Gelöst
Sonderkündigungsrecht Umzug, Vertrag kann nicht mitgenommen werden
vor 5 Jahren
Hallo,
ich ziehe demnächst um und im Beratungsgespräch wurde mir gesagt dass mein bestehender Festnetz-Vertrag so nicht mehr vertrieben wird und ich deshalb diesen nicht auf die neue Wohnung übertragen kann, deshalb kann ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Kann mir einer helfen wie ich damit umgehe, da die vorgefertigten Formulare dies nicht berücksichtigen.
Oder ist in diesem Fall eine schriftliche Kündigung per Post nötig?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Hallo @caro_drescher ,
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community!
Sie müssen telefonisch oder in einem T-Punkt den Umzug nach TKG (Telekommunikationsgesetz) beantragen. Es ist wichtig, dass Sie dabei auf "nach TKG " bestehen. Das wird dann so nicht möglich sein und Sie haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten.
Viel Erfolg,
Coole Katze
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
vielen lieben Dank für das nette Telefonat. Wie gewünscht, habe ich den Umzug nach TKG , mit 3-monatiger Kündigungsfrist weitergeleitet. Eine Auftragsbestätigung mit dem Kündigungstermin erfolgt via E-Mail. Sollten noch weitere Fragen aufkommen oder Änderungswünsche sein, dann melde dich bitte.
Viele Grüße
Dilber S.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Ich Danke dir für deinen Anruf, du hast mir super weitergeholfen.
Ich wünsche einen tollen Tag.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von