Gelöst

Schadensersatz trotz Rücksendung

vor 8 Jahren

Hallo liebes Telekom Team,
ich habe vor Kurzem eine Rechnung erhalten, mit der Schadensersatz für nicht zurückgesendete Geräte gefordert wird. Da ich die Geräte bereits zurückgesendet habe, kann ich das nicht so richtig nachvollziehen. 
Bevor ich die Geräte zurückgesandt habe, hat mir ein Mitarbeiter in der Hotline bestätigt, dass ich die Geräte zurücksenden kann und dann ggf. lediglich weitere Mietgebühren anfallen werden.

Könnt ihr mir hier behilflich sein?

Danke und viele Grüße!

Jo

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16

    • vor 8 Jahren

      Nicht zurücksenden genauso wie zu spät zurücksenden löst Schadenersatz aus. Vielleicht liegt es ja daran.

       

      Trag mal Deine Daten im Forenprofil ein, nimm den Link in meiner Fußzeile.

      3

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Wurden die Geräte mit dem Retourenschein zurückgesandt?

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Auch an die falsche Adresse und/oder mit eigenen Adressaufkleber sorgt dafür, dass das Gerät nicht ankommt.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Hey, danke für die schnellen Antworten!

      Ich habe einen Retourenschein aus dem Retourenportal verwendet.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      Hallo @johikem81,

       

      deine Nachricht hier wirft jede Menge Fragen auf.

       

      1. War die Mindestmietdauer (in der Regel 12 Monate) bereits abgelaufen? Wenn nicht, zahlt man Schadenersatz?
      2. Wurde dir der Eingang der Rücksendung bestätigt? Wenn nicht, ist das Gerät eventuell noch nicht ausgebucht und daher fällt Schadenersatz an?
      3. Wie hast du die Rücksendung angestoßen? Über www.telekom.de/retoure? Wenn nein, hat die Zuordnung der zurückgesendeten Geräte nicht geklappt.
      4. Hast du den Einlieferungsbeleg aufgehoben? Dann sollte es kein Problem sein, die Rücksendung nachzuvollziehen. Und wenn es dann nicht an meiner ersten Frage scheitert, sollte auch eine Rückerstattung des Schadenersatzbetrags möglich sein.

      Liebe Grüße

       

      Lutz

      1

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Hi Lutz, danke für die schnelle Antwort!

      1) ja, ich habe den DSL und Enterntain Vertrag nach 24 Monaten gekündigt

      2) wurde mir soweit ich es spontan weiss nicht bestätigt, ich check es aber nochmal

      3) ja, über telekom.de/retoure

      4) ja, den habe ich natürlich noch! 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      Hallo @johikem81

      die Geräte wurden mit Ihrem Vertrag gekündigt. In der Kündigungsbestätigun war klar die Bitte zu lesen, die Geräte innerhalb von 7 Tage zurückzusenden, da ansonsten Schadenersatz erhoben wird. Sie haben nochmals ein Erinnerungsschreiben von uns ca. 25 Tage später erhalten. Erneut mit der Bitte um kurzfristige Zurücksendung, da ansonsten der Restwert berechnet wird. Einen Monat später trafen die Geräte dann bei der Telekom ein. Also ungefähr 8 Wochen zu spät. Eine Erstattung hat unser Kundenservice bereits abgelehnt. In Ihren Beiträgen gehen Sie allerdings nicht mit Gründen für diese Verspätung ein.

      Gruß

      Jürgen Wo.

      8

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Hallo @johikem81,

      ich werde Ihre Hinweise auf den Auslandsaufenthalt und auf eine mögliche Falschberatung aufgreifen und den Rechnungskollegen vorlegen.

      Ich melde mich dann wieder hier.

      Gruß

      Jürgen Wo.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @johikem81,

      die Kollegen sind den vorgebrachten Argumenten gefolgt. Der Betrag wird aus Kulanzgründen zurückbezahlt.

      Viele Grüße

      Jürgen Wo.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Jürgen Wo.

      super, danke für die guten Nachrichten.

      Und vielen Dank an alle für die Unterstützung!

      Viele Grüße,
      Jo

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @johikem81,

      die Kollegen sind den vorgebrachten Argumenten gefolgt. Der Betrag wird aus Kulanzgründen zurückbezahlt.

      Viele Grüße

      Jürgen Wo.

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      Uneingeloggter Nutzer

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