.Jetzt fehlt nur noch der Anschluss in die Wohnung
Bitte mal die Fragen von @Espresso doppio beantworten, danke.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
@kempf.markus
und mit dem Vermieter ist soweit auch alles geklärt, und ein "ok" liegt vor?
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Antwort
von
vor einem Jahr
Mit dem Vermieter ist auch alles geklärt
Antwort
von
vor einem Jahr
Mit dem Vermieter ist auch alles geklärt
Mit dem Vermieter ist auch alles geklärt
Du mußt es nicht mit dem Vermieter klären,
sondern der Vermieter mit dem GF-Ausbauer,
wenn es kein unterschriebenes Begehungsprotokol mit Zustimmung zur NE4 gibt,
wird die auch nicht gebaut.
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich hab in meine Auftragsbestätigung geschaut die Begehung war letztes Jahr im April und wurde zugestimmt.da ist alles in Ordnung
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
dann warten bis der Wideruf durch ist und dann neu beantragen,
da auch gleich sagen das die GF-TA in der Wohnung noch fehlt,
damit der richtige Auftrag eingestellt wird.
(an sonsten bekommst du evtl. nur einen Einrichtungslink, mit dem du nix anfangen kannst.)
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Antwort
von
vor einem Jahr
Ich kann doch kein Widerruf machen wenn die widerrufspflicht abgelaufen ist? Oder habe ich das falsch verstanden und kann dennoch widerrufen?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Dann lass den Auftrag weiter laufen.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von