Gelöst
Sonderkündigungsrecht Hausverkauf
vor 5 Jahren
Hallo,
wir haben eine Eigentumswohnung verkauft, die bisher möbliert vermietet war. Daher lief der Telekomanschluss nicht auf den Mieter, sondern auf uns. Nun ist die Wohnung wie gesagt verkauft und wir haben diesen Hausstand mit unserem "normalen" zusammengelegt. Es kommt also einem Auszug/Umzug gleich und an unserem Wohnort haben wir bereits einen weiteren Telekomanschluß.
Leider bekomme ich widersprüchliche Aussagen zum Sonderkündigungsrecht in einem solchen Fall - ein Mitarbeiter bei Ihnen sagt, das geht natürlich, der nächste sagt, das geht nicht...
Der Vertrag läuft noch bis Ende März 2020, wir würden uns zumindest Februar und März natürlich gerne sparen. Können Sie uns weiterhelfen?
Danke, bbtg
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vor 3 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
@tgbb
Lass es laufen wie es ist und kündige ordentlich zum März.
Damit stellst du dich besser als mit dem Sonderkündigungsrecht beim Umzug, denn da müßtest du noch drei Monate weiter bezahlen.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Hallo @tgbb,
vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!
Bei einer Sonderkündigung im Festnetzbereich ist es so, dass der Vertrag ab Eingang der Sonderkündigung und anschließender Bestätigung noch 3 Monate läuft und dann auf Kulanz gekündigt wird. Wenn der Vertrag noch bis April 2020 läuft, ist eine Sonderkündigung wenig sinnvoll.
Mein Tipp: Kündige den Anschluss HIER zum Ende der Vertragslaufzeit!
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vor 5 Jahren
. . . . .Der Vertrag läuft noch bis Ende März 2020, wir würden uns zumindest Februar und März natürlich gerne sparen. . . .
Selbst wenn man dir das Sonderkündigungsrecht wegen Umzug einräumen würde, was ich aber eher nicht glaube, hättest du nach dem Gesetz eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, also Ende April.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Das ist aber schon arg off topic, zumal von einer alleinigen Nutzung durch den Mieter nie die Rede war.
Das wäre allenfalls dann interessant, wenn man die Telekom auf diese Weise bewegen könnte, den Vertrag doch lieber sofort zu beenden.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Aber bestimmt nicht ohne Entschädigungszahlung...
Antwort
von
vor 5 Jahren
Das könnte ohne Schaden ganz schön schwierig werden. 😀
Uneingeloggter Nutzer
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