Gelöst

Sonderkündigungsrecht

vor 5 Jahren

Hallo,

 

ich habe seit Mitte Dezember Abbrüche im Internet und mein Router wird erst nach einer halben Stunde synchron nach Restart. Es waren schon drei Techniker da, alles probiert ausgetauscht und keine Besserung. Heute kommt es noch besser: Abbruch und keine Einwahl möglich.... Totalausfall!!! Ab wann kann ich kündigen bzw. das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?

925

17

    • vor 5 Jahren

      Hi @uwegilberg und herzlich willkommen bei uns in der Community.

      Vielen Dank, dass du dich bei uns meldest, auch wenn der Anlass kein schöner ist.

      Ich kann gut verstehen, dass du einfach nur möchtest, das dein Anschluss funktioniert. Das wollen wir selbstverständlich auch. Die Probleme wäre, auch wenn du den Anbieter wechseln würdest, leider nicht weg. Die physikalische Leitung würde sich nicht ändern.

      Deshalb wäre es super, wenn du uns noch die Chance gibst, deinen Anschluss zu reparieren. Ich schaue gerne nach, was die letzten Techniker als Notizen hinterlassen haben. Fülle dazu deine Benutzerdaten in deinem Profil aus. Anschließend gib mir gerne hier bescheid.

      Gruß
      Sören M.

      3

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Sören M.

      ... Fülle dazu deine Benutzerdaten in deinem Profil aus.

      ...
      Fülle dazu deine Benutzerdaten in deinem Profil aus.
      Sören M.
      ...
      Fülle dazu deine Benutzerdaten in deinem Profil aus.

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Besten Dank @Gelöschter Nutzer. Zwinkernd

      Gruß
      Sören M.


      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ansonsten musst du die Telekom mit angemessener Frist (7-10 Werktage) schriftlich beweisbar auffordern den Fehler zu beben.

      Verstreicht die Frist kannst du außerordentlich Kündigen - hast dann aber hoffentlich einen Kabelanschlussprovider zur Hand.

      Weil mit DSL wirds dann eher nichts mehr

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Bevor man von einem Sonderkündigungsrecht spricht, sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden.

      Es muß ja einen Grund für diese Probleme geben.

      Dem sollte man erst einmal nachgehen.

      Dann kann man weiter sehen.

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden. Dem sollte man erst einmal nachgehen.

      .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden.

      Dem sollte man erst einmal nachgehen.

      .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden.

      Dem sollte man erst einmal nachgehen.


      Was ja schon drei Techniker versucht haben. 

      Ab wievielen Technikern darf man sich denn eine Sonderkündigung überlegen?

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Stefan

      .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden. Dem sollte man erst einmal nachgehen. .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden. Dem sollte man erst einmal nachgehen. .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden. Dem sollte man erst einmal nachgehen. Was ja schon drei Techniker versucht haben. Ab wievielen Technikern darf man sich denn eine Sonderkündigung überlegen?

      .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden. Dem sollte man erst einmal nachgehen.

      .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden.

      Dem sollte man erst einmal nachgehen.

      .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden.

      Dem sollte man erst einmal nachgehen.


      Was ja schon drei Techniker versucht haben. 

      Ab wievielen Technikern darf man sich denn eine Sonderkündigung überlegen?

      Stefan

      .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden. Dem sollte man erst einmal nachgehen.

      .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden.

      Dem sollte man erst einmal nachgehen.

      .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden.

      Dem sollte man erst einmal nachgehen.


      Was ja schon drei Techniker versucht haben. 

      Ab wievielen Technikern darf man sich denn eine Sonderkündigung überlegen?


      Dazu müßte man erstmal wissen, was die Techniker herausgefunden haben.

      Ohne Infos schwer zu sagen.

      Vielleicht liegt das Problem auch auf Kundenseite.

      Welcher Router wird verwendet?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      uwegilberg

      Hallo, ich habe seit Mitte Dezember Abbrüche im Internet und mein Router wird erst nach einer halben Stunde synchron nach Restart. Es waren schon drei Techniker da, alles probiert ausgetauscht und keine Besserung. Heute kommt es noch besser: Abbruch und keine Einwahl möglich.... Totalausfall!!! Ab wann kann ich kündigen bzw. das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?

      Hallo,

       

      ich habe seit Mitte Dezember Abbrüche im Internet und mein Router wird erst nach einer halben Stunde synchron nach Restart. Es waren schon drei Techniker da, alles probiert ausgetauscht und keine Besserung. Heute kommt es noch besser: Abbruch und keine Einwahl möglich.... Totalausfall!!! Ab wann kann ich kündigen bzw. das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?

      uwegilberg

      Hallo,

       

      ich habe seit Mitte Dezember Abbrüche im Internet und mein Router wird erst nach einer halben Stunde synchron nach Restart. Es waren schon drei Techniker da, alles probiert ausgetauscht und keine Besserung. Heute kommt es noch besser: Abbruch und keine Einwahl möglich.... Totalausfall!!! Ab wann kann ich kündigen bzw. das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?


       

       

      @uwegilberg 

       

      Der meistverwendete Routertyp hier in diesem Forum:

       

      "Mein Router".

       

      W e l c h e r   Routertyp?

      9

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @uwegilberg 

       

      Gleicher Antwortstil:

       

      "Und ich muß (zum Glück) keinen User unterstützen, der die ehrenamtlicher Helfer hier (die keinerlei Einblick

      in die Hardware anderer User haben) als 'Klugschwätzer' verunglimpft."

       

      Das kann man auch anders ausdrücken.

       

      Dies ist ein "Kunden-helfen-Kunden-Forum" - und kein "Kunden-beschimpfen-Kunden-Forum".

       

      => Blacklist forever...

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @uwegilberg 

      Siehe 314 BGB

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Vielen Dank,

      das hilft mir !!!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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