Stornierung des Glasfaser-Auftrags wg. Lieferverzug / Weiterführung des bestehenden Magenta L (DSL)

vor 3 Tagen

Sehr geehrtes Telekom hilft Team,
ich bitte um die sofortige Stornierung / außerordentliche Kündigung meines Glasfaser-Auftrags (Auftragsbestätigung vom 14.02.2025). Kundennummer und Auftragsnummer siehe mein Profil.

Die Auftragsbestätigung liegt nun weit über 1,5 Jahre zurück. Zwar wurde das Mehrfamilienhaus inzwischen erschlossen, in meiner Wohnung wurde jedoch bis heute keine Glasfaserdose (Gf-TA) installiert. Da die Leistung Ihrerseits somit nicht erbracht werden kann und eine unzumutbare Verzögerung vorliegt, trete ich hiermit wegen Lieferverzugs mit sofortiger Wirkung von diesem Glasfaser-Vorvertrag zurück.
Ich weise vorsorglich auf das BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) hin, wonach die Mindestvertragslaufzeit bereits seit dem 14.02.2025 läuft. Einer Verschiebung des Laufzeitendes auf das Jahr 2027 widerspreche ich ausdrücklich.
Wichtig für meinen bestehenden Anschluss:

Mein aktuell laufender DSL-Tarif Magenta L ist von dieser Stornierung ausdrücklich nicht betroffen. Ich möchte diesen Vertrag unverändert und zu den bestehenden Konditionen über die Kupferleitung weiterführen.
Bitte bestätigen Sie mir die Stornierung des Glasfaser-Auftrags sowie die unberührte Fortführung meines DSL-Tarifs zeitnah schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Paul

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    • vor 3 Tagen

      Katharina02681

      Ich weise vorsorglich auf das BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) hin, wonach die Mindestvertragslaufzeit bereits seit dem 14.02.2025 läuft. Einer Verschiebung des Laufzeitendes auf das Jahr 2027 widerspreche ich ausdrücklich.

      Sehr geehrtes Telekom hilft Team,
      ich bitte um die sofortige Stornierung / außerordentliche Kündigung meines Glasfaser-Auftrags (Auftragsbestätigung vom 14.02.2025). Kundennummer und Auftragsnummer siehe mein Profil.

      Die Auftragsbestätigung liegt nun weit über 1,5 Jahre zurück. Zwar wurde das Mehrfamilienhaus inzwischen erschlossen, in meiner Wohnung wurde jedoch bis heute keine Glasfaserdose (Gf-TA) installiert. Da die Leistung Ihrerseits somit nicht erbracht werden kann und eine unzumutbare Verzögerung vorliegt, trete ich hiermit wegen Lieferverzugs mit sofortiger Wirkung von diesem Glasfaser-Vorvertrag zurück.
      Ich weise vorsorglich auf das BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) hin, wonach die Mindestvertragslaufzeit bereits seit dem 14.02.2025 läuft. Einer Verschiebung des Laufzeitendes auf das Jahr 2027 widerspreche ich ausdrücklich.
      Wichtig für meinen bestehenden Anschluss:

      Mein aktuell laufender DSL-Tarif Magenta L ist von dieser Stornierung ausdrücklich nicht betroffen. Ich möchte diesen Vertrag unverändert und zu den bestehenden Konditionen über die Kupferleitung weiterführen.
      Bitte bestätigen Sie mir die Stornierung des Glasfaser-Auftrags sowie die unberührte Fortführung meines DSL-Tarifs zeitnah schriftlich.
      Mit freundlichen Grüßen

      Kerstin Paul

      Katharina02681

      Ich weise vorsorglich auf das BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) hin, wonach die Mindestvertragslaufzeit bereits seit dem 14.02.2025 läuft. Einer Verschiebung des Laufzeitendes auf das Jahr 2027 widerspreche ich ausdrücklich.

      Wurscht, es kann noch nichts laufen als Vertrag wo auch noch nicht geschaltet bzw. berechnet wird. 

