Gelöst
Sonderkünddigungsrecht Zweitwohnung
vor 8 Jahren
Ich habe in meiner Erstwohnung einen Telekomanschluss (seit über 2 Jahren) und für meinen Zweitwohnsitz einen weiteren Vertrag abgeschlossen. Ich habe den Mitarbeiter am Telefon darauf hingewiesen, dass ich keine zwei Jahre in der Zweitwohnung wohnen werde. Der Mitarbeiter meinte daraufhin, dass ein Sonderkündigungsrecht bei Aufgabe der Zweitwohnung - auch vor Ablauf der Mindestvertagslaufzeit - gilt. Dies stünde im Telekommunikationsgesetz.
Im Forum jedoch beschreiben viele Kunden, dass die Telekom einem dieses Recht nicht einräumt, weil keine gesetzliche Pflicht besteht.
Wie ist denn nun die Sachlage? Ich habe keine Lust in einem halben Jahr 1,5 Jahre umsonst Geld an die Telekom zu überweisen....
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vor 8 Jahren
Fur die Zweitwohnung besteht dieses Recht nicht. Nur für die 1. Wohnung.
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Antwort
von
vor 8 Jahren
Also angenommen ich würde eine weitere Wohnung (dann Hauptwohnsitz und einziger Wohnsitz) beziehen. Dann könnte ich den Vertrag der Ersstwohnung kündigen und den Vertrag der Zweitwohnung mitnehmen?
Antwort
von
vor 8 Jahren
Ja, zum Ende der Vertragslaufzeit der Erstwohnung den Anschluß kündigen und mit dem Anschluß der Zweitwohnung umziehen. Incl. neuer Rufnummer und dem ganzen Klimbim.
Sonderkündigung bei Zusammenzug ist eine Kulanzlösung der Telekom, die Auflösung einer Zweitwohnung fällt nie da drunter.
Antwort
von
vor 8 Jahren
@ElDi
Such dir einen Anbieter mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit und fertig.
Alles andere ist nicht sicher umsetzbar.
Uneingeloggter Nutzer
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von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
@ElDi
Such dir einen Anbieter mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit und fertig.
Alles andere ist nicht sicher umsetzbar.
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Uneingeloggter Nutzer
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von