Sonderbauweise FTTH
vor 2 Jahren
Die Sonderbauweise bei FTTH beschreibt die alte Bauweise welche ausnahmsweise zugelassen wurde um schnellstmöglich und unkompliziert Glasfaseranschlüsse zu realisieren.
Dabei sind alle Netzabschlüsse bzw. Modems im Keller oder zentral in einem Hauswirtschaftsraum/Heizungsraum/Hausanschlussraum.
Diese Bauweise ist seit dem GBGS nicht mehr erlaubt.
Dies gibt Zentral das TKG vor und bei der Telekom das ZTV TK Netz (Ausbau Richtlinien).
Der Kunde muss die Möglichkeit haben jeden Router und jedes Modem zu verwenden ohne auf ein Modem des Vorgängers oder eines Anbieters angewiesen zu sein.
Anschlüsse welche jetzt gebucht werden und solch eine Bauweise haben, werden storniert und das Gebäude wird erstmal als nicht buchbar eingesetzt.
Hier wird geklärt ob der Eigentümer eine nachträgliche Verlegung zulässt oder ob ein FTTB Umbau erfolgen kann.
Der FTTB Umbau kann erst erfolgen wenn kein Anschluss mehr aktiv ist.
Ein Beispiel wie solch ein Ausbau aussieht:
Hier der Paragraph für diese Installation:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__145.html
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