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    • vor 3 Tagen

      Katharina02681

      Ich weise vorsorglich auf das BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) hin, wonach die Mindestvertragslaufzeit bereits seit dem 14.02.2025 läuft. Einer Verschiebung des Laufzeitendes auf das Jahr 2027 widerspreche ich ausdrücklich.
      Wichtig für meinen bestehenden Anschluss:

      Sehr geehrtes Telekom hilft Team,
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      Die Auftragsbestätigung liegt nun weit über 1,5 Jahre zurück. Zwar wurde das Mehrfamilienhaus inzwischen erschlossen, in meiner Wohnung wurde jedoch bis heute keine Glasfaserdose (Gf-TA) installiert. Da die Leistung Ihrerseits somit nicht erbracht werden kann und eine unzumutbare Verzögerung vorliegt, trete ich hiermit wegen Lieferverzugs mit sofortiger Wirkung von diesem Glasfaser-Vorvertrag zurück.
      Ich weise vorsorglich auf das BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) hin, wonach die Mindestvertragslaufzeit bereits seit dem 14.02.2025 läuft. Einer Verschiebung des Laufzeitendes auf das Jahr 2027 widerspreche ich ausdrücklich.
      Wichtig für meinen bestehenden Anschluss:

      Mein aktuell laufender DSL-Tarif Magenta L ist von dieser Stornierung ausdrücklich nicht betroffen. Ich möchte diesen Vertrag unverändert und zu den bestehenden Konditionen über die Kupferleitung weiterführen.
      Bitte bestätigen Sie mir die Stornierung des Glasfaser-Auftrags sowie die unberührte Fortführung meines DSL-Tarifs zeitnah schriftlich.
      Mit freundlichen Grüßen

      Kerstin Paul

      Katharina02681

      Ich weise vorsorglich auf das BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) hin, wonach die Mindestvertragslaufzeit bereits seit dem 14.02.2025 läuft. Einer Verschiebung des Laufzeitendes auf das Jahr 2027 widerspreche ich ausdrücklich.
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      Das zählt nicht für die Telekom. Lass mal die KI weg 

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    • vor 3 Tagen

      Dein Glasfasertarif läuft doch erst los, wenn die Bereitstellung erfolgt. Auch wenn der Glasfaserausbau hinkt, laufen lassen bis es fertigt ist. Du hast dadurch doch keinen geldwerten Nachteil, da du DSL hast.

      Nachtrag: eine rechtswirksame Kündigung/Stornierung ist hier über deinen Beitrag in der Communtiy nicht möglich.

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    • vor 3 Tagen

      Katharina02681

      ch weise vorsorglich auf das BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) hin

      Sehr geehrtes Telekom hilft Team,
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      Katharina02681

      Ich weise vorsorglich auf das BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) hin

      Welches du auch mal lesen solltest.

      Und danach nochmal lesen, was du bei der Telekom überhaupt wann abgeschlossen hast! 

      Katharina02681

      Auftragsbestätigung vom 14.02.2025

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      Kerstin Paul

      Katharina02681

      Auftragsbestätigung vom 14.02.2025

      Katharina02681

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      Die Auftragsbestätigung liegt nun weit über 1,5 Jahre zurück. Zwar wurde das Mehrfamilienhaus inzwischen erschlossen, in meiner Wohnung wurde jedoch bis heute keine Glasfaserdose (Gf-TA) installiert. Da die Leistung Ihrerseits somit nicht erbracht werden kann und eine unzumutbare Verzögerung vorliegt, trete ich hiermit wegen Lieferverzugs mit sofortiger Wirkung von diesem Glasfaser-Vorvertrag zurück.
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      Kerstin Paul

      Katharina02681

      weit über 1,5 Jahre zurück

      Katharina02681

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      Ich weise vorsorglich auf das BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) hin, wonach die Mindestvertragslaufzeit bereits seit dem 14.02.2025 läuft. Einer Verschiebung des Laufzeitendes auf das Jahr 2027 widerspreche ich ausdrücklich.
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      Mein aktuell laufender DSL-Tarif Magenta L ist von dieser Stornierung ausdrücklich nicht betroffen. Ich möchte diesen Vertrag unverändert und zu den bestehenden Konditionen über die Kupferleitung weiterführen.
      Bitte bestätigen Sie mir die Stornierung des Glasfaser-Auftrags sowie die unberührte Fortführung meines DSL-Tarifs zeitnah schriftlich.
      Mit freundlichen Grüßen

      Kerstin Paul

      Katharina02681

      Ich weise vorsorglich auf das BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) hin

      Du bemerkst aber den Widerspruch schon selbst?

      Selbst wenn du dir aufgrund es Urteils irgendwas herbeidichten willst .. gäbs noch keinen Grund für irgendwas. 

      Der Vertrag über den Ausbau würde ja dann auch erst am 14.02.2027 auslaufen! Bis dahin kann die Telekom den Ausbau noch in Ruhe erledigen.

      0

    • vor 3 Tagen

      @ all,

      lasst sie doch, wenn sie kein GF will und nach der Abschaltung von DSL ohne dastehen möchte, kann uns das doch egal sein. 

      3

      von

      vor 3 Tagen

      @holzher24 im Prinzip hast du ja recht, aber ich verstehe immer nicht, auch wenn der Ausbau deutlich verzögert ist, der Ausbau storniert werden soll... DSL läuft und irgendwann das Glasfaser... hier zahlt niemand was doppelt oder ähnliches...

      von

      vor 3 Tagen

      Schwarzer Ast

      im Prinzip hast du ja recht, aber ich verstehe immer nicht, auch wenn der Ausbau deutlich verzögert ist, der Ausbau storniert werden soll... DSL läuft und irgendwann das Glasfaser... hier zahlt niemand was doppelt oder ähnliches...

      @holzher24 im Prinzip hast du ja recht, aber ich verstehe immer nicht, auch wenn der Ausbau deutlich verzögert ist, der Ausbau storniert werden soll... DSL läuft und irgendwann das Glasfaser... hier zahlt niemand was doppelt oder ähnliches...

      Schwarzer Ast

      im Prinzip hast du ja recht, aber ich verstehe immer nicht, auch wenn der Ausbau deutlich verzögert ist, der Ausbau storniert werden soll... DSL läuft und irgendwann das Glasfaser... hier zahlt niemand was doppelt oder ähnliches...

      Da gebe ich Dir in vollem Umfang Recht. Ich denke, den Unsinn schreiben auch viele nur weil sie glauben damit Druck ausüben zu können und morgen dann schon die Bagger vorm Haus stehen und übermorgen GF fertig- und nutzbar ist. Falscher glauben, mehr nicht. 

      von

      vor 3 Tagen

      Es läuft vermutlich darauf hinaus, dass es irgendwo ein preislich besseres Angebot als das von 2025 gibt.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Tagen

      Im Bezug auf den im Betreff genannten Lieferverzug.

      Wenn du einen Lieferverzig bemängelst hättest du erst einmal einen fixen Termin haben müssen. Den gibt es und gab es aber bei Glasfaser und Gebäudeneuerschließungen noch nie.   Wie kommst du also daher auf diesen Verzug?

      0

    • vor 3 Tagen

      Katharina02681

      trete ich hiermit wegen Lieferverzugs mit sofortiger Wirkung von diesem Glasfaser-Vorvertrag zurück.

      Sehr geehrtes Telekom hilft Team,
      ich bitte um die sofortige Stornierung / außerordentliche Kündigung meines Glasfaser-Auftrags (Auftragsbestätigung vom 14.02.2025). Kundennummer und Auftragsnummer siehe mein Profil.

      Die Auftragsbestätigung liegt nun weit über 1,5 Jahre zurück. Zwar wurde das Mehrfamilienhaus inzwischen erschlossen, in meiner Wohnung wurde jedoch bis heute keine Glasfaserdose (Gf-TA) installiert. Da die Leistung Ihrerseits somit nicht erbracht werden kann und eine unzumutbare Verzögerung vorliegt, trete ich hiermit wegen Lieferverzugs mit sofortiger Wirkung von diesem Glasfaser-Vorvertrag zurück.
      Ich weise vorsorglich auf das BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25) hin, wonach die Mindestvertragslaufzeit bereits seit dem 14.02.2025 läuft. Einer Verschiebung des Laufzeitendes auf das Jahr 2027 widerspreche ich ausdrücklich.
      Wichtig für meinen bestehenden Anschluss:

      Mein aktuell laufender DSL-Tarif Magenta L ist von dieser Stornierung ausdrücklich nicht betroffen. Ich möchte diesen Vertrag unverändert und zu den bestehenden Konditionen über die Kupferleitung weiterführen.
      Bitte bestätigen Sie mir die Stornierung des Glasfaser-Auftrags sowie die unberührte Fortführung meines DSL-Tarifs zeitnah schriftlich.
      Mit freundlichen Grüßen

      Kerstin Paul

      Katharina02681

      trete ich hiermit wegen Lieferverzugs mit sofortiger Wirkung von diesem Glasfaser-Vorvertrag zurück.

      Ohne verbindlichen Liertermin gibt es auch keinen Lieferverzug!

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    • vor 4 Stunden

      Hallo @Katharina02681 ,

       

      wie besprochen, wurde der Glasfaserauftrag mittlerweile storniert.

       

      Solltet ihr euch doch noch für einen Glasfaseranschluss entscheiden, gib mir gerne Bescheid.🤓

       

      An sich müssten wir nur das Glasfasermodem 2 bestellen und eure vorhandene Fritz!Box kann daran über LAN weiter wie bisher betrieben werden. 😇

       

      Viele Grüße

      Svenja 🌻

       

       

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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